
WKÖ-Danninger: Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum der ETS-Reform rücken
Österreichische Initiative im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat begrüßenswert – Bei Gratiszuteilung und CBAM-Exporten muss Kommission nachbessern
„Die Reform des EU-Emissionshandels stellt wichtige Weichen für die zukünftige europäische Industriepolitik. Umso wichtiger ist die Initiative Österreichs im Wettbewerbsfähigkeitsrat, die zentralen Anliegen der Wirtschaft auf die Agenda zu setzen. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betriebe muss im Zentrum der Reform stehen“, sagt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger anlässlich des heutigen EU-Wettbewerbsfähigkeitsrates. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Reformvorschlag enthält aus Sicht der WKÖ wichtige Verbesserungen. Dazu zählen die Absenkung des linearen Reduktionsfaktors, die Einbeziehung internationaler Emissionszertifikate und die Schaffung einer industriellen Dekarbonisierungsbank.
Bei zentralen Punkten sieht die WKÖ allerdings noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Das betrifft insbesondere die geplanten zusätzlichen Bedingungen für den Erhalt von Gratiszertifikaten. Dadurch drohen gerade jene Unternehmen benachteiligt zu werden, die bereits entsprechende Investitionen getätigt haben. Gleichzeitig sind viele der für die Dekarbonisierung notwendigen Maßnahmen noch gar nicht oder nicht in ausreichendem Maß verfügbar. „Wer bereits in die Dekarbonisierung investiert hat, darf dafür nicht bestraft werden. Genau das droht aber, wenn Gratiszertifikate künftig an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden. Das lehnen wir ab“, so Danninger.
CBAM: GRATISZUTEILUNG NICHT AUTOMATISCH 2038 BEENDEN
Die geplante Verlängerung der Gratiszuteilung bis 2038 ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aus Sicht der WKÖ aber nicht weit genug. Die Wirtschaftskammer fordert einen höheren Anteil an Gratiszuteilungen. Zudem darf die Gratiszuteilung nicht automatisch 2038 auslaufen, sondern erst dann, wenn die Wirksamkeit des CBAM tatsächlich nachgewiesen ist.
Gänzlich ungelöst bleibt zudem der Export von CBAM-Waren in Drittstaaten ohne CO₂-Bepreisung. Gerade für die exportorientierte europäische Wirtschaft ist das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. „Hier muss die Reform eine Lösung bringen. Europäische Betriebe dürfen auf internationalen Märkten nicht aufgrund der europäischen CO₂-Kosten ins Hintertreffen geraten. Die ETS-Reform muss am Ende daran gemessen werden, ob sie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichert. Österreich setzt daher auf europäischer Ebene die richtigen Themen auf die Agenda“, so Danninger abschließend. (PWK474/ST/NIS)
Andreas Jilly
Sprecher der Wirtschaftskammer Österreich
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