
Parlament: TOP im Nationalrat am 17. April 2018
Budgetbegleitgesetz, Doppelbudget 2018/2019 für Oberste Organe, Kunst und Kultur, Äußeres, Justiz und Reformen sowie Inneres
Wien (PK) – In den kommenden drei Tagen diskutiert das Plenum des Nationalrats nach sechsttägigen Ausschussberatungen das Doppelbudget 2018/2019. Änderungen gegenüber dem von der Regierung vorgelegten Entwurf wurden nur für das Parlamentsbudget vorgenommen, wodurch sich an den Schlusssummen für 2019 nur geringfügig etwas ändert.
Beschlossen wurden die Bundesfinanzgesetze 2018 und 2019 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ. Lediglich dem Parlamentsbudget und dem Budget für die anderen Obersten Organe – Präsidentschaftskanzlei, VfGH, VwGH, Volksanwaltschaft und Rechnungshof – stimmten auch die SPÖ und die NEOS zu.
Gemäß den beiden Budgetentwürfen sind für 2018 Einnahmen in der Höhe von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2,2% des BIP. 2019 wird dann – bei Einnahmen von 79,69 Mrd. € und Ausgaben von 79,17 Mrd. € – ein Plus von 0,5% erreicht. Auch gesamtstaatlich ist, berechnet nach Maastricht-Kriterien, ein Nulldefizit zu erwarten. Anders schaut es beim strukturellen Defizit des Bundes aus: Bereinigt um Sonderausgaben und Konjunktureffekte wird es auch 2019 einen negativen Saldo von 0,5% geben. Signifikant rückläufig ist die Schuldenquote: Sie sinkt von 78,1% im Jahr 2017 auf 70,9% im Jahr 2019.
In dieser Plenarwoche sind weder eine Aktuelle Stunde, noch eine Fragestunde vorgesehen. Wie im Ausschuss werden die einzelnen Minister ihre Ressortbudgets mit den Abgeordneten diskutieren.
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.
Budgetbegleitgesetz
Das Doppelbudget 2018/2019 wird von einem sogenannten Budgetbegleitgesetz flankiert, um die Richtung des Budgetkurses abzusichern. Diesmal sind es 27 Gesetzesänderungen, ein neues Bundesgesetz sowie Ermächtigungen für Liegenschaftsverkäufe, die im Ausschuss mit einigen Abänderungen mit der Stimmenmehrheit der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ plenumsreif gemacht wurden.
Die einzelnen Maßnahmen stehen vor allem im Zeichen von Einsparungen und reichen von der Verschärfung der Altersteilzeit bis hin zu Kürzungen bei der Aktion 20.000 und beim Integrationsjahr für Flüchtlinge. Für heftige Kritik der Opposition im Ausschuss sorgten vor allem die Bestimmung über die Bestellung von weisungsberechtigten GeneralsekretärInnen in den Ministerien ohne Ausschreibung sowie eine Änderung im Bundeshaushaltsgesetz, wonach die Erstellung von Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz nunmehr dauerhaft zusammengelegt werden. Die Opposition kritisierte im Budgetausschuss, dass das Parlament wichtige Mitwirkungsrechte in strategischen Belangen verlieren würde, da es nun nicht mehr zu einem zweistufigen Budgetprozess komme. Seitens der Regierungsparteien wurde argumentiert, dass man die Evaluierung der Haushaltsreform abwarten und darüber im Haushaltsbeirat diskutieren werde.
Die zahlreichen Gesetzesänderungen des Budgetbegleitgesetzes konkretisieren nun den Sparkurs der Bundesregierung. So soll etwa durch eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz das Zugangsalter zur Altersteilzeit in zwei Stufen um jeweils ein Jahr angehoben und damit die Altersteilzeit dem Regelpensionsalter angenähert werden. Ab 2020 wird das ehestmögliche Antrittsalter für Altersteilzeit für Frauen bei 55 und für Männer bei 60 liegen. Deutlich gekürzt werden auch die Mittel für die derzeit ausgesetzte Beschäftigungsaktion 20.000, und zwar von 779 Mio. € auf 185 Mio. € bis zum Ende der Aktion Mitte Juni 2019. Die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge werden von bis zu 100 Mio. € auf maximal 50 Mio. € halbiert.
Weitere Maßnahmen betreffen u.a. die Reduktion der von den Unis an die Bundesimmobilienagentur zu zahlenden Mieten um 17,4 Mio. € sowie eine Budgetkürzung bei der Statistik Austria um 2%. Um Kosten und Haftungsrisiken zu senken, übernimmt der Bund zudem keine Ausfallsbürgschaften mehr für Kredite der Wohnbauinvestitionsbank. Der von der Regierung proklamierte Forschungsschwerpunkt schließlich manifestiert sich in der Schaffung der Silicon Austria Labs GmbH als neues Forschungszentrum mit Sitz in Graz. Teil des Budgetbegleitgesetzes sind auch Bestimmungen über die Bestellung von GeneralsekretärInnen der Bundesministerien. Ausdrücklich wird dabei normiert, dass diese Funktionen vom Ausschreibungsgesetz ausgenommen sind.
Im Ausschuss wurde zudem mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Abänderung hinsichtlich der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) beschlossen. Angesichts der geplanten Integration der WBIB in die bestehende Wohnbaufinanzierungsstruktur der Länder sollen nun die geltenden Regeln über die Kofinanzierung von WBIB-Geldern mit der Wohnbauförderung der Länder entfallen.
Ergänzungen zur Regierungsvorlage gab es auch im Bildungsinvestitionsgesetz, wo die für den Ausbau ganztägiger Schulformen vorgesehenen Mittel – sie stammen aus der Bankenabgabe -nun bis zum Jahr 2032, und nicht wie ursprünglich vorgesehen bis 2025 fließen sollen. Demnach werden in den Jahren 2019 und 2020 je 32,5 Mio. € und 2021 und 2022 je 30 Mio. € in den Ganztagsschulausbau fließen. Für den Zeitraum von 2023 bis 2032 werden dann insgesamt 303 Mio. € zur Verfügung stehen.
Vorbelastungen für die Schieneninfrastruktur
Die Bundesregierung wird, wenn das Gesetz zur „Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ im Plenum Zustimmung findet, auch in den kommenden Jahren kräftig in die Schieneninfrastruktur investieren. Denn diese gesetzliche Grundlage ermöglicht es dem Ressortchef, für die Finanzjahre 2018 bis 2023 finanzielle Vorbelastungen zur Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung, Planung und Bau von Schieneninfrastruktur im Umfang von 41,037 Mrd. € einzugehen. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Annuitäten für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis 2023. Für Annuitäten ab 2024 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung. Die Kosten für den Brenner Basistunnel beziffert das Verkehrsministerium mit 8,3 Mrd. € (inklusive Risikovorsorge).
Die Vorlage fand im Budgetausschuss zwar auch nur die Unterstützung der beiden Regierungsparteien, grundsätzlich waren sich aber alle einig, dass Vorbelastungen für Investitionen in die Schieneninfrastruktur nicht nur aus gesamtstaatlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele positiv zu sehen seien. Die Opposition wird wahrscheinlich auch im Plenum kritisieren, dass diese möglichen Vorbelastungen gegenüber der Vorregelung um rund 1,8 Mrd. € gekürzt werden. Von Regierungsseite hieß es dazu, dass keine Investitionen gestrichen und alte Projekte nicht aufgegeben, sondern nur verschoben würden. Für Investitionen in die Infrastruktur würden Rekordsummen ausgegeben, deren Steigerung nur nicht so hoch ausfällt.
Doppelbudget 2018/2019, Bundesfinanzrahmen
Im Anschluss daran startet die Debatte zum Doppelbudget 2018 und 2019 sowie zum Bundesfinanzrahmen. Die einzelnen Untergliederungen (Kapitel) werden an den drei Tagen von Dienstag bis Donnerstag strukturiert diskutiert. Am Abend wird die Sitzung dann jeweils unterbrochen. Die Abstimmung erfolgt am Donnerstag. An der Spitze der Debatte stehen traditionellerweise die Budgets für die sogenannten Obersten Organe.
Präsidentschaftskanzlei
Für die Präsidentschaftskanzlei sind im Jahr 2018 an Ausgaben rund 9,5 Mio. € (2017: rund 8,8 Mio. €), das ist ein Plus von ca. 8,7%, veranschlagt. 2019 sinken die Ausgaben auf rund 9,4 Mio.€, das sind 1,1% weniger. Bis 2022 soll die Auszahlungsobergrenze weiter auf 8,9 Mio. € sinken. Das Budget entwickelt sich auch deshalb unterschiedlich, weil es im Jahr 2016 zu einer längeren Vakanz kam. Während dieser Zeit führte das Nationalratspräsidium die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten.
Parlament
Für das Parlament wird es gegenüber dem Entwurf mehr Mittel geben. Bei der Schlussabstimmung im Budgetausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS noch ein Abänderungsantrag angenommen, der für das Parlament zusätzliche Mittel in der Höhe von 26,44 Mio. € für das Jahr 2019 vorsieht, womit dem Hohen Haus im kommenden Jahr insgesamt 288,42 Mio. € zur Verfügung stehen.
Von den 26,44 Mio. € werden 20,69 Mio. € für die Parlamentssanierung benötigt. Ausdrücklich festgehalten wird in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag, dass sich am Gesamtkostenrahmen für die Parlamentssanierung nichts ändert, es komme lediglich zu einer Vorziehung von Zahlungen.
Die übrigen 5,75 Mio. € sind insbesondere für einen Ausbau der Unterstützungsleistungen für die Abgeordneten vorgesehen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka will die Summe unter anderem auch dazu verwenden, das Informationsservice der Parlamentsdirektion auszuweiten, den Abgeordneten und BundesrätInnen mehr Schulungen anzubieten und Videoaufzeichnungen von den Reden der MandatarInnen auf der Parlaments-Website bereitzustellen (Parlaments-TV). Zu diesem Zweck werden auch die Planstellen des Parlaments von 430 auf 450 erhöht, wobei 11 davon den Klubs – je eine pro Klub plus je zwei weitere für die drei im Bundesrat vertretenen Fraktionen – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen die Klubs zusätzliche finanzielle Mittel für die anstehenden Untersuchungsausschüsse -jeder Klub den gleichen Betrag – bekommen. Ebenso ist eine Forcierung des Dialogs mit der Bevölkerung, KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, etwa durch neue Diskussionsformate, gezielte Schwerpunktsetzungen bei Veranstaltungen und eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit, geplant.
Die Ausgaben für das laufende Jahr 2018 in der Höhe von 227,13 Mio. € bleiben wie vorgesehen veranschlagt. Das sind aber auch um 32,1 Mio. € mehr als 2017 ausgegeben wurden (vorläufiger Erfolg). Zu Buche schlagen sich heuer ebenfalls die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Darüber hinaus steigt auch der Aufwand für die Parlamentsverwaltung. Das liegt unter anderem am Gedenkjahr 2018, an der EU-Ratspräsidentschaft und an der Weiterentwicklung digitaler Arbeitsmethoden.
Der Anteil des Parlamentsbudgets an den Gesamtausgaben des Bundes bleibt trotz der vorgenommenen Erhöhung mit rund 0,29% bzw. 0,36% niedrig. Von den budgetierten Mitteln fließen 55,8 Mio. € (2018) bzw. 107,49 Mio. € (2019) in die Parlamentssanierung (inkl. Ausweichquartier). Die Klubförderung, gemeinsame Ausgaben für MandatarInnen eingerechnet, beträgt 24,1 Mio. € (2018) bzw. 23,72 Mio. € (2019). Für den Nationalfonds werden – u.a. für die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe und Restzahlungen des Entschädigungsfonds – 7,98 Mio. € (2018) bzw. 9,35 Mio. € (2019) bereitgestellt. 3,4 Mio. € des Gesamtbudgets werden 2018 durch die Auflösung von Rücklagen aufgebracht. Die Einnahmen, die insbesondere in Zusammenhang mit Pensionsbeiträgen stehen, bleiben mit 2,3 Mio. € ähnlich hoch wie in den vergangenen Jahren.
Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof
Die beiden Höchstgerichte – Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – erhalten mehr Geld, was vor allem auf die erhöhte Verfahrensanzahl zurückzuführen ist. Trotz des großen Arbeitsanfalls konnten beide Institutionen die Verfahrensdauer senken. Besonders stark schlagen sich die Asylfälle bei beiden Gerichten zu Buche, im VfGH betreffen 45% aller Fälle Asylangelegenheiten. Der VwGH muss sich darüber hinaus oft mit Fragen des Glücksspiels auseinandersetzen.
Betrug die Verfahrensdauer im VfGH in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich noch 180 Tage, liegt man derzeit bei einem Istzustand von 143 Tagen, womit das Ziel von 200 Tagen weit unterschritten werden konnte. Die Asylrechtsangelegenheiten konnten sogar in einer erheblich kürzeren Dauer von durchschnittlich 78 Tagen erledigt werden. Im VwGH dauern die Verfahren durchschnittlich 6,9 Monate (2015 noch 8,9 Monate), bei Asylfragen liegt die Erledigungsdauer mittlerweile bei eineinhalb Monaten.
Nicht gerechnet hat man mit der Hohen Zahl der verfassungsgerichtlichen Normenbeschwerde bzw. der Gesetzesbeschwerden. Damit haben ordentliche Gerichte die Möglichkeit, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH anzufechten. Auch den Parteien eines Verfahrens steht es nun offen, mittels einer Gesetzesbeschwerde Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im betreffenden Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften an den VfGH heranzutragen. Ursprünglich ist man von 150 Fällen im Jahr ausgegangen, tatsächlich waren es aber 2015 immerhin 319, im Jahr darauf 283 und 2017 noch immer 159. Insgesamt hatte der VfGH im Vorjahr neu 535 Gesetzes- und Verordnungsprüfungen zu behandeln.
Konkret steigen die Ausgaben für den VfGH von rund 14,7 Mio. € im Jahr 2017 auf rund 15,9 Mio.€ im laufenden Jahr 2018, das ist ein Plus von 8,0%. Für 2019 sind rund 16 Mio. € budgetiert, was eine Anhebung von 1% bedeutet. Es sollen zwei Planstellen dazukommen, damit verfügt der VfGH über 102 Planstellen.
Das Budget 2018 für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen in der Höhe von rund 20,4 Mio. € (2017: rund 19,7 Mio. €) vor, das ist ein Plus von ca. 4%, 2019 sind rund 20,9 Mio. € und damit um ca. 2,4% mehr an Ausgaben geplant. Bis 2022 ist eine Auszahlungsobergrenze von 22,2 Mio. € vorgesehen. Der VwGH verfügt ab 2019 über 203 Planstellen, davon 69 im richterlichen Bereich.
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft muss in den nächsten Jahren mit weniger Budgetmitteln auskommen. Für die Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern, die seit Juli 2017 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, sind im Bundesfinanzrahmen bis 2022 nur für 2018 und 2019 zusätzliche Mittel vorgesehen. 2018 soll zudem eine Planstelle (78) eingespart, bis 2022 sollen weitere drei Stellen (75) gestrichen werden. Eine Entnahme von Rücklagen ist mit 0,3 Mio. € nur für 2018 veranschlagt. Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Mio. € und 2019 11,36 Mio. € zur Verfügung. Trotz der fallenden Budgetentwicklung appellierten die VolksanwältInnen im Budgetausschuss einmal mehr an das Parlament, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren.
Rechnungshof
Für den Rechnungshof sind insgesamt Auszahlungen von 33,54 Mio. € bzw. 34,94 Mio. € veranschlagt. Die Zuwächse um 1,72 Mio. € bzw. 1,4 Mio. € gegenüber den Vorjahren sind hauptsächlich auf Indexanpassungen bei Personal- und Sachaufwand sowie auf notwendige Nachbesetzungen zurückzuführen. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab im Budgetausschuss zu bedenken, dass derzeit nur rund 86% des Personalplans erfüllt sind. Der Rechnungshof habe schon jetzt ein sehr umfassendes Portfolio, das von den Kernbereichen Prüfen und Beraten bis hin zu diversen Sonderaufgaben im Rahmen der Parteienförderung oder der Medientransparenz reichen; zusätzliche Agenden – wie etwa die angedachte Kontrolle von Kommunen unter 10.000 EinwohnerInnen – wären derzeit nicht machbar. Da Ende 2019 nur mehr ein Rücklagenrest von 415.000 zur Verfügung stehen wird, hofft man im Rechnungshof, dass spätestens 2020 der Finanzrahmen an die budgetären Erfordernisse angepasst wird.
Bundeskanzleramt
A
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender