IV sieht erste Schritte zur Verfahrensbeschleunigung mit aktueller UVP-Novelle

Verfahrensdauern halbieren, Gold Plating abstellen

„Mit der nunmehr in Begutachtung befindlichen UVP-Novelle werden wesentliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Gerade Infrastrukturvorhaben und große Projekte der Energiewirtschaft und Industrie sind von jahrelangen Genehmigungsverfahren betroffen, zum Schaden unserer Wirtschaft und Gesellschaft“, betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält zahlreiche langjährige Forderungen der IV, wie die Vollkonzentration für hochrangige Straßen- und Schienenprojekte, eine vereinfachte Lösung in Bezug auf die Kumulierung von Projekten, mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen, sowie ein einheitliches Standardverfahren und eine zentrale elektronische Kundmachungsplattform.

Leider ist es jedoch noch nicht gelungen, die Übererfüllung von Unionsrecht in UVP-Verfahren einzustellen. „Wir können uns weder zusätzliche UVP-Verfahren, noch verschleppte UVP-Verfahren am Standort leisten“, kritisiert Neumayer mit Blick auf den neuen Tatbestand für Rechenzentren und Beteiligtenrechte, die über das Unionsrecht bzw. Völkerrecht hinausgehen. „Die angestrebte Halbierung der Verfahrensdauer werden wir nur erreichen, wenn wir uns konsequent von Gold Plating in Genehmigungsverfahren verabschieden“, so Neumayer abschließend.

Industriellenvereinigung
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