E-Control: Neue Regeln für die Energiewende

Neue Netzentgeltstruktur belohnt stärker flexibles Verhalten – Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) ist Basis für faire und verursachungsgerechte Kostenverteilung

Das Stromsystem von heute ist völlig anders als jenes, für das das bestehende Tarifsystem entwickelt wurde. Photovoltaik, Batteriespeicher, Energiegemeinschaften, E-Mobilität und Wärmepumpen verändern Erzeugung, Netznutzung und Verbrauch grundlegend. Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) schafft die E-Control nun die Grundlage für eine moderne Netzentgeltstruktur, die Flexibilität fördert, die Speicher ans Netz bringt, die Netze effizienter nutzt und die Kosten fairer und verursachungsgerechter verteilt. Damit wird die Elektrifizierung weiter vorangetrieben und insgesamt die Energiewende kräftig unterstützt.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) hat die Grundlage dafür geschaffen. An der konkreten Ausgestaltung wurde nach mehrjährigen vorbereitenden Diskussionen in den vergangenen Monaten nochmals intensiv gearbeitet und sie bildet mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) nun einen ersten großen richtungsweisenden Meilenstein. Dafür wurden mehrere Konsultationen durchgeführt, Stellungnahmen analysiert und umfassend diskutiert.

Flexibilität wird zu einem wesentlichen Element des neuen Tarifsystems. Konsument:innen, die Verbrauchsspitzen vermeiden und die Möglichkeiten zur flexiblen Netznutzung in Anspruch nehmen, sind künftig klar im Vorteil. Im Vordergrund der Tarifstruktur steht, dass die bereits vorhandenen Netze effizienter genutzt werden, der Bedarf an Netzausbau gedämpft und gleichzeitig die weitere Elektrifizierung – Stichwort Elektromobilität mitsamt Vehicle to Grid – vorangetrieben wird.

_„Die Transformation des Energiesystems ist die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Die E-Control schafft die regulatorischen Voraussetzungen dafür, dass Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaneutralität gemeinsam gelingen. Im Mittelpunkt steht eine stärkere Verursachungsgerechtigkeit, eine effizientere Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur und finanzielle Anreize für netzdienliches Verhalten.“_

_Michael Strebl, Vorstand E-Control_

GRÖSSTE REFORM IM STROMSYSTEM SEIT BEGINN DER LIBERALISIERUNG

Die SNE-G-V bildet die Grundlage für die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027 und ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Energiewende in Österreich.

Bereits 2017 präsentierte die E-Control unter dem Schlagwort „Tarife 2.0“ erste Vorschläge für eine neue Stromnetzentgeltstruktur. Was damals vorgestellt und in den Folgejahren weiterentwickelt wurde, wird nun Realität.

300 MILLIONEN AN KÜNFTIGEN NETZKOSTEN VERMIEDEN

Ziel der Reform ist es, bestehende Netze besser auszulasten, Lastspitzen zu reduzieren und kostspieligen Netzausbau möglichst zu vermeiden. Berechnungen der E-Control zeigen, dass dadurch langfristig rund 300 Millionen Euro an jährlichen Netzkosten vermieden und künftige Netzkosten entsprechend gedämpft werden können. Voraussetzung dafür ist, dass etwa Speicher oder E-Autos nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden, sondern ihre Ladezyklen auf mehrere Stunden verteilen. Das erfolgt nur, wenn Leistungsspitzen auch etwas kosten.

