OGH bestätigt erneut lange Verjährung im Dieselskandal – Abhilfeklage ist der einfache Weg zum Schadenersatz

Betroffene können sich weiterhin ohne Kostenrisiko unter www.dieselanspruch.at für die prozessfinanzierten Abhilfeklagen gegen VW, Audi, Škoda und SEAT anmelden

VSV / Breiteneder: Der Oberste Gerichtshof hat in einer heute bekannt gewordenen Entscheidung (6 Ob 86/26d vom 29. September 2026) neuerlich bestätigt, dass Schadenersatzansprüche im Dieselskandal um den Motor EA189 der 30-JÄHRIGEN VERJÄHRUNG unterliegen können. Der OGH festigt damit seine bisherige Rechtsprechung (ua 8 Ob 28/21g). Breiteneder begrüßt die neuerliche Entscheidung.

Ob ein konkreter Anspruch verjährt ist, wird damit weiterhin in jedem Einzelverfahren gesondert vor dem Bezirksgericht geklärt, in dessen Sprengel die Fahrzeugübergabe erfolgte: Geschädigte müssen dort einen qualifizierten Betrug durch die Fahrzeugherstellerin behaupten und beweisen. Auch im aktuellen Fall geht das Verfahren zur weiteren Prüfung an das Bezirksgericht zurück. Unterschiedlich beurteilt wird in jedem Einzelverfahren zudem die Höhe des Schadenersatzes: Ob ein:e Verbraucher:in 5 % oder 15 % des Kaufpreises samt Zinsen erhält, hängt davon ab, vor welchem Bezirksgericht die Ansprüche eingeklagt werden. Objektive Kriterien für diese Unterschiede lassen sich dabei leider kaum mehr erkennen.

Die ABHILFEKLAGEN DES VEREINS ZUM SCHUTZ VON VERBRAUCHERINTERESSEN (VSV) gegen VW, Audi, Škoda und SEAT, in denen die BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH den VSV vor dem Handelsgericht Wien vertritt, sind hier der EINFACHE WEG: Der Beitritt wirkt verjährungsrechtlich auf den Zeitpunkt der Einbringung der Abhilfeklagen im Juli 2025 zurück (§ 635 ZPO), das Handelsgericht Wien entscheidet einheitlich für alle Beigetretenen, und die Verfahren sind PROZESSFINANZIERT – für die Verbraucher:innen besteht kein Kostenrisiko.

_„Wir freuen uns, dass der OGH seine Linie fortführt: Die Ansprüche der Geschädigten sind nicht verloren. Und es gibt einen EINFACHEN WEG, sie geltend zu machen – den Beitritt zur jeweiligen Abhilfeklage des VSV. Prozessfinanziert, ohne Kostenrisiko und mit einer Entscheidung für alle Verbraucher:innen“_, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Der Beitritt zu den Abhilfeklagen je KFZ-Marke ist ohne Kostenrisiko unter www.dieselanspruch.at möglich.

BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH
RA Mag. Eric Breiteneder
Telefon: +436605129888
E-Mail: breiteneder@breiteneder.pro
Website: https://www.breiteneder.pro

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