UVP-Gesetzesentwurf: Götz-Zitat der Regierung an EU-Kommission und Höchstgerichte

Ergebnis zweier Arbeitsjahre diametral zu Novellierungsgrund und Rechtsprechung

Nach langwierigen Verzögerungen hat die Bundesregierung einen Entwurf für die Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Begutachtung geschickt. Für die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS wäre mit seiner Umsetzung Rechtsunsicherheit vorprogrammiert. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Dieses Chaos-Gesetz kommt einem Götz-Zitat an die EU-Kommission und die Höchstgerichte gleich. Anlass, mit der Novellierung zu beginnen war ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Kumulierungsbestimmungen und zu hoher Schwellwerte. Nun will die ÖVP völlig entgegengesetzt die Kumulierung abschaffen und sogar in bereits erteilte Feststellungsbescheide zur UVP-Pflicht rückwirkend eingreifen“.

Kumulierung bedeute, dass bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben eine UVP zu durchlaufen habe, andere Projekte im räumlichen und sachlichen Zusammenhang zu berücksichtigen sind und fordere das die Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Der dreiste Versuch, das nun einfach komplett zu kübeln, weil die Verantwortlichen es nicht haben möchten, werde nicht lange gut gehen und werde das Gesetz im Beschlussfall an seiner Unvereinbarkeit mit Unionsrecht und basalen Rechtsgrundsätzen zerschellen, auch wenn dies eine Weile dauern könne. „Wenn darüber hinaus bereits UVP-pflichtig erklärte Projekte rückwirkend wieder davon befreit werden sollen, dann wird sich jahrelang niemand mehr auskennen und werden darunter vor allem Projektwerber zu leiden haben, was aber der Wirtschaftskammer, die den UVP-Gesetzesmurks der letzten Jahrzehnte vorwiegend zu verantworten hat, offenbar egal ist“, kritisiert Rehm. Neben diesem ins Auge springenden „Highlight“ zeige der Gesetzesentwurf bereits nach erster Durchsicht zahlreiche Problemzonen, etwa die Möglichkeit, an Projekten zu bauen, auch wenn der VwGH die Genehmigungen aufgehoben hat oder, dass die Fiktion eines vollständigen Projektes geschaffen werden soll, wenn die Behörde nicht in Wochenfrist reagiere, anstatt den Projektwerbern Beine zu machen. Diese würden, gerade wenn sie staatsnah und daher „wichtig“ seien, oft in Jahren keine ordentlichen Unterlagen zustande bringen. „Von Bürokratieabbau zu sprechen, wie aktuell die ÖVP-Umweltsprecherin wird dann zur Farce, wenn in Wahrheit, wie geplant, neue bürokratische Schikanen für Bürgerinitiativen hochgezogen werden sollen. Verwaltungsvereinfachung sieht anders aus, ebenso hohe Umweltstandards durch rechtstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren, wie sie der Entwurf als Ziele genauso benennt, wie die nun gerade nicht erreichte Unionsrechtskonformität“, so Rehm. Bestandteil österreichischer UVP-Folklore sei intensive Überdeckung des Novellierungsgegenstandes mit Verfahrensbeschleunigungsfloskeln. Diese gebe auch dieser Entwurf, wie auch alle anderen der letzten 20 Jahre nicht her und werde das Thema daher auch für die kommenden Jahre jede Novelle als Ziel 1 zudecken. „Konkret ist volle Verfahrenskonzentration auch bei Autobahnen und Hochleistungseisenbahnstrecken vorgesehen aber wenn dann ausgerechnet die überhebliche Schneckentempo-Straßenbehörde auch noch den Landesnaturschutz übernehmen soll, wird damit nichts schneller, sondern der Bock zum Gärtner gemacht,“ so Rehm abschließend.

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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