
Echte Buchungsdaten, falsches Konto, Urlaubsgeld weg? Mit ÖHV-Tipps nicht auf Betrug reinfallen!
Fake-Zahlungsaufforderungen per Plattform-Chat, WhatsApp und SMS häufen sich. Ein Anruf beim Hotel schützt. Booking.com steht im Visier der EU-Kommission.
In der Nachricht steht Ihr Name, Hotel und Reisedatum stimmen – doch sie ist gefälscht: „Und das sehr gut“, warnt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hotelvereinigung, vor einer grassierenden Betrugswelle: Kriminelle geben sich als Hotel oder Buchungsplattform aus, verlangen per WhatsApp, SMS, E-Mail oder über gefälschte Plattform-Chats eine „nochmalige Anzahlung“, die „Bestätigung der Kreditkartendaten“ oder bieten eine „Rückerstattung“ an. Wer darauf eingeht, schickt Geld oder sensible Daten an Kriminelle und ist um sein Urlaubsbudget ärmer.
DIE FÄLLE NEHMEN ZU
Im April wurde ein Datenleck bei Booking.com bekannt. Ab Ende Juli folgten Angriffe auf IT-Dienstleister der Hotellerie, seither erhalten Gäste täuschend echte Zahlungsaufforderungen. Im August meldeten 25 Hotels der Datenschutzbehörde einen weiteren Vorfall. Aktuell täuschen Kriminelle Rückerstattungen wegen angeblicher Buchungsfehler vor und locken Gästen so auf gefälschte Onlinebanking-Seiten.
BESSER NACHFRAGEN, ABER UNTER DER RICHTIGEN TELEFONNUMMER!
„Kein Hotel verlangt eine zweite Zahlung per WhatsApp, den CVV-Code oder den Banking-Login. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, und das Geld ist weg!“, warnt Gratzer. Sein Rat: Vor jedem Klick und jeder Zahlung das Hotel anrufen, und zwar unter der Nummer auf seiner Website oder in der Buchungsbestätigung. „Das dauert eine Minute und verhindert, dass Geld verschwindet, das monatelang gespart wurde.“ Auch Direktbuchungen senken das Risiko: „Je weniger Zwischenstationen, desto weniger Angriffsflächen.“
EU-KOMMISSION GREIFT EIN
Für Kriminelle sind die Plattformen mit ihren großen Datenmengen ein Traum: „Wer mit Gästedaten Geld verdient, muss sie ausreichend schützen! Höchste Zeit, dass Brüssel genauer hinschaut“, verweist Gratzer auf das Verfahren nach dem Digital Services Act, das die EU-Kommission gegen Booking.com eröffnet hat.
HINWEISE, WIE GÄSTE BETRUGSVERSUCHE ERKENNEN
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Zeitdruck: „Ihre Buchung wird in 12 Stunden storniert“
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Doppelte Zahlung: Sie sollen für eine bereits bezahlte Buchung nachzahlen.
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Heikle Daten: Ein Link führt auf eine Seite, die Kartendaten, CVV-Code, SMS-Code oder Ihren Banking-Login abfragt – eventuell für eine vermeintliche „Rückerstattung“.
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Neuer Kanal: Plötzlich kommt eine neue Kontoverbindung, eine unbekannte Nummer oder eine Absenderadresse, die dem Original nur ähnelt.
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Zu spät? Sofort Karte sperren lassen, Bank informieren, Anzeige erstatten!
TIPPS FÜR GASTGEBER, UM SICH UND IHRE GÄSTE ZU SCHÜTZEN
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Zugänge sichern: Zwei-Faktor-Authentifizierung für Extranet, Channel Manager und E-Mail einschalten. Nie über Links in angeblichen Gästebeschwerden einloggen.
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Gäste aktiv warnen: In Bestätigung und auf der Website klar schreiben: „Wir verlangen nie Zahlungen über WhatsApp oder Links.“
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Rasch handeln: Bei Verdacht Plattform und Dienstleister informieren. Datenschutzvorfälle binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme an die Datenschutzbehörde melden.
Ein Portraitfoto von ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer (© ÖHV/Raab) finden Sie hier, weitere Pressemeldungen der ÖHV sowie Bildmaterial unter www.oehv.at/presse.
Österreichische Hotelvereinigung
Martin Stanits
Leiter Public Affairs & Public Relations
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