KORREKTUR zu OTS0088: WKÖ-Smuk: Neue Paket-Bearbeitungsgebühr der EU ist richtiger und wichtiger Schritt gegen Paketflut aus Drittstaaten

Kritik an nationaler Paketsteuer bleibt ungebremst aufrecht – gemeinsames Vorgehen deutlich wirksamer als nationaler Alleingang

Seit 1. November 2026 gilt innerhalb der EU eine neue Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für Warensendungen aus Drittstaaten an Konsument:innen, Neben dem Pauschalzoll von 3 Euro, der seit 1. Juli 2026 gilt, wurde damit auf EU-Ebene eine zweite wichtige Abgabe im Kampf gegen die unkontrollierte Paketflut aus Drittstaaten eingeführt.

Bereits der im Juli neu eingeführte Pauschalzoll zeigte laut einer vorläufigen Bewertung der Europäischen Kommission erste positive Auswirkungen und konnte die Billig-Paketflut aus Drittstaaten reduzieren; die EU-Bearbeitungsgebühr soll diese Tendenz nun verstärken und für europäische Handelsunternehmen zu mehr Wettbewerbsgleichheit führen.

„Die Überarbeitung des EU-Zollrahmens und damit verschärfte Vorschriften für den unkontrollierten Drittstaatsimport waren zentrale Forderungen, die wir als Interessenvertretung des Versand- und Internethandels in den letzten Jahren gestellt haben. Wir begrüßen es daher, dass unseren Forderungen entsprochen wurde und mit der Bearbeitungsgebühr ein zweiter wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness für unsere Mitglieder gesetzt wird“, so Alexander Smuk, Berufsgruppenvorsitzender des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

ZWTL.: NATIONALE PAKETSTEUER KONTERKARIERT POSITIVE ENTWICKLUNGEN AUF EU-EBENE

Gleichzeitig wächst die Kritik an der nationalen Paketsteuer weiter. Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich die strikt von den EU-Maßnahmen zu trennende, nationale Paketsteuer von 2 Euro pro Paket. Diese belastet österreichische Handelsunternehmen und Konsument:innen stark. Eingeführt wurde die österreichische Paketsteuer, um die wenig effektive Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenzufinanzieren. Dass dies gravierend ins Leere läuft und ausschließlich für weitere Belastungen sorgt, ist aus Sicht der Branchenvertretung mittlerweile evident.

„Bei allen positiven Entwicklungen auf EU-Ebene und den wichtigen Maßnahmen gegen Billigimporte ist es mehr als nur ein Wermutstropfen, dass durch die nationale Paketsteuer viele dieser Bemühungen wieder zunichte gemacht wurden – und dies ausgerechnet durch ein österreichisches Ministerium“, so Smuk weiter.

Während die EU-Maßnahmen zu mehr Fairness, vor allem gegenüber dem aggressiven Niedrigpreissegment aus Asien, beitragen sollen, drohen gerade viele österreichische Online-Händler:innen diesen Vorteil durch die nationale Paketsteuer wieder zu verlieren. Denn diese führt zu Verteuerungen und damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen.

Auf Initiative des Bundesgremiums des Versand- und Internethandels hat EuroCommerce, der europäische Dachverband für Einzel- und Großhandel, eine Binnenmarktbeschwerde gegen die österreichische Paketsteuer bei der Europäischen Kommission eingebracht.

„Unsere Hoffnungen liegen nun in Brüssel, dass derartigen schädigenden nationalen Alleingängen klar Grenzen aufgezeigt werden. Es funktioniert auf europäischer Ebene nur gemeinsam, deshalb müssen wir den Binnenmarkt stärken und dürfen ihn nicht aufgrund nationaler Symbolpolitik zersplittern lassen“, so Smuk abschließend. (PWK601/DFS)

Digital Media & Communication
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
dmc_pr@wko.at
https://www.wko.at/oe/news/start

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender