
Das Kindschaftsrecht aus dem Jahr 2013 ist gescheitert! PK am 24. September.
Verein StoP fordert am Beispiel des Falls „Lukas“ wirksamen Kinderschutz, verpflichtende Gewaltschutzkompetenz und eine grundlegende Reform.
Die (strukturelle) Gewalt an Müttern und Kindern hat durch das Kindschaftsrecht enorm zugenommen. Wir fragen in diesem Zusammenhang, wie werden medizinische Warnhinweise und Gewaltvorwürfe in Obsorgeverfahren berücksichtigt? Was geschieht, wenn unterschiedliche Stellen zu widersprüchlichen Gefährdungseinschätzungen kommen? Und wie wird sichergestellt, dass der Schutz des Kindes tatsächlich im Mittelpunkt steht?
Der Verein STOP – STADTTEILE OHNE PARTNERGEWALT lädt zu einer Pressekonferenz über den Fall „Lukas“ und den Reformbedarf im österreichischen Kindschaftsrecht ein.
Der damals dreijährige Lukas wurde am 17. MÄRZ 2026 aus seinem Kindergarten in Kärnten abgeholt, nachdem das Gericht die Obsorge vorläufig auf seinen Vater übertragen hatte. BEREITS ZUVOR LAGEN MEDIZINISCHE WARNHINWEISE UND GEFÄHRDUNGSMELDUNGEN HINSICHTLICH DER VATERKONTAKTE VOR. Dem stand eine Gefährdungseinschätzung der Familiengerichtshilfe hinsichtlich der Mutter gegenüber.
Anhand dieses Falls thematisiert StoP den UMGANG MIT WIDERSPRÜCHLICHEN FACHLICHEN EINSCHÄTZUNGEN, DIE FOLGEN EINSCHNEIDENDER ENTSCHEIDUNGEN FÜR KINDER UND DIE POLITISCHE VERANTWORTUNG FÜR WIRKSAMEN KINDERSCHUTZ.
MARIA RÖSSLHUMER: Gewaltschutzexpertin, Gründerin von StoP und Vorsitzende des Vereins „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“
MARIA STERN: Ex-Politikerin, Autorin und Obfrau des Vereins THANKS Day.
BARBARA BECLIN: Assistenzprofessorin am Institut für Zivilrecht
Verein StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: +43 6608026388
E-Mail: maria.roesslhumer@verein-stop-partnergewalt.at
Website: https://www.verein-stop-partnergewalt.at
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