Augen auf beim Hundekauf: Über 1.000 Euro Strafe für krankmachende Optik

Tierschutzombudsstelle Wien: Qualzuchtverbot gilt auch für Käufer*innen

Sie leiden unter Atemnot, deformierten Körpern und lebenslangen Schmerzen: Tiere mit Qualzucht-Merkmalen sind dennoch weit verbreitet. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, gilt in Österreich ein umfassendes Qualzuchtverbot, das auch den Erwerb und die Einfuhr von qualzuchtbetroffenen Tieren mit einschließt.

So wurde nun ein Tierhalter in Wien zu einer Strafe von etwas über 1.000 Euro verurteilt. Der Käufer hat über den Erwerb des augenscheinlich von Qualzucht betroffenen Hundewelpen in Social Media berichtet und wurde von einer Tierschutz-NGO angezeigt.

Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz hat einen triftigen Hintergrund: Kurze Schnauzen, hervortretende Augen, extreme Hautfalten oder deformierte Gliedmaßen sind nicht einfach „besonders süß“ oder „halt typisch für die Rasse“. Für betroffene Hunde können sie bedeuten, dass sie kaum Luft bekommen, sich nur schwer bewegen können oder ständig Entzündungen und Schmerzen ertragen müssen. „Kein Tier sollte leiden müssen, nur weil Menschen ein bestimmtes Aussehen schön oder gar belustigend finden. Gesundheit und Lebensqualität müssen wichtiger sein als ein extremes optisches Ideal“, appelliert Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau.

Augen auf beim Hundekauf

Wer einen Hund aufnehmen möchte, sollte sich umfassend informieren. Wichtig sind die Gesundheit der Elterntiere, mögliche rassetypische Erkrankungen und die Haltungs- und Zuchtbedingungen. Aussagen wie „Das ist bei dieser Rasse eben normal“ dürfen kein Grund sein, offensichtliches Leiden hinzunehmen. „Jeder Kauf beeinflusst, welche Hunde künftig gezüchtet werden. Wer sich für gesunde Merkmale entscheidet und Zuchten mit leidvollen Extremmerkmalen nicht unterstützt, setzt ein klares Zeichen gegen Qualzucht und erspart sich mögliche rechtliche Konsequenzen“, so Eva Persy. In Österreich ist es verboten, ein Tier mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu erwerben oder zu importieren. Käufer*innen solcher Tiere riskieren Geldstrafen bis zu 7.500,- Euro!

Übrigens: Wer Verantwortung für ein Tier übernehmen möchte, sollte auch an jene Lebewesen denken, die bereits auf ein neues Zuhause warten. In Tierheimen sitzen (auch sehr junge!) Hunde, die auf einen guten Platz hoffen. Zusätzlich besteht der Vorteil, dass Tierheime frei von Verkaufsinteresse beraten.

Informationen über qualzuchtbetroffene Hunde

Als Qualzucht gilt die Verpaarung von Tieren, die Zuchtmerkmale aufweisen, die zu Schmerzen, Leiden oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen – dazu zählen etwa extrem kurze Schnauzen (Brachycephalie), stark gefaltete Haut, Fehlstellungen und Einschränkungen des Bewegungsapparats oder hervorstehende Augen. Bei manchen Rassen (z.B. Mops, Französische Bulldogge, Englische Bulldogge) sind die „typischen“ Merkmale so extrem gezüchtet, dass sie häufig zu Leiden und chronischen Gesundheitsproblemen führen – dieses erhöhte Risiko ist sogar im Zuchtziel angelegt. Aber auch bei vielen anderen Rassen ist Qualzucht ein Thema.

Unter dem neuen Portal der Tierschutzombudsstelle Wien www.haustiercheck.at finden Interessierte weitere Informationen und wichtige Hinweise für eine verantwortungsvolle Entscheidung.

Eva Persy
Tierschutzombudsstelle Wien
Telefon: +43 1 4000 7507 9
E-Mai: post@tow-wien.at

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