
Stadt Wien Marketing GmbH verliert mit Unterlassungsklage
OLG bestätigt Teilerfolg der Initiative – Vergleichsangebot hätte dem Klagebegehren vollinhaltlich entsprochen, trotzdem wurde weiterprozessiert
Das Oberlandesgericht Wien hat die Abweisung der gegen die Initiative „Rettet den Christkindlmarkt“ gerichteten Unterlassungsklage der Stadt Wien Marketing GmbH (SWM) vom 16.12.2024 bestätigt. Die stadteigene Gesellschaft ist damit auch in zweiter Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gescheitert (OLG Wien 2 R 16/26a).
Zur Vorgeschichte: Die SWM klagte den Mediensprecher der Initiative wegen deren Presseaussendung vom 04.11.2024 auf Unterlassung der darin enthaltenen Äußerungen – ohne Erfolg.
Der Grund steht im Urteil: Der Beklagte hatte der Stadt Wien Marketing GmbH einen gerichtlichen Vergleich angeboten, der ihrem Klagebegehren vollinhaltlich entsprach – ohne Bedingung und ohne Vorbehalt. Sie hätte damit bekommen können, was sie eingeklagt hatte. Trotzdem prozessierte sie weiter.
Damit bleibt die Unterlassungsklage der Stadt Wien Marketing GmbH in diesem Punkt abgewiesen. Auch in zweiter Instanz konnte die stadteigene Gesellschaft diesen Unterlassungsanspruch nicht durchsetzen. Nur mit einem anderen Klagebegehren war sie erfolgreich.
Für die Initiative „Rettet den Christkindlmarkt“ ist das bezeichnend: Seit 2022 wird wegen des Wiener Christkindlmarkts vor Gerichten gestritten, obwohl wiederholt Gespräche und eine sachliche Erörterung angeboten wurden.
Die Initiative erneuert daher ihr Angebot an Stadt Wien und Stadt Wien Marketing GmbH zu einem direkten Gespräch über die Veranstalterstruktur und die Zukunft des Wiener Christkindlmarkts.
VIER JAHRE STREIT REICHEN. DER CHRISTKINDLMARKT GEHÖRT AN DEN VERHANDLUNGSTISCH – NICHT DAUERHAFT IN DEN GERICHTSSAAL.
Initiative „Rettet den Christkindlmarkt“
Amir Cavuoto, (Mediensprecher)
Telefon: +4369919667141
E-Mail: christkindlmarkt22@gmail.com
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