BMWKMS: Die Zukunft der Breitbandförderung

Konnektivität ist wesentlicher Baustein für sozialen Zusammenhalt, Wachstum und Innovation

Die Europäische Erklärung zum digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft soll die digitale Souveränität bis 2030 im Einklang mit Werten wie Achtung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, Inklusion und Nachhaltigkeit in Einklang bringen und zu einer dynamischen, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Konnektivität ist ein wesentlicher Baustein des digitalen Wandels und als solcher von strategischer Bedeutung für Wachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Als Konnektivitätsziele für das Jahr 2030 sind laut Europäischer Erklärung eine Gigabit-Netzanbindung für alle Haushalte und eine 5G-Versorgung aller besiedelten Gebiete festgelegt.

Auch in Österreich ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit digitaler Kommunikationsinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes, die Chancengleichheit der Regionen und die gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen.

Dieses Ziel kann jedoch nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Telekomunternehmen erreicht werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der externen Evaluierung der Initiative Breitband Austria 2030 wird die Breitbandförderung aktuell neu konzipiert. Der Fokus liegt dabei klar auf dem Glasfaserausbau, wobei eine Abwägung von Kosten und Nutzen bzw. die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Ein effizienter Mitteleinsatz soll den Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbesondere auch den Lückenschluss, beschleunigen, den dynamischen Wettbewerb der Diensteanbieter stärken und so die digitale Zukunft vorantreiben.

Ziel ist, dass die Rückflüsse aus den Initiativen Breitband Austria 2020 und Breitband Austria 2030 im Rahmen einer neuen Notifikation bei der Europäischen Kommission ab 2028 dem Telekomsektor über Ausschreibungen wieder zugeführt werden.

Bis dahin stehen neben den bereits vertraglich zugesagten Fördermitteln im Rahmen der „Breitband Austria 2030: OpenNet 3. Ausschreibung“ für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils 40 Mio. Euro zur Verfügung, insgesamt somit 120 Mio. Euro. Mit dieser Aufteilung wird eine gleichmäßige, faire und verträgliche Budgetbelastung erreicht. Darüber hinaus ist die „Breitband Austria 2030: Connect“ eine offene Ausschreibung und Einreichungen sind für KMUs, EPUs, öffentlichen Einrichtungen sowie land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieben laufend möglich.

Zudem soll durch Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der eigenwirtschaftliche Ausbau beschleunigt werden. Durch effizientere Nutzung bestehender und neuer Infrastruktur, bessere Koordinierung von Bauarbeiten, Vereinheitlichung der zentralen Informationsstelle sowie Verfahrensvereinfachungen soll der Breitbandausbau schneller und kostengünstiger von Statten gehen.

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