VÖZ zu Zustellförderung: „Entscheidend zur Absicherung der Medienvielfalt in Österreich“

Verlegerverband reagiert auf unsachliche Stimmungsmache gegen wichtiges Gesetzesvorhaben und stellt unzutreffende Behauptungen richtig

Mit der Förderung abonnierter gedruckter Zeitungen setzt die Bundesregierung eine wesentliche Maßnahme zur nachhaltigen Absicherung der heimischen Zeitungsbranche um, wie der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausdrücklich festhält. „Dieses Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das bereits im Regierungsprogramm verankert wurde, ist entscheidend für den Fortbestand gedruckter Zeitungen und damit für die Absicherung der Medienvielfalt in Österreich“, sagt VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.

„Es ist ein demokratiepolitischer Auftrag, alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen mit qualitätsvollem Journalismus und verlässlichen, redaktionell erarbeiteten Informationen zu versorgen. Gerade für ältere und weniger digital affine Menschen bleibt die gedruckte Zeitung dabei von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig ist professioneller Journalismus ein unverzichtbares Gegengewicht zu Desinformation und Fake News in sozialen Medien.“

Diese Versorgung steht aktuell unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, da die Zustellung insbesondere in entlegene Regionen immer kostenintensiver wird. Allein zwischen 2021 und 2025 sind die Kosten für die Zustellung abonnierter Kauftageszeitungen um knapp die Hälfte gestiegen. „Wird hier nicht aktiv gegengesteuert, drohen ein schrittweiser Rückzug aus der Versorgung insbesondere ländlicher Gebiete, eine Verschlechterung der Servicequalität und in weiterer Folge ein Rückgang der Abonnements. Damit würden wichtige Erlösquellen wegbrechen, die wesentlich dazu beitragen, die Redaktionen unserer Mitgliedsmedien unabhängig vom Big-Tech-dominierten Werbemarkt zu finanzieren“, so Grünberger.

GRÜNBERGER: „VORWURF DER VERFASSUNGSWIDRIGKEIT NICHT NACHVOLLZIEHBAR“

Kritik übt der VÖZ an sachlich unrichtigen Behauptungen zum Gesetzesvorhaben im laufenden Begutachtungsprozess, wie sie etwa aus dem Umfeld von Verlagen unentgeltlich verteilter Zeitungen geäußert werden. Grünberger: „Dabei handelt es sich um eine höchst unsachliche Stimmungsmache, die einer genaueren Betrachtung der Tatsachen nicht standhält. Der Vorwurf, das Zeitungs-Zustellungs-Förderungs-Gesetz sei verfassungswidrig, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“

Die geplante Zustellförderung richtet sich explizit an jene Medienunternehmen, die bestellte Zeitungen im Rahmen eines Abonnements zustellen und damit ein konkretes Leistungsversprechen gegenüber ihren Abonnentinnen und Abonnenten zu erfüllen haben. Dem steht das grundlegend unterschiedliche Geschäftsmodell von Gratismedien gegenüber, die flächendeckend ohne Bestellung und ohne Vertragsverhältnis mit den Empfängerinnen und Empfängern verteilt werden.

„Regionale Gratiswochen- und Gratistageszeitungen verfügen über zahlreiche kostengünstigere Alternativen für die Zustellung und sind nicht wie abonnierte Tageszeitungen darauf angewiesen, die kostenintensive Früh-Hauszustellung sicherzustellen. Man kann wesentlich Ungleiches nicht gleich behandeln, nur weil es auf den ersten Blick so erscheinen mag“, betont VÖZ-Geschäftsführer Grünberger abschließend.

Verband Österreichischer Zeitungen
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