
Qualzuchtverbot: Rechtsgutachten schafft Klarheit für Welthundeausstellung 2027 in Österreich
_Tiere mit sichtbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen in Österreich nicht auf Ausstellungen präsentiert werden. Ein heute vom Kampagnenbüro Shifting Values vorgestelltes Rechtsgutachten analysiert anhand der Rechtslage und Judikatur die Verantwortlichkeiten von Veranstaltern, Ausstellern, Tierärzten, Behörden etc. Für die Welthundeausstellung im Mai 2027 in Tulln ist damit klargelegt, wie sie rechtskonform durchgeführt werden kann. Die Grundlagen für die erste qualzuchtfreie Welthundeausstellung der Geschichte sind da – jetzt müssen sie umgesetzt werden._
Bei Tierschauen werden Tiere nach der Übereinstimmung mit den Rassestandards der veranstaltenden Vereine bewertet. Leider wird dabei allzu oft das Tierschutzgesetz missachtet, indem qualzuchtbetroffene Tiere ausgestellt werden. Dies zog in den letzten Jahren eine Vielzahl an Verfahren und inzwischen umfangreiche Judikatur nach sich. Diese wird im Rechtsgutachten der Tierschutzrechtsexpertin Dr. Johanna Neumeyer analysiert, um Überblick und Klarheit für Behörden und Veranstalter zu schaffen.
Denn Verantwortung trifft nicht nur die Aussteller der Tiere selbst, sondern auch die Veranstalter. Dazu stellte der VwGH erst im März dieses Jahr klar: Der Veranstalter ist ausdrücklich für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Er muss die Ausstellung so organisieren, dass keine Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen präsentiert werden.
„Rassen, bei denen ein solches Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard festgeschrieben und daher bei jedem Tier dieser Rasse vorhanden ist, dürfen vom Veranstalter gar nicht erst zugelassen werden“, erklärt Clemens Purtscher, Tierschutzexperte bei Shifting Values. Für die Welthundeausstellung betrifft das Rassen wie Mops, Griffon und Französische Bulldogge (extreme Brachycephalie) oder Mexikanischen Nackthund (Haarlosigkeit). Diese machen aber nur einen kleinen Teil der bis zu 20.000 erwarteten Hunde aus. Bei anderen Rassen kommt es auf das einzelne Tier an.
Zu den Pflichten der Behörde gehört es, das Qualzucht-Ausstellungsverbot durch Auflagen zu gewährleisten sowie geeignete Kontrollen durchzuführen. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass bewusstes Wegschauen, Nichtverfolgen oder nur oberflächliches Kontrollieren eine Beitragstäterschaft und in bestimmten Fällen sogar Amtsmissbrauch begründen kann.
„Die qualzuchtbezogenen Verbote stehen nicht zufällig im Tierschutzgesetz, sondern weil Qualzucht zu lebenslangen Beeinträchtigungen und Leiden führt“, betont Purtscher. „Geht alles rechtskonform zu, wird die Welthundeausstellung 2027 in Österreich als erste qualzuchtfreie Ausstellung ein wichtiges Zeichen für eine positivere Entwicklung der Hundezucht setzen.“
_Link zum Rechtsgutachten: __https://www.shiftingvalues.com/rechtsgutachten-qualzucht-ausstellungsverbot.pdf_
Shifting Values
Clemens Purtscher
Telefon: +43 677 61220082
E-Mail: c.purtscher@shiftingvalues.com
Website: https://www.shiftingvalues.com
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