Anderl: Arbeitgeber sollen für´s Zwischenparken eine Parkgebühr bezahlen!

Kündigungen wegen kurzfristiger Auslastungsprobleme sollen nicht länger kostenfrei sein

Wien (OTS) – Kündigungen und Wiedereinstellungen beim selben
Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten bei schwankendem
Personalbedarf ist bei vielen Unternehmen Praxis geworden, kritisiert
AK Präsidentin Renate Anderl: „Mit dieser Vorgehensweise wird das
unternehmerische Risiko auf die Betroffenen und auf die
Arbeitslosenversicherung abgewälzt. Das ist weder ein respektvoller
Umgang mit den ArbeitnehmerInnen, noch fair gegenüber den
Beitragszahlern in die Arbeitslosenversicherung. Dadurch zahlen auch
Unternehmer, die nicht zwischenparken, für die notorischen
Kurzparker.“ Anderl will daher, dass Unternehmen, die
ArbeitnehmerInnen kündigen und innerhalb von weniger als zwei Monaten
wiedereinstellen, die Kosten in der Arbeitslosenversicherung bis zu
einem Monatsbetrag an Arbeitslosengeld samt
Sozialversicherungsbeiträge selber tragen. Anderl: „Das ist nur fair.
Denn auch ArbeitnehmerInnen, die selbst kündigen, erhalten ein Monat
lang kein Arbeitslosengeld.“

Zahlen & Fakten
+ Die Arbeitslosenquote wäre 2017 ohne dieses Zwischenparkens nicht
bei 8,5, sondern bei rund 8,2 Prozent gelegen – also um rund 10.000
Betroffene weniger. Quelle: Wifo, 2018

+ Die Kosten der Arbeitslosenversicherung beliefen sich inklusive
Sozialversicherungsbeiträge auf rund 160 Millionen. Quelle: Wifo,
2018

+ Die betroffenen ArbeitnehmerInnen bezahlen diese Praxis mit hohen
Einkommensverlusten und – damit einhergehend – mit negativen Folgen
für die soziale Absicherung. Die Betroffenen verlieren rund 100
Millionen Euro an Einkommen (Differenz zwischen Arbeitslosengeld und
Nettoeinkommen). Quelle: AK, eigene Schätzung

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