
EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zurHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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12.04.2018
OMV Aktiengesellschaft Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Einberufung
zu der am Dienstag, 22. Mai 2018, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2017. Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des (konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2017 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018.
7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term Incentive Plan 2018 und (ii) das Equity Deferral 2018.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 1. Mai 2018 folgende Unterlagen zur Verfügung:
-die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
-die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7;
-die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8; sowie
-die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) zu Tagesordnungspunkt 8.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 1. Mai 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 frei verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 24. Mai 2018 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Samstag, der 12. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 12. Mai 2018 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 22. März 2011 und auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investor Relations > OMV Aktie > Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (12. Mai 2018) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Übermittlung von Depotbestätigungen
Depotbestätigungen müssen spätestens am 16. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:
– per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Lena Winkler, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;
– per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; – per Telefax: +43 1 8900 500 56;
– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut – nach Absprache mit diesem – Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten müssen ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 21. Mai 2018, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft einlangen:
– per Post, Kurierdienst oder persönlich:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Lena Winkler, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;
– per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; – per Telefax: +43 1 8900 500 56;
– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 bereitgestellten Formular ist Herr Dr. Michael Knap in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, oder per E-Mail an michael.knap@iva.or.at zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.
Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine dazu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 veröffentlicht.
Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die Formulare zu verwenden, die im Internet unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 zur Verfügung stehen.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 1. Mai 2018 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 9. Mai 2018 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 9. Mai 2018 zugehen und von der Gesellschaft bis spätestens 14. Mai 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.
Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben und der Mindestanteil von 30 % ist daher von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn Kapitalvertreter und fünf Arbeitnehmervertreter). Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter und zwei Sitze der Arbeitnehmervertreter jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.omv.com > Investor Relations > Corporate Governance & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 zugänglich.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften un
OMV Aktiengesellschaft
Andreas Rinofner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21472; e-mail: public.relations@omv.com
Florian Greger, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-22421; e-mail: investor.relations@omv.com
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