
Peer-to-Peer-Verträge: Strom ab sofort einfacher direkt teilen
Neue Möglichkeiten für Haushalte und Unternehmen – Energie kann ohne Gründung einer Energiegemeinschaft direkt geteilt werden
Mit den neuen Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) wird das direkte Teilen von Strom einfacher. Selbst erzeugte Energie kann direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern geteilt werden, ohne dafür eine eigene Rechtsform wie bei einer Energiegemeinschaft gründen zu müssen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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