Wiener Gebietskrankenkasse, Stadt Wien und Ärztekammer einig bei Honorarabschluss

Mangelfächer Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde werden gestärkt, Gesamtvertrag wird modernisiert – Versorgung für drei Jahre gesichert

Wien (OTS) – „Der Abschluss trägt den Herausforderungen der Zukunft Rechnung. Und er garantiert, dass die Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener in den nächsten Jahren nicht nur gesichert ist, sondern weiter verbessert wird.“ Mit diesen Worten kommentiert Ingrid Reischl, Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), die jüngste Einigung bei den Honorarverhandlungen mit der Ärztekammer für Wien.

„Die Stadt Wien investiert mit dieser Vereinbarung in die Stärkung der Primärversorgung. Wir unterstützen mit Bonusbeträgen Neugründungen und Übernahmen von Ordinationen im allgemeinmedizinischen und pädiatrischen Bereich. Darüberhinausgehend fördern wir auch versorgungsintensive Ordinationen bzw. Gruppenpraxen. Diese beiden Maßnahmen finanzieren wir deswegen mit, um die wohnortnahe Versorgung zu verbessern und die Spitäler zu entlasten“, unterstreicht Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger.

Ähnlich argumentiert auch der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart: „Das Verhandlungsergebnis ist ein voller Erfolg. Das ausverhandelte Ergebnis macht den niedergelassenen Bereich endlich wieder attraktiver und erlaubt den Kolleginnen und Kollegen eine zumindest dreijährige Planungssicherheit.“ Mit dem erfolgreichen Abschluss habe man eine solide Basis geschaffen, den niedergelassenen Bereich effizient aufzuwerten und auszubauen.

Mangelfächer attraktiver machen

Das Verhandlungsergebnis soll vor allem die Situation in Mangelfächern für Ärzteschaft und PatientInnen gleichermaßen spürbar verbessern. Dementsprechend setzen WGKK und Ärztekammer besondere Akzente bei den AllgemeinmedizinerInnen und KinderärztInnen. In beiden Fächern sind von 2018 bis 2020 jährlich jeweils zehn Prozent an Honorarerhöhung vorgesehen. Wobei die Gelder nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern bestimmte Kriterien finanziell besonders berücksichtigt werden.

Die Details:
1) Für Ordinationen, die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhalten, sind Bonus-Zahlungen vorgesehen.
2) Ordinationsgründungen werden gefördert. Im Bereich der Allgemeinmedizin ist in einem ersten Schritt ein Pilotprojekt für den 10. Bezirk vorgesehen, um die lokale Versorgung zu verbessern:
ÄrztInnen, die sich in Wien Favoriten niederlassen, können mit einem Startkapital von 44.000 Euro rechnen. Mittelfristig ist von rund zehn Kassenstellen in Wien Favoriten auszugehen.
Bei den KinderärztInnen gilt die gleiche finanzielle Förderung im Zuge einer Ordinationsgründung – allerdings wienweit.

Generell haben sich WGKK und Ärztekammer vorgenommen, das Honorierungssystem weiterzuentwickeln. Der Trend geht weg von der Bezahlung einzelner Posten hin zu mehr pauschaler Abgeltung. Ein weiteres Ziel ist es, den Gesamtvertrag für Wien zu modernisieren. So sollen mehr JungärztInnen zum Einstieg in einen Kassenvertrag motiviert werden – etwa durch die Erleichterung von Jobsharing-Modellen bei den AllgemeinmedizinerInnen.

„Wir leiten damit eine Trendwende bei jenen Fächern ein, bei denen es zuletzt immer schwieriger geworden ist, die Stellen zu besetzen“, resümiert Reischl. „Es geht uns darum, den Beruf als Kassenärztin oder Kassenarzt wieder attraktiver zu machen.“ Und Steinhart: „Wiens Haus- und Kinderärzte erhalten bis 2020 eine Honorarerhöhung von 30 Prozent. Wir sehen die Erhöhung als ersten, wichtigen Schritt, eine massive Aufwertung der Haus- und Kinderärzte einzuleiten. Lange Zeit gab es dazu oft nur Lippenbekenntnisse ohne positive Konsequenzen. Jetzt liegt ein attraktives Ergebnis vor.“

Neue Leistungen für die PatientInnen

Der aktuelle Honorarabschluss sieht zusätzliche Leistungen für die PatientInnen vor:
1) Der gynäkologische Ultraschall kann ab Mitte 2019 über die e-card abgerechnet werden.
2) Ab Oktober 2020 wird es möglich sein, die sogenannte OCT-Untersuchung zur Bestimmung etwaiger Netzhautschäden bei niedergelassenen AugenärztInnen kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Für die Zukunft haben sich WGKK und Ärztekammer zudem vorgenommen, erste Schritte in Richtung Tele-Medizin zu setzen. Pilotprojekte wird es bei AllgemeinmedizinerInnen, KinderärztInnen und im Fach Gynäkologie geben. Als Zeithorizont zur Umsetzung gilt Mitte 2019. Bis dahin sollen außerdem die technischen Voraussetzungen vorhanden sein, die eine Übermittlung tagesaktueller Öffnungszeiten und Vertretungen sämtlicher Kassenordinationen an die WGKK ermöglichen. Ein Service, das in weiterer Folge den PatientInnen zugute kommt. Reischl abschließend: „Die Einigung, die jetzt am Tisch liegt, zeigt, wie wichtig es ist, auf regionale Herausforderungen bei der Gesundheitsversorgung zu reagieren. Sie ist der Beweis für Gesundheitspolitik nahe am Menschen.“

„Unserem Verhandlungsteam ist ein Ergebnis gelungen, das sich sehen lassen kann und das offensichtlich macht, dass die Planung einer modernen und nachhaltigen niedergelassenen Versorgung nur gemeinsam mit uns Ärztinnen und Ärzten möglich ist.“ Der aktuelle Abschluss sei ein „wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Gesundheitsversorgung von morgen zu sichern“, ergänzt Steinhart.

„Ich freue mich, dass wir uns mit unseren kompetenten PartnerInnen – der Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer – auf ein zukunftsfähiges Paket geeinigt haben. Mit diesem Paket stellen wir sicher, dass die Gesundheitsversorgung der WienerInnen weiter verbessert wird“, schließt Frauenberger.

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