AK 2: Vermiester Urlaub? Ansprüche einfordern!

AK gibt Tipps

Flug annulliert oder verspätet, Ärger mit dem Hotel? Für viele war der Urlaub nicht wie erhofft. Das zeigt eine detaillierte AK Analyse von 544 Reisebeschwerden. Die AK rät: Reisende haben Rechte, nicht abwimmeln lassen.

VERPATZTER URLAUB – DAS KÖNNEN SIE TUN

+ ANSPRÜCHE EINFORDERN: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Musterbriefe zu Reisen finden Sie unter Musterbriefe | Arbeiterkammer Wien.

+ NICHT ABSPEISEN LASSEN: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein ausdrücklich einverstanden.

+ WAS GIBT’S ZURÜCK? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle: Frankfurter Liste | Arbeiterkammer.

+ ENTGANGENE URLAUBSFREUDE: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder Hotel, unter anderem ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

SICHER IST SICHER – DAS SOLLTEN SIE FÜR IHREN NÄCHSTEN URLAUB WISSEN

+ BESCHWEREN UND DOKUMENTIEREN: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.

+ MIETAUTO – ZUSTAND BELEGEN: Wenn Sie am Urlaubsort ein Mietauto übernehmen, sollten Sie jedenfalls Fotos oder Videos vom Zustand des Autos bei der Übernahme machen. Dasselbe gilt für die Rückgabe. So können Sie belegen, dass im Nachhinein behauptete Mängel schon bei der Übernahme vorlagen oder nach der Rückgabe erst entstanden sind.

+ DIREKT BEIM ANBIETER BUCHEN: Oft gibt es zum Beispiel bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Onlinevermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Onlinevermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
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E-Mail: doris.strecker@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at

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