Equal Pay Day am 3. November: Weniger verdienen, länger arbeiten, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt

Bis heute haben Männer in Kärnten statistisch so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende.

Der heutige Equal Pay Day macht sichtbar, dass Frauen bereits während ihres Erwerbslebens benachteiligt werden. Die Einkommenslücke, der sogenannte Gender Pay Gap, liegt in Kärnten bei 16,2 Prozent. Das bedeutet im Schnitt 10.685 Euro weniger pro Jahr auf dem Konto von Frauen. Die Folgen reichen weit über das monatliche Einkommen hinaus: Weniger Verdienst, häufigere Teilzeit und längere Erwerbsunterbrechungen führen dazu, dass Frauen um bis zu 40 Prozent weniger Pension erhalten. „Die Lohnlücke entsteht nicht erst in der Pension, sondern Tag für Tag am Arbeitsmarkt. Sie ist das Ergebnis von undurchsichtigen Entlohnungssystemen, geringer Verhandlungsmacht und struktureller Benachteiligung von Frauen. Genau hier setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie an – sie schafft Verhältnismäßigkeit, indem sie Gehälter transparenter und die Unterschiede öffentlich macht“, sagt Michaela Eigner-Pichler, Referatsleiterin Beruf, Familie & Gleichstellung.

ENTGELTTRANSPARENZ LIEGT SEIT MONATEN AUF EIS

„Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie endete am 7. Juni 2026. Österreich hat die Umsetzungsfrist verstreichen lassen, ein Gesetzesentwurf liegt seit Monaten in der politischen Koordination auf Eis. Damit riskiert die Bundesregierung nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren, sondern verhindert gezielt den dringend nötigen Abbau der Einkommensunterschiede“, kritisiert Eigner-Pichler. Die regionalen Unterschiede in Kärnten zeigen zusätzlich, wie sehr undurchsichtige Entlohnungsstrukturen eine Rolle spielen: Im Bezirk Spittal an der Drau liegt der Einkommensunterschied bei 24,7 Prozent, in Klagenfurt-Stadt bei 10,9 Prozent. „Frauen verdienen weniger, weil strukturelle Benachteiligung unsichtbar bleibt. Transparenz ist der erste Schritt zur Korrektur – wer die Lücke kennt, kann sie schließen. Die EU-Richtlinie ist das wichtigste Werkzeug dafür, das wir seit Jahrzehnten haben. Ihre Verzögerung ist ein politisches Versäumnis mit Folgen für Zehntausende Kärntnerinnen“, betont AK-Präsident Goach.

Doch auch ohne österreichisches Umsetzungsgesetz können sich Arbeitnehmer:innen und Gerichte seit dem 7. Juni 2026 auf einzelne Bestimmungen der Richtlinie berufen. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft informieren und unterstützen, wenn es um die Schaffung von Einkommensgerechtigkeit geht.

ARBEITSLOSIGKEIT STEIGT BEI FRAUEN STÄRKER

Die Entwicklung am Kärntner Arbeitsmarkt unterstreicht die Problematik. Bereits im August dieses Jahres waren um 30 Prozent mehr Frauen zwischen 60 und 65 Jahren arbeitslos gemeldet als im Vorjahresmonat. Im September 2026 gab es erneut eine Steigerung um rund 37 Prozent als im September 2025. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Frauen in dieser Altersgruppe, die bereits länger als ein Jahr arbeitslos sind: um 14,4 Prozent im August und um 34 Prozent im September 2026. Dem Trend der vergangenen Monate folgend, hat die Zahl der über 50-jährigen Arbeitslosen im Oktober 2026 insgesamt um 2,5 Prozent weiter zugenommen. „Markant ist der Zuwachs bei Frauen im Alter von 60 bis 65 Jahre mit einem Plus von 42,8 Prozent auf 182 Personen“, zitiert AK-Präsident Goach aus der aktuellen AMS-Statistik. „Wer länger im Erwerbsleben bleiben soll, braucht auch die Möglichkeit, tatsächlich beschäftigt zu bleiben. Gerade bei älteren Frauen zeigt sich aber, dass zusätzliche Jahre im Erwerbsleben nicht automatisch zusätzliche Chancen bedeuten“, sagt AK-Wirtschaftsexperte Jürgen Kopeinig.

DIE AK KÄRNTEN FORDERT

„Die steigende Arbeitslosigkeit älterer Frauen ist ein deutliches Warnsignal. Kärnten braucht eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die Frauen über 60 nicht am Rand stehen lässt, sondern ihre Erfahrung und ihr Potenzial gezielt nutzt und absichert. Wir dürfen nicht zulassen, dass Frauen die letzten Jahre vor der Pension zuerst mit Einkommensnachteilen und anschließend mit Arbeitslosigkeit bezahlen“, so Goach und fordert:

* UMSETZUNG DER EU-LOHNTRANSPARENZRICHTLINIE, um geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede nachhaltig zu reduzieren.
* GEZIELTE ARBEITSMARKTPROGRAMME FÜR FRAUEN ÜBER 60 JAHRE, um ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
* AUSBAU VON QUALIFIZIERUNGS- UND WEITERBILDUNGSANGEBOTEN, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerinnen abgestimmt sind.
* FÖRDERUNG ALTERSGERECHTER ARBEITSPLÄTZE SOWIE FLEXIBLER ARBEITSZEITMODELLE, die ein Arbeiten bis zur Pension ermöglichen.
* INTENSIVERE UNTERSTÜTZUNG FÜR LANGZEITARBEITSLOSE FRAUEN, um eine dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt zu verhindern.
* VERPFLICHTENDE ARBEITSMARKTPOLITISCHE BEGLEITMASSNAHMEN zur Anhebung des Frauenpensionsalters, damit die Verlängerung der Erwerbsphase nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führt.

Mirela Nowak-Karijasevic

Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit

Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: 050 477-2409
E-Mail: m.nowak@akktn.at
Website: https://kaernten.arbeiterkammer.at

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