
Neue Regeln gegen Greenwashing: Österreich gewährt falschen Umweltversprechen drei Jahre Schonfrist
foodwatch kritisiert Sonderregelung für Altbestände: Konsument:innen müssen sich auf Öko-Versprechen verlassen können
Ab Sonntag, 27. September 2026, gelten in der EU neue Regeln gegen Greenwashing. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“, Nachhaltigkeitssiegel und bestimmte kompensationsbasierte Klimaaussagen werden deutlich strenger reguliert. Doch Österreich hat für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, eine Sonderregelung geschaffen: Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können bei diesen Produkten drei Jahre lang nicht geltend gemacht werden. Konsument:innen werden Umweltaussagen, die nach EU-Recht nicht mehr erlaubt sind, also noch jahrelang im Supermarktregal begegnen. foodwatch kritisiert diesen österreichischen Sonderweg.
Gerade im Supermarkt spielen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen mittlerweile eine große Rolle bei Kaufentscheidungen – und werden von Industrie und Handel bewusst genutzt, um bestimmte Produkte als nachhaltig zu vermarkten. Aus Sicht der Konsument:innenschutzorganisation sollten Menschen in Österreich ab Sonntag darauf vertrauen können, dass für grüne Werbeversprechen auch tatsächlich die neuen Standards gelten – unabhängig davon, wann die jeweilige Ware in Verkehr gebracht wurde. Wie groß das Problem mit Öko-Versprechen in unseren Supermärkten ist, zeigt nicht nur die Schonfrist selbst, sondern auch die Aussagen des Handelsverbands: Er spricht von tausenden Produkten und Werbemitteln, die von den neuen Regeln betroffen sind.
ALTBESTÄNDE MÜSSEN NICHT VERNICHTET WERDEN
Das Wirtschaftsministerium begründet die Frist damit, dass brauchbare Waren und Verpackungen nicht unnötig vernichtet werden sollen. Doch dass zwischen einer dreijährigen pauschalen Ausnahme und Warenvernichtung gewählt werden müsste, lässt sich aus Sicht von foodwatch nicht nachvollziehen.
_„Die neuen Regeln gegen Greenwashing sind auf EU-Ebene seit Februar 2024 beschlossen. Die Unternehmen hatten also genug Zeit, sich darauf einzustellen, und eine zusätzliche Übergangsfrist sieht die EU schlicht nicht vor. Auch das Argument der Warenvernichtung greift nicht: Unzulässige Angaben lassen sich mit einem einfachen Pickerl auf der Verpackung korrigieren. Wenn Handel und Konzerne dafür drei Jahre Schonfrist brauchen, sagt das viel darüber aus, wie verbreitet unbelegte Umweltversprechen in unseren Supermärkten sind_“_,_ sagt Markus Linkeseder von foodwatch Österreich.
IRREFÜHRENDE UMWELTKOMMUNIKATION
Wie weit verbreitet irreführende Umweltkommunikation ist, zeigen Zahlen der EU-Kommission: In der EU gibt es rund 230 Nachhaltigkeitssiegel mit sehr unterschiedlichen Standards. Bei rund der Hälfte der untersuchten Umweltlabels ist die Überprüfung schwach oder fehlt ganz. 53 Prozent der untersuchten Umweltaussagen stufte die EU-Kommission als vage, irreführend oder unbegründet ein.
_„Wer im Supermarkt bewusst zum umweltfreundlicheren Produkt greift, kann sich noch jahrelang nicht darauf verlassen, dass das grüne Versprechen stimmt. Und Hersteller, die umgestellt haben, stehen im Regal neben Konkurrenten, die mit ihren alten Verpackungen ungestraft davonkommen_“, kritisiert Linkeseder.
UMSETZUNG KÖNNTE ÖSTERREICH TEUER ZU STEHEN KOMMEN
Auch unionsrechtlich ist die österreichische Ausnahme umstritten, wie ein vom Europarechtsexperten Univ.-Prof. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace erstelltes Rechtsgutachten zeigt. Greenpeace und ÖKOBÜRO haben daher Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die österreichische Umsetzung eingereicht.
„_Österreich riskiert hier wegen einer dreijährigen Sonderregelung ein Vertragsverletzungsverfahren. Im schlimmsten Fall beschäftigt die Regelung am Ende den Europäischen Gerichtshof und kann auch finanzielle Folgen für Österreich haben_“, schließt Linkeseder.
FOODWATCH FORDERT VON DER BUNDESREGIERUNG:
* EU-RECHT EINHALTEN UND SCHONFRIST STREICHEN: Die neuen Regeln sollen ab 27. September 2026 auch für bereits zuvor in Verkehr gebrachte Produkte gelten und durchsetzbar sein. Die EU-Richtlinie muss unionsrechtskonform umgesetzt werden.
* PRAKTIKABLE LÖSUNGEN STATT WARENVERNICHTUNG: Unzulässige Umweltaussagen auf bestehender Ware sollen korrigiert werden, etwa durch Aufkleber oder ergänzende Kennzeichnungen.
Weiterführende Informationen:
Instagram
Facebook
foodwatch Österreich
Evelyn Horak
Telefon: +43 676 3316372
E-Mail: presse@foodwatch.at
Website: www.foodwatch.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender