AK warnt: Hände weg von KonsumentInnenrechten für Handy und Internet!

EU-Verordnung legt KonsumentInnenrechte fest – KonsumentInnen drohen bei vorzeitiger Vertragsauflösung Zusatzzahlungen

Wien (OTS) – Die EU verhandelt morgen, Mittwoch, weitere Details zum EU Telekomkodex und damit einheitliche, EU-weite Spielregeln für Telekom- und Internetbetreiber. „Abweichende heimische Schutzregeln darf es nur in besonders geregelten Ausnahmefällen geben“, sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. KundInnen droht folgende Keule:
Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigt, soll für vergünstigte Handys einen Abschlag zahlen. Zimmer befürchtet: „Kunden werden auch bei berechtigter vorzeitiger Vertragsauflösung, etwa bei anbieterseitigen Preiserhöhungen, nur durch ‚Strafzahlung‘ loskommen.“

Handy und Internet sind in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Aber die EU plant für KonsumentInnen Verschlechterungen: Wer künftig seinen Vertrag vorzeitig (also vor dem Ablauf der Mindestvertragsdauer von üblicherweise 24 Monaten) kündigen will, soll das vergünstigt erworbene Handy zurückgeben oder eine Abschlagszahlung dafür zahlen. Betroffen sind jene Handys, die gemeinsam mit dem Handyvertrag erworben wurden. Laut EU sollen KonsumentInnen den „zeitanteiligen Wert“ der von den Betreibern subventionierten Handys ersetzen. „Der von den Anbietern verlangte Betrag dafür wird in der Praxis nicht überprüfbar sein. Denn in der Regel legen sie ihre Einkaufspreise nicht offen“, sagt Zimmer.

Alternativ dürfen die Betreiber von Betroffenen auch die noch ausständigen Grundentgelte für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verrechnen. Zusätzliche Ausgleichszahlungen darf der Anbieter nicht verlangen. Auch andere Kommunikationsdienste (etwa Internet- oder Kabel-TV-Anbieter), die Empfangsgeräte verbilligt abgeben, können davon Gebrauch machen.

Zimmer kritisiert: „Der EU-Plan unterscheidet nicht, warum Kunden ihrem Anbieter vorzeitig den Rücken kehren. Das kann sein, weil sie etwa ein besseres Angebot im Auge haben, oder weil der Anbieter den Vertag einseitig zum Nachteil der Konsumenten ändert.“

Die AK Expertin befürchtet daher, „dass Konsumenten künftig auch bei vollkommen berechtigter vorzeitiger Vertragsauflösung nur durch Abschlagszahlungen loskommen werden, also wenn der Betreiber seine Preise erhöht oder seine Geschäftsbedingungen verschlechtert.“ Dagegen spricht sich die AK vehement aus.

„Es braucht faire Regelungen“, fordert Zimmer „Konsumenten müssen aus Verträgen, die ihr Anbieter einseitig zu ihrem Nachteil ändert, kostenlos aussteigen können – auch mit vergünstigten Geräten.“

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender