Vergaberecht: Bestbieterprinzip wird weiter gestärkt
Verfassungsausschuss stimmt mehrheitlich für Reformpaket
Wien (PK) - Bereits mit der letzten Novelle zum Bundesvergabegesetz hat das Parlament die Weichen in Richtung Bestbieterprinzip gestellt. Seither muss bei bestimmten Vergaben der öffentlichen Hand ein stärkerer Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten gelegt werden. Auch soziale Aspekte können in die Bewertung von Angeboten einfließen. Dieser Weg wird nun fortgesetzt. Der Vefassungsausschuss des Nationalrats hat heute das von der Regierung!-->!-->!-->…