
Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Oktober 2026
Strafvollzug, Strafrechtsänderungsgesetz, Geldwäscheprävention, Finanzmarktaufsicht, Gewerbeordnungsnovelle, Versorgungssicherheit
Der Nationalrat wird sich zum Auftakt des Oktoberplenums mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle befassen. Ziel ist es unter anderem, langjährige Reformvorschläge umzusetzen sowie die Justizanstalten – etwa durch erleichterte Abschiebungsmöglichkeiten für ausländische Strafgefangene – zu entlasten. Zudem wollen die Abgeordneten über eine Verschärfung des Strafrechts zur Bekämpfung von Menschenhandel und Organhandel beraten. Aus dem Wirtschaftsbereich liegt dem Nationalrat eine umfassende Gewerbeordnungsnovelle zur Beschlussfassung vor. Auch zwei Finanzvorlagen zur Umsetzung von EU-Recht mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention und Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht stehen zur Diskussion. Die Regierungskoalition plant darüber hinaus mehrere Gesetzesänderungen, um die Versorgungssicherheit in Österreich in außerordentlichen Krisenfällen zu erhöhen. Ob die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, ist allerdings noch offen.
AKTUELLE STUNDE
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Themenauswahl kommt den NEOS zu.
ENTLASTUNG DES STRAFVOLLZUGS
Mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle sollen Reformen umgesetzt und Abschiebungen von bestimmten Straftätern und Straftäterinnen in ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit auch ohne die Zustimmung der Betroffenen erleichtert werden. Ziel der Vorlage ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die Sicherheit in den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der Vollzugspraxis zu lösen. Der Justizausschuss hat das Paket mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen ans Plenum weitergeleitet.
Um die Resozialisierung zu erleichtern, soll es künftig außerdem möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben statt derzeit von bis zu einjährigen. Außerdem werden künftig für den Abschluss einer Berufsausbildung auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr beantragen können. In Umsetzung einer Empfehlung des Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten „Hausarrest“ – also erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft – auf maximal zwei Wochen statt bisher vier Wochen zu beschränken.
Ein von den Koalitionsparteien im Ausschuss ergänzend dazu eingebrachter Gesetzesantrag soll den Informationsaustausch zwischen Justizanstalten und Sozialversicherungen über den Beginn, eine Unterbrechung, die Art und das Ende der Haft sicherstellen. Hintergrund dafür ist, dass beispielsweise Leistungsansprüche in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung etwa bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe ruhen. Der Antrag wurde im Ausschuss ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.
STRAFRECHTLICHER SCHUTZ VOR MENSCHEN- UND ORGANHANDEL
Mit einer weiteren Regierungsvorlage soll der strafrechtliche Schutz vor Menschen- und illegalem Organhandel verbessert und an internationale Regelungen angepasst werden. Für diese Maßnahmen sprachen sich die Abgeordneten im Justizausschuss einstimmig aus. So sollen etwa strafrechtlich die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption ausgeweitet werden. Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt werden soll nun, wenn man wissentlich Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt.
Gegen den illegalen Organhandel und den „Transplantationstourismus“ wird im StGB unter anderem ein neuer Straftatbestand für Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich aufgenommen werden soll der Handel mit oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe. Eine höhere Strafandrohung wird zudem für eine Organentnahme trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Darüber hinaus soll unter bestimmten Voraussetzungen die inländische Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten Organentnahmen und bei Organhandel ausgeweitet werden.
Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist. Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen.
SCHUTZ VON KINDERN VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH UND GEWALT
In Form einer Entschließung spricht sich der Justizausschuss einhellig dafür aus, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch konsequent weiterzuentwickeln und bestehende Lücken zu schließen. Konkret geht es den Abgeordneten etwa um eine rasche Umsetzung der Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, sobald diese auf EU-Ebene angenommen ist. Außerdem sprechen sie sich für ehestmögliche Gesetzesentwürfe zur Stärkung des Kinderschutzes im Kindschaftsrecht und zur geplanten Reform des Familienrechts aus. Dabei gelte es, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern durch klare Informationspflichten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern sollte dem von den Koalitionsparteien im Justizausschuss eingebrachten Antrag zufolge die Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgebaut sowie der niederschwellige Zugang zu spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen verbessert werden.
Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der FPÖ für ein Gewaltschutzpaket, der selbst im Ausschuss keine Mehrheit fand.
NOVELLE ZUM VERWERTUNGSGESELLSCHAFTENGESETZ
Ebenso einstimmig angenommen haben die Abgeordneten im Justizausschuss eine Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes. Damit wird klargestellt, dass die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden Einnahmen aus der Weitersendung von Filmen nicht nur an deren Urheberinnen und Urheber, sondern auch an die Schauspielerinnen und Schauspieler verteilen dürfen, die in diesen Filmen mitwirken. Es entspreche bereits der langjährigen Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft, dass die Einnahmen aus dem Recht der Weitersendung auch an Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden, so die Erläuterungen.
NEUE EU-STANDARDS FÜR GELDWÄSCHEPRÄVENTION
Mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten sollen durch die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der EU-Geldwäscheverordnung geschaffen werden. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen ist geplant, im Juli kommenden Jahres ein neues „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ zu erlassen. Damit soll durch neue europäische Standards die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer aus berechtigtem Interesse verbessert werden. Das Register wurde für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts.
Zudem soll die Verfahrensdauer bei Anträgen auf Einsicht bei berechtigtem Interesse verringert werden. Entscheidungen über die Gewährung der Einsicht sollen außerdem europaweite Gültigkeit erlangen. Durch eine Verbesserung der Verfahrensabläufe soll es der Registerbehörde ermöglicht werden, innerhalb von zwölf Arbeitstagen entscheiden zu können. Zudem sollen die Befugnisse der Registerbehörde ausgeweitet werden. So soll diese Inspektionen vor Ort durchführen können. Zur Gewährleistung eines effizienten Verfahrensablaufs soll zu diesem Zweck auf die Erfahrungen des Amts für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) zurückgegriffen werden können. Im Finanzausschuss stimmte die FPÖ trotz einzelner Kritikpunkte mit ÖVP, SPÖ und NEOS für die Vorlage. Den Grünen gehen die Regelungen nicht weit genug.
STÄRKUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER FINANZMARKTAUFSICHT
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Finanzausschuss außerdem einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) an den Nationalrat weitergeleitet. Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, soll es in Umsetzung von EU-Vorgaben künftig spezielle „Abkühlungsphasen“ für Mitglieder des Vorstands sowie Bedienstete der FMA beim Wechsel in ein beaufsichtigtes Unternehmen geben. Geplant ist außerdem eine EU-weite Harmonisierung der Verfahren für die Eignungsüberprüfung von Funktionsträgern bei Kreditinstituten. Die maximale Funktionsdauer als Mitglied des Vorstands der FMA soll mit 14 Jahren festgelegt werden. Vorgesehen wird auch, dass Mitglieder des Vorstands und Bedienstete der FMA jährlich eine Interessenerklärung mit Informationen über von ihnen gehaltene Finanzinstrumente vorlegen.
Neu geregelt werden darüber hinaus die Anzeigepflichten von Kreditinstituten. Transaktionen, die als „prudenziell relevant“ eingestuft werden, sollen vor ihrer Durchführung der FMA angezeigt werden. Die Behörde hat dann ein Beurteilungsverfahren bezüglich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken („ESG-Risiken“) zu verbessern, sollen Kreditinstitute überdies in der Lage sein, derartige Risiken systematisch zu ermitteln, zu steuern und spezifische Pläne aufzustellen, um die finanziellen Risiken zu adressieren, die sich kurz-, mittel- und langfristig daraus ergeben.
INTERNATIONALE STEUERABKOMMEN
Einstimmig spricht sich der Finanzausschuss für eine Modernisierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Katar sowie für den Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Fürstentum Andorra aus. Durch die Anpassung an OECD-Standards soll laut Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl Rechtssicherheit geschaffen werden.
Im Steuerabkommen mit Katar werden unter anderem die Missbrauchsregelungen hinsichtlich der Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung, Steuertransparenz und Amtshilfe angepasst. Zudem wird eine Rechnungshofempfehlung zur Quellenbesteuerung von Dividenden umgesetzt. Beim Abkommen mit der Schweiz sind unter anderem die Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahnen von Änderungen betroffen.
Darüber hinaus will Österreich eine im Jahr 2014 abgegebene Erklärung zum internationalen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen adaptieren und damit sicherstellen, dass vom Informationsaustausch mit Steuerbehörden anderer Länder auch die globale Mindeststeuer umfasst ist. Bisher sind in der Erklärung nur die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer angeführt. Auch hierfür gab es im Finanzausschuss einhellige Zustimmung.
BEITRÄGE AN INTERNATIONALE FINANZINSTITUTIONEN
Im IFI-Beitragsgesetz 2026 werden jene Beiträge abgebildet, die Österreich heuer an internationale Finanzinstitutionen leisten will, mit dem Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es etwa um die Beteiligung an der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB) sowie die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF), wobei sich das damit verbundene Volumen auf insgesamt 171,3 Mio. Ꞓ beläuft. Österreich leiste damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und werde seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht, heißt es in den Erläuterungen. Die Regierungsvorlage fand im Finanzausschuss die Zustimmung der Koalitionsparteien und der Grünen, die FPÖ stimmte dagegen.
VERSORGUNGSSICHERHEIT BEI ENERGIE
Auf die Sicherstellung der Energieversorgung in außerordentlichen Krisenfällen zielt ein Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS ab, der den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien passierte. Damit sollen unter anderem die Bestimmungen zur Gasbevorratung von Stromerzeugern und zu Energielenkungsmaßnahmen im Krisenfall bis 2029 verlängert werden. Mineralölraffinerien sollen künftig zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet und Mitteilungspflichten für sie verankert werden. Die strategische Gasreserve soll durch ein reduziertes Netznutzungsentgelt begünstigt werden. Aufgrund der enthaltenen Verfassungsbestimmungen ist im Plenum neben den Stimmen der Koalition auch die Zustimmung von mindestens einer Oppositionspartei notwendig.
VERSORGUNGSSICHERUNG MIT WIRTSCHAFTS- UND BEDARFSGÜTERN
Auch für eine Gesetzesnovelle zur Versorgungssicherheit mit Wirtschafts- und Bedarfsgütern in Krisenfällen ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Plenum noch offen. Die Regierungsvorlage passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS, wobei es seitens der ÖVP eine Einladung an die Opposition zu Gesprächen vor dem Plenum gab. Konkret geht es dabei um die strategische öffentliche Vorratshaltung von Wirtschafts- und Bedarfsgütern, aber auch um eine Verpflichtung privater Unternehmen zur Vorratshaltung samt Entschädigung. Geregelt wird dazu unter anderem auch die Möglichkeit der Verarbeitung von Daten für Vorsorgemaßnahmen. Außerdem soll die Liste der Vorsorgegüter künftig beispielsweise auch Hygieneartikel, Platin und Maschinen umfassen. Die Geltungsdauer des Gesetzes soll bis 2035 verlängert werden.
Für die Versorgungssicherheit im Lebensmittelbereich gelten die Bestimmungen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes: Es wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres einstimmig modernisiert.
GEWERBEORDNUNGSREFORM ZUR ENTBÜROKRATISIERUNG
Einstimmig hat der Wirtschaftsausschuss eine Reform der Gewerbeordnung ins Plenum geschickt, die zahlreiche Entbürokratisierungsmaßnahmen enthält. So sollen für Gewerbebetriebe etwa Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen entfallen. Diese sollen unter bestimmten Auflagen genehmigungsfrei errichtet werden können. Betriebe, die bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen, sollen außerdem unter gewissen Bedingungen außenliegende Teile für ein Klimagerät, eine Lüftung, eine Heizung oder eine Wärmepumpe anbringen können, ohne dass die gesamte Anlage geprüft werden muss.
Zur Vereinfachung von Betriebsübergaben soll die Übergangsfrist für Auflagen („Grace Period“) von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Zur besseren Nachnutzungsmöglichkeit betrieblicher Objekte soll bei Nichtnutzung außerdem eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung auf bis zu zehn Jahren verlängert werden können. Prüfberichte und Nachweise von Betrieben – wie etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde müssten künftig nicht mehr dauerhaft im Betrieb in Papierform vorliegen, sondern sollen digital oder schriftlich übermittelt werden können. Auf Almwirtschaften sollen künftig auch offene Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Außerdem soll ein etwaiger Altersnachweis – beispielsweise am Automaten oder an der SB-Kassa – mit der ID Austria erbracht werden können.
EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG
Auf Basis eines FPÖ-Antrags und eines daran anknüpfenden Entschließungsantrags der Dreierkoalition wird sich der Nationalrat mit der EU-Verpackungsverordnung befassen. Während die Freiheitlichen eine Aussetzung der Verordnung fordern und damit im Wirtschaftsausschuss in der Minderheit blieben, zielt der vom Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommene Koalitionsantrag auf eine Verbesserung der Bestimmungen ab. Gefordert wird etwa die Aussetzung der Pflicht, in jedem Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Kleine Unternehmen sollten entlastet sowie eine einzige, zentrale Anmeldung für ganz Europa statt vieler verschiedener nationaler Systeme geschaffen werden. Unter anderem sollten sich statt hoher Pauschalgebühren die Kosten außerdem daran orientieren, wie viel Verpackung tatsächlich verwendet wird.
JUGENDBESCHÄFTIGUNG UND LEHRLINGSAUSBILDUNG
Auf Wunsch der FPÖ wird der Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und der Lehrlingsausbildung in Österreich für die Jahre 2024 und 2025 im Plenum debattiert. Dem Bericht zufolge hat sich angesichts einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung die Zahl der Lehranfängerinnen und Lehranfänger im Jahr 2025 ebenso wie die Zahl der Lehrbetriebe auf einem Tiefststand befunden. Konkret ist der Anteil von Jugendlichen, die eine Lehre beginnen, innerhalb weniger Jahre von rund 40 % auf unter 35 % gesunken. Die Zahl der Lehrbetriebe sank 2025 auf rund 25.000. Mittelfristig werde der Rückgang an Jugendlichen, Lehrlingen und Lehrbetrieben auch den Fachkräftemangel in Österreich verstärken, so der Bericht. Maßnahmen werden im Bericht etwa dahingehend empfohlen, die Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsbereitschaft von Jugendlichen, besonders auch jener mit Migrationshintergrund, zu steigern.
SCHUTZ VOR UNSERIÖSEN PRAKTIKEN BEIM GOLDANKAUF
In einem weiteren Entschließungsantrag machen die Koalitionsparteien auf fragwürdige Geschäftspraktiken beim mobilen Goldankauf aufmerksam. Auswärtige Ankäufer werben demnach etwa in regionalen Wochenzeitungen, mit Flugblättern oder mit gezielten Anzeigen in sozialen Medien um Kunden, wobei sie sich oft nur für wenige Tage in Hotelzimmern oder Gasthaussälen einmieten. Dabei komme es immer wieder zu Verkaufsdruck und Koppelungsgeschäften, warnen ÖVP, SPÖ und NEOS. Außerdem werde über schlechte Erreichbarkeit, Preisintransparenz sowie das Fehlen von Registrierkassen berichtet. ÖVP, SPÖ und NEOS sprechen sich daher für strengere Auflagen für mobile Ankäufer von Edelmetallen, gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie eine bessere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden aus. Zudem sollen Finanzminister Markus Marterbauer und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer die Möglichkeit ressortübergreifender Kontrollen prüfen.
Im Konsumentenschutzausschuss erhielt der Antrag auch die Zustimmung der FPÖ, wiewohl sie wie die Grünen konkrete Maßnahmen vermisst. Diese sprachen von „Scheinaktivität“ und stimmten gegen die Initiative.
PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATS
Österreich ist in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern vertreten. Dabei kommen der FPÖ zwei Vollmitglieder und zwei Ersatzmitglieder zu, während ÖVP und SPÖ jeweils zwei Vollmitglieder sowie ein Ersatzmitglied sowie NEOS und Grüne jeweils ein Ersatzmitglied stellen.
Aufgrund des Funktionsverzichts von FPÖ-Abgeordneter Susanne Fürst sowie des Ausscheidens ihres Parteikollegen Axel Kassegger aus dem Nationalrat sind ein Mitglied und ein Ersatzmitglied neu zu wählen. Eine Debatte vor der Wahl ist nicht vorgesehen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs
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