Fragen und Antworten: Neue Regeln beim „E-Moped“ ab 1. Oktober – was gilt?

KFV und VVO informieren

„E-MOPEDS“ SIND VOR ALLEM BEI ESSENSLIEFERANTEN IN STÄDTEN BELIEBT, WERDEN ABER AUCH VON ZAHLREICHEN PRIVATPERSONEN GENUTZT. DERZEIT SIND WEDER FÜHRERSCHEIN, ZULASSUNG NOCH REGELMÄSSIGE §-57A-ÜBERPRÜFUNG NOTWENDIG, SOFERN DIE NENNDAUERLEISTUNG VON 250 WATT UND DIE BAUARTGESCHWINDIGKEIT VON 25 KM/H NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN. DOCH AB 1. OKTOBER 2026 ÄNDERT SICH DAS. DAS KURATORIUM FÜR VERKEHRSSICHERHEIT (KFV) ERKLÄRT, WAS AB 1. OKTOBER GILT UND WARUM SICH DIE BETROFFENEN JETZT SCHON DARAUF VORBEREITEN SOLLTEN.

Am 1. Oktober 2026 kommt es im Zuge der 36. StVO-Novelle bei sogenannten „E-Mopeds“ (E-Bikes ohne Tretunterstützung) zu gravierenden Änderungen. Diese sind derzeit im Straßenverkehr noch Fahrrädern gleichgestellt, sofern weder ihre Bauartgeschwindigkeit 25 km/h noch ihre Nenndauerleistung 250 Watt überschreitet. „Ab 1. Oktober gelten für ‚E-Mopeds‘ aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds“, so MAG. CHRISTIAN ELTNER, GENERALSEKRETÄR VOM VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS VVO. Man braucht also künftig einen Führerschein (mindestens AM), eine Versicherung, eine Nummerntafel, eine regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“), einen Helm und man darf auch nicht mehr auf Radfahranlagen – wie etwa Radwegen – fahren, sondern muss die Straße benutzen.

Warum für die Betroffenen die Zeit langsam knapp wird, erklärt KFV-DIREKTOR MAG. CHRISTIAN SCHIMANOFSKY: „Wer sein ‘E-Moped‘ ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.“

DAS KFV BEANTWORTET DAZU DIE WICHTIGSTEN FRAGEN:

* ICH MÖCHTE AB 1. OKTOBER 2026 MEIN „E-MOPED“ WEITERNUTZEN: WELCHEN FÜHRERSCHEIN BRAUCHE ICH?

Rückfragehinweis
Pressestelle Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Telefon: 05-77077-1919
E-Mail: pr@kfv.at
Website: https://www.kfv.at

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