GeoSphere Austria soll künftig die nationale Schadensdatenbank zu Naturereignissen betreiben

Mehrheit für Entschließung zur Digitalisierung der Gesetzgebung; Oppositionsinitiativen vertagt

Die Erhebung verlässlicher Daten über Naturereignisse, deren Schäden und Folgen wird immer wichtiger. Das GeoSphere-Austria-Gesetz soll künftig die Grundlage für eine standardisierte Schadensdatenbank bilden. Für eine entsprechende Gesetzesänderung sprach sich der Wissenschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen aus.

Vertagt wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS die Forderung der FPÖ, dass Wohnsitzanmeldung über ID-Austria künftig die Zustimmung des Immobilieneigentümers bzw. der -eigentümerin voraussetzen sollen. Weiters wurden mehrere Anträge der Grünen zu Fragen der Digitalisierung in die Warteschleife geschickt. Ein Antrag der Grünen zu einer Digitalisierungsstrategie für die Gesetzgebung wurde abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen formulierten in Anknüpfung an die Forderung der Grünen einen eigenen Entschließungsantrag, in dem sie einen Bericht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für maschinenlesbare Gesetze sowie Vorschläge für Pilotprojekte und einen konkreten Umsetzungsplan fordern. Dieser wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

ERFASSUNG DER SCHÄDEN VON NATUREREIGNISSEN NACH EINHEITLICHEN KRITERIEN

Eine Schadensdatenbank für Österreich, die den Kriterien der „United Nations Disaster Risk Reduction (UN-DRR)“ entspricht, soll laut dem Wissenschaftsministerium die österreichweit einheitliche und vergleichbare Auswertung von Naturereignissen, Schäden und Verlusten sicherstellen. Eine solche Datenbank sei wichtig für die Katastrophenvorsorge, die Katastrophenrisikobewertung, die Risikomanagementplanung, die Evaluierung von Präventionsmaßnahmen, die Forschung sowie für die Erfüllung internationaler und unionsrechtlicher Berichtspflichten (620 d.B.).

Die notwendige standardisierte Daten- und Analyseinfrastruktur der zentralen UN-DRR-Schadensdatenbank soll die GeoSphere Austria (GSA) bereitstellen. Die Grundlage soll die bereits bestehenden österreichischen Nationale Schaden- und Ereignisdatenbank CESARE bilden, die von der GSA im Auftrag der Plattform „Austrian Strategy for Disaster Risk Reduction (ASDR)“ betrieben wird. Datenquellen, Datenmodelle, Schnittstellen, technische Komponenten und Vorarbeiten von CESARE sollen dabei soweit wie möglich weiterverwendet werden. Aus Datenschutzgründen soll die Datenbank ausschließlich nicht-personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Für die Umsetzung der Datenbank ist eine Vorlaufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Das aufgrund der Gesetzesänderungen neu zu konstituierende zehnköpfige Kuratorium der GSA soll mit 1. Oktober 2027 seine Tätigkeit aufnehmen.

Die Novelle sehe einige organisatorische Anpassungen vor, um die Arbeit der GSA als dem zentralen österreichischen geologischen, geophysikalischen, klimatologischen und meteorologischen Dienst noch weiter zu verbessern, sagte Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner. Die vorgesehene Schadensdatenbank werde es erlauben, Risiken von Extremwetterereignissen besser abzuschätzen und entsprechend reagieren zu können.

Joachim Schnabel (ÖVP) lobte die erfolgreiche Arbeit der GSA seit der Neuaufstellung des Dienstes im Jahr 2023. Positiv sei an der Novelle hervorzuheben, dass die geplante Schadensdatenbank auf vorhandenen Systemen aufbauen und für international vergleichbare Daten sorgen werde. Auch Elisabeth Götze (Grüne) brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Ausdruck. Kritische Anmerkungen hatte hingegen Gerhard Deimek (FPÖ). Neben einigen positiven Punkten gebe es auch eine Verschlechterung der Governance der GSA, da der Einfluss des Ministeriums auf die Bestellung des Kuratoriums offenbar noch ausgeweitet werden solle. Die Freiheitlichen würden der Novelle daher nicht zustimmen.

MEHRHEIT FÜR BERICHT ZU MASCHINENLESBAREN GESETZEN

Zudem beschäftigte die Möglichkeit, Gesetze neben dem rechtsverbindlichen Text auch als maschinenlesbaren Code bereitzustellen, den Wissenschaftsausschuss. Süleyman Zorba (Grüne) fordert in einem Entschließungsantrag, das Konzept „Law as Code“ in die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung aufzunehmen (887/A(E)). Die maschinenlesbare Fassung solle auf Open Source und offenen Standards aufbauen und den Gesetzestext ergänzen. Zudem müsse der Rechtsschutz gegen automatisierte Verwaltungsentscheidungen gewährleistet sein. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt.

Mehrheitlich angenommen wurde hingegen ein eigener Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS, der die Bundesregierung zur Vorlage eines österreichischen Law-as-Code-Berichts auffordert. Aufbauend auf bisherigen Vorarbeiten solle dieser die Umsetzungspotenziale, die notwendigen Voraussetzungen sowie geeignete Rechtsmaterien untersuchen. Zudem sollen Pilotprojekte in geeigneten Verwaltungsbereichen vorgeschlagen und ihre Auswirkungen auf Verwaltungsaufwand, Verfahrensdauer, Rechtsqualität und Nutzerfreundlichkeit abgeschätzt werden. Gefordert werden auch ein konkreter Zeitplan mit einem Finanzierungs- und Umsetzungskonzept sowie messbare Ziele zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung.

Der Bericht solle außerdem Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und der Nutzung gemeinsamer europäischer Standards beleuchten, wie Ines Holzegger (NEOS) im Ausschuss ausführte. Eine Strategie, wie sie Zorba fordert, würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Für einen Bericht gelte das ebenfalls, entgegnete Zorba. Zudem seien im Antrag der Koalitionsparteien viele seiner Forderungen abgeschwächt worden. Christoph Matznetter (SPÖ) ging auf die möglichen Auswirkungen eines „Law as Code“-Konzepts für die Gesetzgebung an sich ein und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) betonte die Notwendigkeit der Differenzierung, für welche Gesetzesmaterien ein solcher Ansatz geeignet sein könnte.

FPÖ SIEHT SICHERHEITSLÜCKEN BEI DIGITALER WOHNSITZMELDUNG

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek ortet in einem Entschließungsantrag „eine erhebliche Schutzlücke zulasten der Eigentümer“ bei der digitalen Wohnsitzmeldung über die ID-Austria. Ein Missbrauch der Wohnsitzmeldung könne erhebliche sicherheitsrechtliche, finanzielle und rechtliche Folgen für das Wohnungseigentum nach sich ziehen, kritisiert er. Bei jeder digitalen Wohnsitzanmeldung über ID-Austria solle daher vorgeschrieben werden, dass die explizite, nachweisbare Zustimmung des Immobilieneigentümers bzw. der -eigentümerin oder des bzw. der tatsächlich Verfügungsberechtigten eingeholt werden müsse (720/A(E)).

Das aus seiner Sicht „relativ strenge“ Melderecht sei im Zuge der Digitalisierung bei der ID-Austria nicht nachvollzogen worden, ergänzte Deimek im Ausschuss. Dies habe auch Auswirkungen auf die Wirtschaft und des Sozialbereich. Süleyman Zorba (Grüne) drückte seine Unterstützung für den Antrag aus. Auch Joachim Schnabel (ÖVP) sah mit dem Antrag ein wichtiges Thema angesprochen. Für Betrug – egal ob dieser analog oder digital begangen werde – gebe es allerdings bereits klare gesetzliche Regelungen. Zudem sei der Antrag aus Schnabels Sicht nicht im Wissenschaftsausschuss zu behandeln. Sowohl Wendelin Mölzer (FPÖ) als auch Ines Holzegger (NEOS) plädierten dafür, das Melderecht grundsätzlich zu evaluieren.

