Trotz Wiedereinstellungszusage Job nicht bekommen: AK erkämpfte 2400 Euro für Bauarbeiter

Linz (OTS) – In der Baubranche ist es üblich, Beschäftigte im Herbst
zu kündigen und ihnen eine Wiedereinstellung im Frühjahr zu
versprechen. So ging es auch einem Laderfahrer, der bei einer
Baufirma im Bezirk Steyr-Land beschäftigt war. Wegen der
Wiedereinstellungszusage ließ er mehrere Jobs sausen, doch die Zusage
hielt nicht. Die Arbeiterkammer ging für den Mann vor Gericht,
letztlich zahlte ihm die wortbrüchige Firma 2.400 Euro.

Im Herbst 2016 trennte sich die Baufirma von dem Arbeitnehmer. Man
werde ihn im Frühjahr wiedereinstellen, hieß es. Im Frühjahr 2017
rief der Laderfahrer mehrmals bei der Firma an und wurde immer wieder
vertröstet: Man wolle erst abwarten, bis das Wetter schöner werde.
Mit dieser Aussage gab sich der Mann zufrieden, obwohl er schon
mehrere andere Jobs so gut wie fix in Aussicht gehabt hätte.

Mitte April 2017 kam dann die Hiobsbotschaft: Man werde ihn doch
nicht wiedereinstellen, hieß es von Seiten der Baufirma. Der
Laderfahrer wandte sich an die AK-Bezirksstelle in Steyr. Die
Arbeiterkammer klagte eineinhalb Monatslöhne, die aliquoten
Sonderzahlungen und die Kündigungsentschädigung ein. In einem
Vergleich zahlte die Firma schließlich 2.400 Euro brutto.

„Die Praxis, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim
Arbeitsmarktservice ‚zwischenzuparken‘, kostet die
Versichertengemeinschaft jährlich rund 430 Millionen Euro“, verweist
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer auf eine entsprechende WIFO-Studie.
Er fordert, Betriebe, die das systematisch machen, stärker an den
dadurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Die im gegenständlichen
Fall beklagte Baufirma habe besonders unsozial agiert, stellt
Kalliauer fest: Man könne nicht einen Arbeitnehmer wochenlang
vertrösten und dann doch nicht einstellen.

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Martina Macher
+43 (0)50/6906-2190
martina.macher@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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