Die Reform besteht aus fünf zentralen Kernelementen. Leistung wird stärker berücksichtigt, flexible Stromnutzung wird belohnt, Kund:innen erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen, Netzanschlüsse werden fairer gestaltet und systemdienliche Speicher sowie neue Flexibilitätslösungen werden gefördert:

* Leistungspreis für alle
* Zeitvariable Arbeitspreise
* Flexible Netznutzung
* Neues Netzanschlussentgelt
* Kriterien für systemdienlichen Betrieb

1. LEISTUNGSPREIS FÜR ALLE

Künftig soll nicht mehr – wie bisher – ausschließlich die Menge des verbrauchten Stroms, also der Arbeitspreis, für die Netzentgelte maßgeblich sein, sondern stufenweise die bezogene Leistung zu einem wichtigen Faktor werden. Dieses Modell wird schon bisher für größere Gewerbe- und Industriekunden angewendet. Bisher galt jedoch für Haushalte, rund 90% der Netzkosten war der Arbeitspreis, das bedeutet die verbrauchte Kilowattstunde und rund 10% bezog sich auf eine Grundpreispauschale. Konsument:innen konnten ihre Netzrechnung nur durch eine Veränderung ihrer Verbrauchsmenge beeinflussen.

Innerhalb von drei Jahren soll nun das Verhältnis von Arbeitspreis zu Leistungspreis in Schritten auf den Zielwert von 50:50 umgestellt werden. Der Leistungspreis orientiert sich dabei am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats. Die monatliche Leistungsspitze wird dadurch deutlich wichtiger.

Für Konsument:innen bedeutet das konkret: Wer hohe Leistungsspitzen vermeidet oder Verbrauch zeitlich verschiebt, kann seine Netzkosten aktiv beeinflussen. Wer hingegen hohe Lastspitzen versursacht und damit auch Investitionen notwendig macht, soll einen entsprechend höheren Beitrag zu den Netzkosten leisten. Konsument:innen können ihre Netzrechnung künftig also auch durch eine Veränderung der Verbrauchszeiten aktiv steuern. Durch das Sparen von Strom Geld zu sparen, bleibt natürlich weiterhin sinnvoll und möglich.

Damit wird die Verursachungsgerechtigkeit klar erhöht. Das Gesamtaufkommen für die derzeitigen Netzkosten ändert sich dabei nicht. Die Kosten werden aber anders auf die einzelnen Netznutzer verteilt.

KONSUMENT:INNEN KÖNNEN DEM NEUEN SYSTEM ENTSPANNT ENTGEGENBLICKEN

Die Umstellung hin zu einem größeren Fokus auf die Leistungsspitze und langfristig auf das 50:50-System erfolgt schrittweise. Vielmehr ist für die Kund:innen auf Netzebene 7, also die Haushaltskund:innen und kleine Gewerbebetriebe, eine Übergangsfrist vorgesehen. Konkret kann die Einführung des Leistungspreises pro Netzbereich entschieden werden, und zwar innerhalb einer Zeitspanne vom 1. Jänner 2027 bis spätestens 1. Juli 2028. Ab spätestens diesem Zeitpunkt gilt dann der Leistungspreis für alle. Innerhalb der nächsten Jahre soll ein Zielwert von 50 % Arbeits- und 50 % Leistungsanteil stufenweise jährlich über alle Netzebenen hinweg umgesetzt werden. Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden ohne leistungsstarke Anwendungen wird es keine Änderungen geben. Durch Anpassungen im Verbrauchsverhalten können jedoch auch bei leistungsstarken Anwendungen die Netzkosten gedämpft werden. Mit den Übergangsfristen und der schrittweisen Erhöhung des Leistungspreisanteils soll ausreichend Zeit für Vorbereitungs- und Anpassungsmaßnahmen geschaffen werden. Vor allem die umfassende Information und Begleitung der Stromkund:innen muss dabei im Fokus stehen.

2. ZEITVARIABLE ARBEITSPREISE

Der heuer im Frühjahr erstmals eingeführte Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und der künftige Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP) sollen für Konsument:innen Anreize schaffen, ihren Verbrauch in jene Stunden zu verschieben, in denen besonders viel Strom im Netz verfügbar ist und dieses dadurch gezielt entlasten.

Mit dem SNAP, der vom 1. April bis 30. September in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr gegolten hat, konnten heuer bereits gute Erfahrungen gemacht werden. Er wird auch nächstes Jahr zur gleichen Zeit wieder zur Verfügung stehen.

Der WiNAP wird vom 1. Oktober bis 31. März von 23.00 bis 5.00 Uhr gelten und erstmals im Oktober 2027 in Kraft treten. Bisher gilt für den SNAP eine Reduktion beim Netz-Arbeitspreis von 20%. Die tatsächliche Höhe der Reduktion wird in der Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung festgelegt. Voraussetzung für beide Tarife ist lediglich, dass der Netzbetreiber die Smart Meter Daten viertelstündlich ablesen kann.

3. FLEXIBLE NETZNUTZUNG – VOM UNTERBRECHBAREN TARIF ZUR FLEXIBLEN ENTNAHME

Die flexible Netznutzung ist eine der wichtigsten neuen Komponenten der SNE-G-V. Was vielen Konsument:innen schon bisher unter dem Begriff „unterbrechbarer Tarif“ bekannt war, wird über die nächsten drei Jahre abgelöst durch die sogenannte flexible Entnahme. Der Grundgedanke: Wer dem Netz mehr Flexibilität zur Verfügung stellt, soll direkt von niedrigeren Netzkosten profitieren.

Kund:innen können künftig ihrem Netzbetreiber ermöglichen, ihre Stromnutzung zeitlich zu flexibilisieren. Netzbenutzer bestimmen dabei selbst, wie der Anteil an garantierter und flexibler Leistung aufgeteilt ist.

Eine Einschränkung oder Steuerung passiert zudem nur in Situationen, in denen diese notwendig sind und können in einem Zeitraum von maximal zweimal 2 Stunden pro Tag vorkommen. Dadurch können bestehende Netze effizienter genutzt und kostenintensive Netzausbauten teilweise vermieden werden. Das ist gut für die Geldbörse und für das Gesamtsystem.

4. NEUES NETZANSCHLUSSENTGELT

Das Netzanschlussentgelt wird künftig ebenfalls verursachungsgerechter gestaltet, da alle Netzbenutzer gleichbehandelt werden und somit gleich viel für den Netzanschluss zahlen werden. Gleichzeitig werden gezielte Anreize für netzdienliche Standorte geschaffen. Wer dort investiert, wo bereits Netzkapazitäten vorhanden sind oder das Stromsystem dadurch entlastet wird, profitiert von günstigeren Rahmenbedingungen. Damit werden Investitionen stärker dorthin gelenkt, wo vorhandene Netzkapazitäten effizient genutzt werden können.

Das stärkt die Effizienz des Netzausbaus, senkt die Gesamtkosten und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien an den richtigen Standorten.

Bei den Netzanschlusskosten für ein typisches Einfamilienhaus sollten sich mit der neuen Systematik keine gravierenden Veränderungen ergeben. Das Ziel ist hier mehr Transparenz und Gleichbehandlung.

KEINE NACHVERRECHNUNGEN BEIM NETZANSCHLUSS

Für besehende Kund:innen wird es durch die Umstellung zu keinen Nachverrechnungen kommen. Zunächst wird allen Kund:innen 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet. Da die bisherige vertragliche Bezugsleistung vielfach 4 kW beträgt entsteht eine weitreichende Übergangsregelung, um Nachkäufe von Bezugsleistung zu verhindern.

Auch wenn Kund:innen im Jahr 2026 tatsächlich höhere Bezugs-Leistungswerte als 10 kW hatten, müssen sie dafür nicht nachzahlen. Wer also beispielsweise im Jahr 2026 Leistungsspitzen von 15 kW hatte, muss für die 5 kW, die die vorgesehenen 10 kW überschreiten, nicht extra bezahlen, bekommt diese 5 kW durch die Regelungen in der Verordnung kostenlos zugestanden.

5. KRITERIEN FÜR SYSTEMDIENLICHKEIT – SPEICHER SPIELEN WICHTIGE ROLLE

Speichern kommt bei der Transformation des Energiesystems eine wesentliche Rolle zu. Sie können das Stromsystem stabilisieren sowie Netzengpässe reduzieren und sollen dort zum Einsatz kommen, wo sie einen konkreten Nutzen haben. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Speichertechnologie, sondern vor allem der Standort des Speichers.

Ein zentraler Punkt der SNE-G-V ist daher die gezielte Unterstützung systemdienlicher Speicher. Systemdienliche Speicher sollen keinen zusätzlichen Netzausbau verursachen und bestehende Netzkapazitäten möglichst gut nutzen. Darüber hinaus müssen sie auch ihre konkrete Betriebsweise auf die Anforderungen eines erneuerbaren Energiesystems abstellen.

ZAHLREICHE MÖGLICHKEITEN FÜR SPEICHERBETREIBER, UM VOM NEUEN SYSTEM ZU PROFITIEREN

Für Speicher, die systemdienlich betrieben werden oder zumindest für einen systemdienlichen Betrieb geeignet sind, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Netzentgelte zu reduzieren. Die Vergünstigungen können sich dabei im Netzanschlussentgelt und im Netzverlustentgelt niederschlagen. Für systemdienliche Speicher, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, ist zudem auch eine langfristige Befreiung bzw. Reduktion von Netznutzungs- und Netzverlustentgelt möglich.

Die Errichtung systemdienlicher Speicher soll erleichtert werden. Insbesondere innovative, netzentlastende Flexibilitätskonzepte wie erneuerbare Hybridanlagen, Elektrolyseure mit bilanzieller Wiedereinspeisung, Vehicle-to-Grid-Lösungen sowie aggregierte Schwarmspeicher sollen wirtschaftlich profitieren.

SPEICHER HABEN DIE QUAL DER WAHL: ZEHN MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN

Mit der neuen Verordnung stehen jetzt zehn maßgeschneiderte Varianten bereit, die den systemdienlichen Betrieb von Anlagen durch Reduktionen oder Erlass der Netzentgelte unterstützen, unter denen sich Betreiber das Passendste auswählen können.

Unter anderem ist das Netznutzungsentgelt für flexible Entnahme für Speicherbetreiber, aber auch für größere Verbraucher:innen und flexible Industrieanwendungen ein geeignetes Instrument, um ihre Netzentgelte zu reduzieren.

Gerade Speicherbetreiber können wirtschaftliche Vorteile erzielen, wenn sie bereit sind, in wenigen, vorab definierten Zeitfenstern eine gewisse Einschränkung ihres Betriebs zu akzeptieren. Damit entsteht ein zusätzlicher Anreiz, Flexibilität dort bereitzustellen, wo sie dem Stromsystem den größten Nutzen bringt. Gleichzeitig können Netzengpässe reduziert und bestehende Netzkapazitäten effizienter genutzt werden, wodurch kostspieliger Netzausbau vermieden oder zeitlich verschoben werden kann. Damit werden gezielt Investitionen in Speicherlösungen unterstützt, die einen konkreten Nutzen für das Stromsystem bringen.

Grundsätzlich darf das Stromnetz nicht als Fördersystem betrachtet werden. Vergünstigungen und Reduktionen auf Netzentgelte muss ein klarer Nutzen für das Stromsystem gegenüberstehen. Denn eins ist klar, jeder nicht bezahlte Euro muss von allen 4 Millionen Haushalten und den Unternehmen in Österreich gezahlt werden.

_„Das Stromsystem verändert sich. Daher müssen sich auch die Regeln für die Netznutzung weiterentwickeln. Mit der neuen Grundsatzverordnung schaffen wir einen modernen regulatorischen Rahmen für ein Energiesystem, das zunehmend dezentral, digital und flexibel wird. Ein wesentliches Ziel des neuen Systems der Netzentgelte ist eine faire Verteilung der verursachten Kosten. Kund:innen erhalten mehr Möglichkeiten, um ihre Netzkosten aktiv zu beeinflussen. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Netze gleichmäßiger zu nutzen bzw. für Ausbauten direkt zu bezahlen. Durch die bessere Auslastung können große Investitionsmaßnahmen verschoben oder gar vermieden und somit die Kosten für alle mittel- und langfristig reduziert werden.“_

_Alfons Haber Vorstand E-Control_

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