
Fieber statt Strand: Was bei Krankheit im Urlaub gilt
ÖGB klärt über Rechte von Arbeitnehmer:innen auf
Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer:innen gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Doch für tausende Beschäftigte wird der Urlaub durch Krankheit getrübt: Statt Erholung heißt es plötzlich Bettruhe.
Der ÖGB und die Gewerkschaften verzeichnen derzeit vermehrt Anfragen von verunsicherten Arbeitnehmer:innen. Viele wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen und fragen sich, was mit ihren Urlaubstagen passiert, wenn sie während des Urlaubs erkranken.
ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter stellt klar: „Beschäftigte haben auch im Urlaub Anspruch darauf, dass ihnen durch eine Erkrankung kein Nachteil entsteht.“
Weilharter liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub:
WIE MUSS ICH MEINEN KRANKENSTAND MELDEN?
ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Telefon: +436503636399
E-Mail: peter.leinfellner@oegb.at
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