
KSW: Behaltefrist bei der Wertpapier-KESt als starkes Standortsignal
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterstützt die Forderung nach einer Wiedereinführung der Behaltefrist für Kursgewinne und legt konkrete Umsetzungsvorschläge vor.
Die aktuelle Diskussion über eine steuerliche Begünstigung der privaten Altersvorsorge trifft aus Sicht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) einen wichtigen Punkt. „Wir teilen das Ziel, langfristigen Vermögensaufbau steuerlich nicht länger zu benachteiligen. Diese Forderung ist für uns nicht neu – wir haben sie bereits in unserem Steuer-Reformpapier erhoben, lange bevor sie wieder auf der politischen Tagesordnung stand“, sagt KSW-Präsident Philipp Rath.
KAPITAL MOBILISIEREN STATT STILLZULEGEN
In Österreich liegt ein erheblicher Teil des privaten Vermögens in sehr konservativen Anlageformen, während Unternehmen und Start-Ups Kapital für Investitionen und Innovation benötigen. „Dieses Kapital liegt brach. Wir sollten es nicht besteuern, sondern in Bewegung bringen“, so Rath. Ein weiterer Aspekt sei dem Berufsstand seit Langem bekannt: Bei langen Haltedauern werde auch inflationsbedingter Wertzuwachs besteuert. „Wer über zwanzig Jahre veranlagt, versteuert am Ende zu einem erheblichen Teil Scheingewinne. Das ist kein Detail, sondern ein Systemfehler.“
VIER PRINZIPIEN FÜR DIE UMSETZUNG
Die KSW warnt davor, eine wichtige Maßnahme durch Überkomplexität zu entwerten – und legt vier Ausgestaltungsprinzipien vor:
* ABWICKLUNG AN DER QUELLE. Die Begünstigung muss über die depotführende Stelle automatisch greifen, ohne Antrag und ohne zusätzliche Veranlagungspflicht. Das österreichische KESt-System ist im Abzug effizient – diese Stärke darf nicht aufgegeben werden.
* SYMMETRIE BEI VERLUSTEN. Wer Kursgewinne nach Ablauf der Frist steuerfrei stellt, muss realisierte Verluste konsequent verwertbar machen. Steuerlich fair ist ein System nur, wenn es Chance und Risiko gleich behandelt.
* KLARE ÜBERGANGSREGELUNG. Maßgeblich soll der Anschaffungszeitpunkt sein, mit einer sauberen Abgrenzung zwischen Alt- und Neubestand. Rückwirkende Konstruktionen und befristete Sonderregime erzeugen genau jenen Verwaltungsaufwand, der die Wirkung aufzehrt.
* KEIN NEUES SONDERPRODUKTREGIME. Eine allgemeine Behaltefrist ist einem eigens konstruierten Vorsorgedepot mit Betragsgrenzen, Produktkatalogen und Ausnahmetatbeständen vorzuziehen. Missbrauchsvermeidung lässt sich über die Haltedauer selbst erreichen.
BUDGETÄR TRAGFÄHIG
Ein Steuerentfall entstünde erst zeitverzögert und nur dort, wo tatsächlich langfristig gehalten wurde. „Diese Maßnahme belastet kein laufendes Budget, sondern setzt ein Signal, das sofort wirkt“, betont Rath, der auch anbietet, die KSW in der technischen Ausgestaltung einzubinden. „Wir bringen uns nicht nur mit Forderungen ein, sondern mit ausgearbeiteten Lösungen. Unsere Expertinnen und Experten kennen die Abwicklungsrealität in den Kanzleien und bei den Banken“, so Rath abschließend.
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
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