GRÜNE: GRUNDRECHTE NICHT DEN INTERESSEN VON KONZERNEN OPFERN

Süleyman Zorba (Grüne) befürchtet, dass die geplante Digital-Omnibus-Verordnung der EU wichtige Grundrechte den Interessen von Tech-Konzernen opfern könnte. Österreich solle daher der EU-Verordnung nicht zustimmen, fordert er in einem weiteren Entschließungsantrag (728/A(E)). In Gefahr sind laut Zorba die „hart erkämpften Bestimmungen zur Regulierung von KI“. Die geplante Verordnung lasse zahlreiche Aufweichungen des Datenschutzes befürchten. Die Bundesregierung müsse auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des hohen Schutzniveaus der KI-Verordnung eintreten, insbesondere im Hinblick auf Grund- und Freiheitsrechte, demokratische Grundwerte und auf die Produktsicherheit.

Im Ausschuss betonte Joachim Schnabel (ÖVP), wie wichtig die durch die EU-Verordnung vorangetriebene Deregulierung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit sei. Die Datenschutzregelungen innerhalb der EU seien weltweit ohnehin „einzigartig“. Zorba bezweifelte die Vorteile der Deregulierung in diesem Bereich für den europäischen Wirtschaftsstandort, da der Zugriff auf Daten auch für US-amerikanische und chinesische Konzerne erleichtert werde.

GRÜNE: MEHR AUFKLÄRUNG ÜBER KI-GESTÜTZTE CYBER-KRIMINALITÄT

Zunehmend werde für Cyberkriminalität auch künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, merkt Süleyman Zorba (Grüne) an. In einem weiteren Entschließungsantrag fordert er eine nationale Sicherheits- und Aufklärungsoffensive gegen KI-gestützte Cyberkriminalität für kleine und mittlere Unternehmen und die Bevölkerung (1012/A(E)). Zorba spricht sich auch für ein Frühwarnsystem für aktuelle KI-gestützte Betrugsmaschen und Sicherheitslücken, eine Anlaufstelle für Betroffene und mehr digitale Grundbildung an den Schulen und in der Erwachsenenbildung aus. Zudem müsse eine jährliche Berichterstattung an den Nationalrat über KI-gestützte Cyberangriffe in Österreich erfolgen.

Mit dem NISG (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) sei durchaus ein wirkungsvoller Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit gelungen, erklärte Zorba im Ausschuss. Es erfasse jedoch etwa Unternehmen außerhalb der kritischen Infrastruktur nicht. Thomas Elian (ÖVP) verwies auf das Bundesamt für Cybersicherheit, das morgen seine Arbeit aufnehme und auch Beratung und Unterstützung anbiete. Zudem seien mit dem NISG ein strukturiertes Meldewesen und durch das Innenministerium Informationsmaßnahmen vorgesehen. Er beantragte daher die Vertagung. Ines Holzegger (NEOS) sah auch die Wirtschaftskammer in der Verantwortung, entsprechende Angebote bereitzustellen. Dies könne unbürokratischer erfolgen und erfordere nicht zwingend staatliches Handeln.

GRÜNE FORDERN UMSETZUNG VON EU-DIGITALVORGABEN UND MASSNAHMEN GEGEN DEEPFAKES

Weiters nahm der Wissenschaftsausschuss die Beratungen über drei zuvor vertagte Anträge von Süleyman Zorba (Grüne) wieder auf und vertagt sie abermals. Darin fordert er die Benennung zuständiger Behörden zur Durchsetzung des EU-Data-Acts, Begleitregelungen für den Ausbau von Gigabit-Netzen sowie Maßnahmen gegen missbräuchliche Deepfakes.

Beim Data Act, der unter anderem die Nutzung von Daten vernetzter Produkte regelt, fehle in Österreich weiterhin eine klare Zuständigkeit für die Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen, kritisiert Zorba. Die Bundesregierung müsse daher unverzüglich eine oder mehrere zuständige Behörden sowie allenfalls einen Datenkoordinator benennen (886/A(E)). Mit einem weiteren Antrag drängt er auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes zur Umsetzung des EU-Gigabit-Infrastructure-Acts, um den Netzausbau zu beschleunigen. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bis 2030 alle europäischen Haushalte über Gigabit-Netzanbindungen verfügen können (888/A(E)). Zum Schutz vor böswilligen, betrügerischen und irreführenden Deepfakes fordert Zorba zudem Regelungen, die eine Mitverantwortung von Plattformen festlegen (578/A(E)). (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) sox/wit

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