
Totschnig mit Aufruf an Sikawild-Betriebe: Bis 10. August melden!
Ausnahmegenehmigung: Frist für die Einmeldung von Betrieben läuft bis zum 10. August
Bundesminister Norbert Totschnig startet gemeinsam mit dem Bundesverband österreichischer Wildhalter einen Aufruf an alle Betriebe, die Sikawild halten. Hintergrund ist die 2025 erfolgte Aufnahme des Sikawildes in die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist darf Sikawild grundsätzlich nicht mehr gehalten, gezüchtet oder gehandelt werden. Österreich setzt sich deshalb bei der Europäischen Kommission für eine Ausnahmeregelung ein, damit die Haltung von Sikawild auf heimischen Betrieben auch künftig möglich bleibt. Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Betriebe erfasst und an die Europäische Kommission gemeldet werden. Bisher haben sich von rund 250 Betrieben nur 90 gemeldet. Die Einmeldefrist endet am 10. August 2026.
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