
UNHCR UNHCR wiederholt Kritik an Quotenregelung an Familienzusammenführung bei Flüchtlingen
Flüchtlinge haben Recht auf Familienleben, lange Wartefristen erhöhen persönliches Leid und erschweren Integration
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR erneuert anlässlich der heute angekündigten Quoten bei der Familienzusammenführung für Schutzberechtigte seine Kritik an dieser Regelung.
„Alle Familien haben das Recht auf ein gemeinsames Familienleben. Für Flüchtlinge ist die Familienzusammenführung oft die einzige Möglichkeit wieder zusammen zu sein. Über Quoten entstehen jahrelange Wartefristen für die betroffenen Familien, das ist aus unserer Sicht untragbar und wir bezweifeln, dass es mit EU-Recht vereinbar ist“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Die Einschränkung der Familienzusammenführung würde zudem nicht nur persönliches Leid für die Betroffenen mit sich bringen, sondern auch die Integration der in Österreich lebenden Familienmitglieder erschweren.
„Wer ständig in Sorge um seine Liebsten ist, hat es ungleich schwerer, sich auf Deutschkurse, Arbeit oder Schule zu konzentrieren“, so Pinter weiter.
UNHCR
Mag. Ruth Schöffl, MAS
Telefon: +43/1 26060 5307
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