EANS-Adhoc: Korrektur: C-QUADRAT Investment AG / FMA gibt endgültiggrünes Licht für Mehrheitsübernahme durch HNA Group

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Fusion/Übernahme/Beteiligung
05.04.2018

Wien/Frankfurt, 05.04.2018 – Mit Ad Hoc Mitteilung vom 03.05.2017 hat die C-QUADRAT Investment AG (“C-QUADRAT”) (ISIN: AT0000613005) den Abschluss von aufschiebend bedingten Aktienkaufverträgen über den Erwerb von C-QUADRAT Aktien zwischen den Kernaktionären der C-QUADRAT und der HNA Group (International) Asset Management Co., Limited (“HNA”) bekannt gegeben und weiters mitgeteilt, dass nach Vorliegen der regulatorischen Freigaben (i) HNA die erworbenen C-QUADRAT Aktien und (ii) die Kernaktionäre ihre verbleibenden C-QUADRAT Aktien in die Cubic (London) Limited (“Cubic”) einbringen werden.

In Ergänzung der Ad Hoc Mitteilungen vom 21.12.2017 und 22.12.2017 zu den bis dahin bereits ergangenen aufsichtsrechtlichen Freigaben teilt C-QUADRAT mit, dass C-QUADRAT von HNA / Cubic darüber informiert wurde, dass die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (“FMA”) nunmehr mit heutigem Schreiben mitgeteilt hat, dass seitens der FMA keine Bedenken gegen die mit Ad Hoc Mitteilung vom 03.05.2017 mitgeteilte Änderung der Beteiligungsverhältnisse und damit gegen die mehrheitliche Übernahme von C-QUADRAT durch HNA / Cubic bestehen.

Nach Durchführung der nunmehr von allen zuständigen Aufsichtsbehörden freigegebenen Transaktion wird die HNA eine Beteiligung von rund 74,8% an Cubic und Cubic eine Beteiligung von über 98% an C-QUADRAT halten.

Ursprüngliche Mitteilung:
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Wien/Frankfurt, 22.12.2017 – In Ergänzung der Ad Hoc Mitteilung vom 21.12.2017 teilt die C-QUADRAT Investment AG (“C-QUADRAT”) (ISIN: AT0000613005) zu Zwecken der Klarstellung Folgendes mit:

Die HNA Group (International) Asset Management Co., Limited (“HNA”) wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (“FMA”) mit Schreiben vom 21.12.2017 darüber informiert, dass gegen den beabsichtigten Erwerb von 74,8% der Anteile an C-QUADRAT und deren beaufsichtigten österreichischen Konzerngesellschaften keine Bedenken bestehen.

Zu Zwecken der Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Freigabe der FMA nicht die in der Ad Hoc Mitteilung vom 21.12.2017 angeführten Einbringungen der C-QUADRAT Aktien in die Cubic (London) Limited (“Cubic”) durch die HNA und die Kernaktionäre von C-QUADRAT umfasst. Diese sind Gegenstand eines gesondert geführten Verfahrens bei der FMA.

Die Durchführung der Transaktion ist daher neben der Freigabe durch die armenische Zentralbank (CBA) auch von einer weiteren Freigabe der FMA abhängig.

Ende der ursprünglichen Mitteilung euro adhoc ——————————————————————————–

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: C-QUADRAT Investment AG
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A-1070 Wien
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FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
ISIN: AT0000613005
Indizes:
Börsen: Wien, Frankfurt
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Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

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