Wespen: Keine Panik vor angeblichen Rekordstrafen in Österreich

Medienberichte sorgen für Verunsicherung – Fiedler: „Das entspricht nicht der österreichischen Rechtslage!“

Berichte über angeblich horrende Strafen für das Töten von Wespen haben zuletzt für Verunsicherung gesorgt. Tatsächlich wird dabei häufig die deutsche Rechtslage mit der österreichischen vermischt. In Österreich gibt es kein generelles Verbot, Wespen oder verwandte Arten zu töten. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie der konkrete Einzelfall – etwa wenn von einem Hornissennest eine Gefahr für Menschen ausgeht.

„Die derzeit kursierenden Meldungen vermitteln den Eindruck, dass bereits das Töten einer einzelnen Wespe oder das Entfernen von Wespennestern automatisch mit hohen Strafen geahndet werden. Das entspricht nicht der österreichischen Rechtslage“, stellt Peter Fiedler, Berufsgruppensprecher der Schädlingsbekämpfer in Österreich, klar.

Gleichzeitig appelliert er an einen verantwortungsvollen Umgang mit den Insekten: „Wespen erfüllen wichtige ökologische Aufgaben. Darüber hinaus sind manche Arten auch keinerlei Bedrohung für den Menschen. Besteht jedoch eine konkrete Gefahr für Menschen, sollte die Situation ausschließlich von einem Fachbetrieb beurteilt werden. Eigenmächtige Bekämpfungsversuche sind oft gefährlich und verschärfen das Problem.“

FACHKUNDIGE BEURTEILUNG STATT EIGENINITIATIVE

Wespen stehen generell als wildlebende Tiere grundsätzlich unter einem allgemeinen Schutz – ein Zerstören der Nester ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich untersagt. Ob ein Nest entfernt werden darf, hängt von der jeweiligen Situation, der Art und den geltenden Bestimmungen ab. Besonders bei Nestern in Wohnhäusern, Kindergärten, Schulen oder Gastronomiebetrieben empfiehlt sich eine professionelle Begutachtung. Geschulte Schädlingsbekämpfer entscheiden, ob ein Nest erhalten, umgesiedelt oder – wenn keine andere Möglichkeit besteht – fachgerecht entfernt werden muss.

BERUFSSCHULE IN WIEN SETZT NEUE MASSSTÄBE

Bereits seit zwei Jahren kann der Lehrberuf des Schädlingsbekämpfers im dualen Ausbildungssystem auch an der Berufsschule in Wien (15., Hütteldorfer Straße 7–17) erlernt werden – praxisnah, modern und auf die aktuellen Anforderungen der Branche abgestimmt. Die dreijährige Lehre vermittelt naturwissenschaftliches und technisches Fachwissen in Bereichen wie Biologie, Chemie und Prävention. Angesichts von Klimawandel, zunehmender Urbanisierung und steigenden Hygieneanforderungen bietet die Branche jungen Menschen ausgezeichnete Zukunfts- und Karriereperspektiven. Fiedler: „Schädlingsbekämpfung bedeutet weit mehr als oft im ersten Moment mit diesem Begriff assoziiert wird und vor allem nicht sofort mit der chemischen Keule um sich zu schlagen. Der Beruf erfordert sowohl naturwissenschaftliches als auch technisches Know-how sowie ein hohes Maß an Verantwortung, Präzision und Hausverstand. Schädlingsbekämpfer sind Experten darin, Schädlinge zu identifizieren, zu bekämpfen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und hygienische Standards aufrechtzuerhalten. Ein unverzichtbarer Beitrag damit Menschen gesund miteinander leben können – eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft.“

Nähere Infos unter: https://www.schaedling.or.at/

Link zum Ausbildungsvideo: https://www.youtube.com/watch?v=JV-hi44_XL4

Wirtschaftskammer Wien
Mag. (FH) Stephan Fuchs
Telefon: 01/54150-1465
E-Mail: Stephan.fuchs@wkw.at

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