Patentabkommen mit China: Seidenstraße wird Patent-Highway

Bundesminister Hofer unterzeichnet in China eine gemeinsame Erklärung zur Beschleunigung von österreichischen Patenten

Wien/Peking (OTS) – Bundesminister Norbert Hofer ebnet österreichischen Innovationen mit der Unterzeichnung des sogenannten „Patent Highways“ den Weg nach China. Heimische Unternehmen, die den chinesischen Markt erobern wollen, bekommen dadurch schnelleren Schutz für ihre Erfindungen. „Viele Firmen verzichten aufgrund der langen Verfahrensdauern auf den Schutz ihrer Erfindungen in China. Damit riskieren sie, Nachahmern in die Hände zu spielen und ihre Geschäftsgrundlage zu verlieren. Mit diesem Abkommen bekommen österreichische Unternehmen ihre Patente schneller und können so rascher in China Fuß fassen.“ sagt Bundesminister Norbert Hofer.

„Unsere Exporte nach China florieren – mit stolzen 4,5 Milliarden Euro Warenwert jährlich. Vieles davon sind technologisch innovative Produkte, die am chinesischen Markt mit Patenten abgesichert werden müssen. Ich freue mich, dass uns die chinesischen Partner weiterhin ihr Vertrauen schenken und unsere Patentanmeldungen prioritär behandeln.“ ergänzt Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

China ist der drittgrößte Markt für österreichische Patente. Mehr als 10 % aller Kund/innen des Österreichischen Patentamtes, die ihre Exporte international absichern, melden ihre Patente in China an. Da warten sie allerdings im Schnitt 4,5 Jahre auf ihr Patent. Über den Patent-Highway kommen sie ohne Umwege wesentlich schneller zum chinesischen Patent. „Das Chinesische Patentamt nimmt die Prüfergebnisse des Österreichischen Patentamtes als Basis für die eigene Prüfung und kürzt so den Weg zum chinesischen Patent wesentlich ab. Das basiert auf Vertrauen in unsere Künste. Wenn wir sagen, dass eine Innovation patentierbar ist, dann hat das auch international ein besonderes Gewicht“, so Karepova bei der Unterzeichnung des Abkommens mit China.

Was ist der Patent-Highway?

Beim Patent Highway tauschen die beteiligten Patentämter ihre Arbeitsergebnisse in Bezug auf Patentierbarkeit der eingereichten Innovationen untereinander aus. Das Partneramt kann dann die Anmeldung beschleunigt bearbeiten, ohne jedoch an das frühere Arbeitsergebnis gebunden zu sein. Dabei wird die Qualität der Prüfung gesteigert und gleichzeitig das Patentprüfungsverfahren effizienter gemacht.

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