Becher: „Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört in die Verfassung!“
Wien (OTS/SK) – Im Rahmen des gestrigen wohnungspolitischen Symposiums des Vereins für Wohnbauförderung (vwbf), das unter dem Motto „Markt oder Staat – wohin steuert die Wohnungspolitik?“ in Krems stattfand, diskutierten heimische und internationale ExpertInnen über die Perspektiven des sozialen Wohnbaus. Tenor war, dass das österreichische Erfolgsmodell des sozialen Wohnbaus auch international den meisten ExpertInnen als Best-Practice-Modell gilt und der gesellschaftliche Mehrwert der sozialen Durchmischung in Österreichs Städten gar nicht hoch genug geschätzt werden kann. SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher warnte davor, dass das durch die schwarz-blaue Regierung gefährdet wird. Sie betonte: „Wohnen ist ein Menschenrecht. Es wird Zeit, Wohnen als durchsetzbaren Anspruch in der österreichischen Verfassung zu verankern.“ ****
„Nach der Debatte um das Staatsziel Wirtschaftswachstum gilt es, die sozialpolitischen Fundamente der Republik Österreich ebenfalls außer Streit zu stellen. Eine Verankerung des Grundrechts auf Wohnen in der Verfassung ist dazu geeignet“, erklärte Becher.
Becher unterstrich, dass die derzeitige Ökonomisierung des Wohnens, die sich etwa beim Fokus der Privatwirtschaft auf Vorsorge- und Luxuswohnungen zeigt, der Schaffung von leistbarem Wohnraum durch explodierende Grundstückspreise eher schadet als nutzt.
Die Regierungspläne im Bereich Wohnbau und Mietrecht drohen, die Preise für Mieten und Eigentum massiv steigen zu lassen, warnte Becher. Das gilt für die geplanten gesetzlichen Eingriffe beim Mietrecht, wonach hunderttausende Menschen den Schutz des Mietrechtsgesetzes verlieren würden. Und das gilt auch für die vorgesehenen Einkommenskontrollen im sozialen Wohnbau.
Becher: „Während andere Länder mit der Idee von Einkommenskontrollen im sozialen Wohnbau gescheitert sind und davon abgelassen haben, hält die österreichische Bundesregierung an diesem Irrweg fest. Auch dies ist ein Beleg, dass angemessenes Wohnen für die Österreicherinnen und Österreicher stärkeren rechtlichen Schutz genießen muss.“ (Schluss) sc/mp
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