
Hitze bei Tätigkeiten im Straßenverkehr: Gewerkschaft vida erinnert Arbeitgeber:innen an Führsorgepflicht
vida-Petritsch: Beschäftigte müssen vor erheblichen Belastungen durch Hitze geschützt werden – auch Politik hat zahlreiche Lücken zu schließen
„Es gibt in Österreichs Arbeitswelt zwar kein allgemeines Recht auf Hitzefrei. Jedoch bedeutet das nicht, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen müssen, wenn die Konzentration sinkt, wenn Hitze zur Belastung oder Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer wird“, erinnert Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, an die gesetzliche Fürsorgepflicht, die Arbeitgeber:innen gegenüber Arbeitnehmer:innen haben. Bei typischen Tätigkeiten im Straßenverkehr wie LKW-, Bus- oder Taxilenker:innen würden viele zuerst an sowieso klimatisierte Arbeitsplätze denken. „In vielen älteren Fahrzeugen ist das aber noch keine Selbstverständlichkeit“, denkt Petritsch dabei etwa an die vielen Paketzusteller:innen. „Vor allem müssen sie alle, genauso wie auch Be- und Entlader von LKWs einen Gutteil ihrer Arbeitszeit außerhalb klimatisierter Fahrzeuginnenräume verbringen“, gibt der vida-Gewerkschafter zu bedenken.
Wenn das gesamte Land zur Sauna wird, dann müsse Paket- oder Essenszustellung auch in der prallen Sonne stattfinden. „Hier kann längst nicht mehr von Hitze als Komfortproblem gesprochen werden. Arbeitgeber:innen sollten daher zumindest für Wasser, Schatten oder sonstige Kühlungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten sorgen“, bekräftigt Petritsch, dass Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten vor erheblichen Belastungen durch Hitze schützen müssen, wenn die Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist.“ Wenn bei Arbeitnehmer:innen gesundheitliche Beschwerden aufgrund von Hitze auftreten, dann sollten sie diese sofort melden bzw. bei Bedarf ärztlich abklären lassen, rät Petritsch.
Seit 2026 gilt eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien: Ab Hitzewarnung GeoSphere Austria Stufe 2 müssen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Arbeitsinspektion beschreibt diese Warnstufe als Bereich ab etwa 30 bis 34 Grad gefühlter Temperatur. Jenseits von klassischen Dienstverhältnissen gelten diese Maßnahmen aber etwa nicht für freie Dienstnehmer:innen, wie etwa bei den Fahrradbot:innen oder bei Selbständigkeit bzw. Scheinselbständigkeit, wie dies oft in der Paketzustellung bei Subvergaben vorkommt, so Petritsch weiter.
Die Arbeit der Fahrradbot:innen findet klar im Freien statt und grundsätzlich wären sie somit in Österreich ebenfalls von der Hitzeschutzverordnung erfasst, wenn sie keine freien Dienstnehmer:innen wären. Deshalb sind ihre sogenannten „Arbeitgeber:innen“, also Internet-Plattformen wie Foodora, Lieferando und Volt, eben nicht verpflichtet , Schutzmaßnahmen bei Hitze umzusetzen. Oftmals gebe es von Plattformen „Empfehlungen“ an die Rider:innen, bei Erschöpfung nach zwei Stunden eine Pause einzulegen. Dadurch ergebe sich aber für die Zusteller:innen das Problem, dass sie während der Ruhepause nichts verdienen. Bot:innen als freie Dienstnehmer:innen werden pro Auftrag bezahlt und gerade bei extremer Hitze würden die Bestellungen ansteigen, da dann mehr Menschen lieber zu Hause als im Schanigarten speisen wollen, schildert Petritsch dieses Dilemma.
„In Summe ist beim Arbeitsschutz bei Hitze bei fast allen Berufsgruppen, die im Straßenverkehr tätig sind, noch viel zu wenig abgedeckt, etwa was den Zugang zu fließendem Wasser oder Räumen zum Abkühlen betrifft. Hier sind Politik und Arbeitgeber:innen gefordert, mit konkreten Bestimmungen die Lücken im Arbeitsschutz endlich zu schließen“, betont Petritsch abschließend.
Gewerkschaft vida
Cornelia Groiss
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