
ÖGK-Huss zu Insolvenz-Entgelt-Fonds: Sozialversicherung darf nicht auf Kosten sitzen bleiben
Arbeitgeberbeiträge müssen künftig vollständig ersetzt werden – Senkungen des IESG-Zuschlags haben Fonds geschwächt
ÖGK-Obmann Andreas Huss fordert eine rasche Reform des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Die angekündigte Aufstockung des Fonds sei wichtig und dringend notwendig und müsse dazu genutzt werden, eine zentrale Lücke zu schließen: Künftig sollen nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vollständig ersetzt werden. Gleichzeitig müsse der IESG-Zuschlag nach Jahren der Senkungen wieder auf ein tragfähiges Niveau angehoben werden.
VOLLE BEITRAGSABDECKUNG STATT HALBER FINANZIERUNG
„Die Aufstockung des Insolvenz-Entgelt-Fonds ist nicht nur notwendig, um die steigenden Ausgaben zu decken. Sie muss auch sicherstellen, dass der Sozialversicherung jene Beiträge ersetzt werden, die den Versicherten zustehen. Es kann nicht sein, dass die Gemeinschaft der Beitragszahler auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt“, fordert der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übernimmt im Insolvenzfall derzeit ausstehende Löhne und Gehälter sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge werden jedoch nicht ersetzt. Dadurch entsteht der Sozialversicherung ein finanzieller Ausfall.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht nur zur Hälfte krank, gehen nicht nur zur Hälfte in Pension und sind auch nicht nur halb arbeitslos. Deshalb muss der Insolvenz-Entgelt-Fonds künftig sämtliche Sozialversicherungsbeiträge ersetzen – auch die Arbeitgeberbeiträge“, betont Huss.
IESG-ZUSCHLAG WURDE JAHRELANG GESENKT
Nach Ansicht von Huss wurde der Fonds durch die kontinuierliche Senkung des IESG-Zuschlags finanziell geschwächt: „Was die Wirtschaftskammer jahrelang als Senkung der Lohnnebenkosten gefeiert hat, kommt die Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahler heute teuer zu stehen.“ Während der Zuschlag zwischen 2004 und 2007 noch 0,7 Prozent betrug, wurde er schrittweise reduziert und liegt seit 2022 nur noch bei 0,1 Prozent. „Die Senkungen wurden jahrelang als Entlastung der Unternehmen verkauft. Heute sehen wir die Folgen: Der Fonds verfügt über deutlich weniger finanzielle Spielräume. Was kurzfristig als Senkung der Lohnnebenkosten gefeiert wurde, belastet nun die Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahler“, sagt Huss.
GESETZ VERPFLICHTET ZU AUSGEGLICHENER FINANZIERUNG
Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Zuschlag erhöht werden muss, wenn die Mittel des Fonds nicht ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren. Gleichzeitig ist eine Senkung nur dann zulässig, wenn ein erheblicher Überschuss besteht. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Insolvenz-Entgelt-Fonds wieder auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Dazu gehört eine maßvolle Anhebung des IESG-Zuschlags und die vollständige Erstattung aller Sozialversicherungsbeiträge. Nur so werden Beschäftigte geschützt und die Sozialversicherung finanziell abgesichert“, so Huss abschließend.
ÖGK-Obmann Andreas Huss MBA
Telefon: 0664/614 55 34
E-Mail: andreas.huss@gbh.at
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