
Stadt Wien veröffentlicht Konzept zur Auszeit-WG
Die Stadt Wien war in den vergangenen Jahren mit einem Anstieg sehr junger Straftäter*innen konfrontiert. Dabei handelte es sich vor allem um eine kleine Gruppe unter 14-jähriger Intensivtäter*innen, die in hoher Anzahl teilweise sehr schwere Straftaten begingen. Damit gefährdeten sie sich selbst sowie die Wiener Bevölkerung.
Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Bettina Emmerling: „Mit der Auszeit WG wurde erstmals in Österreich die Möglichkeit geschaffen, strafunmündige Intensivtäter*innen anzuhalten. Ziel der Auszeit-WG ist es, die Bevölkerung vor jugendlichen Intensivtäter*innen zu schützen und Gewaltspiralen zu durchbrechen.“ Gleichzeitig soll durch eine intensive sozialpädagogische Diagnostik eine fundierte Grundlage für die Entwicklung eines individuellen, auf die jeweiligen Bedürfnisse und Problemlagen abgestimmten Betreuungskonzepts geschaffen werden.
Die Voraussetzungen für freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergeben sich aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sowie eine dadurch verursachte erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Die Vorlaufzeit für den Einzug der strafunmündigen Intensivtäter*innen wird dadurch in vielen Fällen verlängert. „Daher fordere ich einmal mehr eine neue bundesgesetzliche Grundlage und das Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage – bisher ohne Ergebnis – beschäftigt, sorgt bei der Bevölkerung für Unverständnis. Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind“, so Emmerling.
Die Auszeit-WG verfolgt einen innovativen pädagogischen Ansatz. Im Mittelpunkt steht zunächst die Unterbrechung gefährdender Verhaltensweisen, die Durchführung einer sozialpädagogischen Analyse, einer psychologischen und psychiatrischen Abklärung und darauf basierend die Entwicklung und Umsetzung individuell angepasster, weiterführender und möglichst nicht freiheitsbeschränkender pädagogischer Maßnahmen.
Das Ultima-Ratio-Prinzip bedeutet, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Zuvor müssen alle anderen geeigneten Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder als nicht zielführend beurteilt worden sein. Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme kommt also nur dann in Betracht, wenn kein gelinderes Mittel zur Verfügung steht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Auszeit WG wird umfassend kontrolliert: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wienführt ein Monitoring hinsichtlich der Einhaltung kinderrechtlicher Standards durch und steht den Minderjährigen als niederschwellige und unabhängige, externe Beschwerdestelle zur Verfügung. Zudem überprüft die Aufsicht der WKJH die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der einschlägigen fachlichen Standards. Das Projekt wird von der Forschungsstelle der WKJH wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Das Konzept ist hier abrufbar: https://www.wien.gv.at/kontakt/ma11-konzept-auszeit-wg
Stephan Maier
Mediensprecher der Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling
stephan.maier@wien.gv.at
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