Gleichbehandlungsarbeit in der Stadt Wien wird weiter gestärkt und ausgebaut

Im heutigen Landtag wurde eine umfassende Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, die eine weitere Stärkung für die Gleichbehandlungsarbeit bei der Stadt Wien bedeutet, insbesondere hinsichtlich der Strukturen, der Befugnisse und damit der Rechte der Mitarbeiter*innen der Stadt Wien. Mit dieser Novelle wurde auch die EU-Richtlinie 2024/1500 über Standards für Gleichbehandlungsstellen umgesetzt.

„Ich freue mich sehr über die Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse für mich als Gleichbehandlungsbeauftragte. Für die Durchsetzung von Gleichbehandlung in der Praxis wurden mir nun weitere wesentliche Instrumente an die Hand gegeben. Insbesondere wird bei dieser wichtigen Novelle auch zu Prävention von Diskriminierung ein starker Schwerpunkt gesetzt. Es ist nun gesetzlich verankert, dass ich verpflichtend umzusetzende Maßnahmen vorschreiben kann. Darüber hinaus wurden die Untersuchungsrechte gestärkt und die Verpflichtungen zur Auskunft ausgeweitet“, so die Gleichbehandlungsbeauftragte Elisabeth Kromus.

„Weltweit sehen wir uns mit besorgniserregenden Entwicklungen konfrontiert, die es wieder salonfähig machen, Gleichstellung offen abzulehnen und einen Backlash bewirken. Die Stadt Wien haltet klar dagegen. Es freut mich als Personalstadtrat daher ganz besonders, dass die Stadt Wien als Arbeitgeberin sogar noch einen Schritt weiter gegangen ist und heute im Landtag weitere gesetzlich verankerte Befugnisse und eine echte Stärkung der Rolle der Gleichbehandlungsbeauftragten beschlossen hat. Gleichbehandlung braucht starke Strukturen und Anlaufstellen sowie Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen“, betont Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky.

Die Stadt Wien erfüllt bereits jetzt schon einige wesentliche Vorgaben dieser Richtlinie. Die Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit sind schon lange verfassungsgesetzlich verankert und auch organisatorisch wurde durch die Schaffung einer eigenen Dienststelle vor 15 Jahren dafür gesorgt, dass Betroffene unabhängig unterstützt werden. Dadurch konnte ein weiteres Ziel der Richtlinie bereits erfüllt werden, nämlich dass der oder die Gleichbehandlungsbeauftragte über die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen selbstständig verfügen kann.

„Die Stadt Wien steht für eine starke Frauenpolitik, auch als Arbeitgeberin und setzt bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung in der Wiener Stadtverwaltung. Wesentlich ist, dass sich Mitarbeiter*innen bei der Stadt Wien nicht damit abfinden müssen, am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts diskriminiert oder belästigt zu werden. Als Frauenstadträtin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass Betroffene die bestmögliche Unterstützung erhalten. Dafür ist mit einer unabhängigen Stelle, die mit entsprechender gesetzlicher Grundlage Verschwiegenheit garantiert, gesorgt“, unterstrich Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch die Bedeutung von weisungsfreien und vertraulichen Gleichbehandlungsstellen.

Elisabeth Assmair
Öffentlichkeitsarbeit
Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten
Tel.: 01 4000 83146
E-Mail: elisabeth.assmair@wien.gv.at

Michaela Zlamal
Mediensprecherin StR Jürgen Czernohorszky
Telefon: +43 1 4000 81446
E-Mail: michaela.zlamal@wien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender