BR-Präsidentin Posch-Gruska: Einheitliche Qualitätskriterien undMindeststandards für die Schwächsten in der Gesellschaft

Parlamentarische Enquete der Länderkammer über die zukünftige Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Wien (PK) – Zu einer Parlamentarischen Enquete mit dem Titel „
Kinder- und Jugendhilfe quo vadis? Rechte.Chancen.Perspektiven “ lud
heute der Bundesrat in den Großen Redoutensaal in der Hofburg ein.
„Ein Kind könne nicht beeinflussen, es in Armut lebt, von Gewalt
betroffen ist oder einen breiten Zugang zu Bildung erhält“, betonte
die Präsidentin der Länderkammer Inge Posch-Gruska in ihrem
Eingangsstatement. Dafür brauche es bundesweit einheitliche
Qualitätskriterien und Mindeststandards in der Kinder- und
Jugendhilfe, die für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sorgen.
Gemeinsam mit ExpertInnen wolle sie daher im Rahmen ihrer
Präsidentschaft konkrete Lösungen erarbeiten; die heutige Enquete sei
ein weiterer wichtiger Baustein auf diesem Weg.

Im ersten Teil der Enquete wurden zunächst die politischen Strategien
zur Kinder- und Jugendhilfe von der Bundesministerin für Frauen,
Familie und Jugend, Juliane Bogner-Strauß, der niederösterreichischen
Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und der Zweiten Wiener
Landtagspräsidentin Veronika Matiasek umrissen. Nach Impulsreferaten
von ExpertInnen stehen drei Panels zu Spezialthemen aus dem Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Programm: Krisenpflege und
Pflegefamilien – aktuelle Herausforderungen; Übergänge – der Weg ins
Erwachsenenwerden; Das Recht des Kindes auf Schutz, Versorgung und
Teilhabe in der Kinder-und Jugendhilfe. Das Schlussreferat hält
Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Als
Einstimmung in die ganztägige Veranstaltung las die bekannte Kinder-
und Jugendbuchautorin Renate Welsh kurze Texte aus ihren Werken vor.

Posch-Gruska: Einheitliche Rahmenbedingungen für kindgerechtes Leben
notwendig

Sie habe bewusst den Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft auf das Thema
Kinderrechte gelegt, die einen zentralen Eckpfeiler des
demokratischen und sozialen Wohlfahrtsstaates darstellen, betonte
Inge Posch-Gruska. Kinder und Jugendliche können es sich nicht
aussuchen, ob sie in eine arme oder reiche Familie hineingeboren
werden, ob die Eltern mit ihnen für die Schule lernen können, ob sie
in einer trockenen Wohnung leben oder ob sie gesunde Nahrung
bekommen. Mit dem 2013 beschlossenen Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz wurde die Grundlage dafür gelegt, um jenen Menschen
Schutz zu bieten, die sich selbst nicht helfen können. Allerdings
seien damals schon viele Wünsche offen geblieben und nicht alle
Forderungen erfüllt worden, zeigte die Bundesratspräsidentin auf.

So hätten etwa dezentrale Regelungen dazu geführt, dass für
Krisenpflegeeltern und Pflegeeltern sehr unterschiedliche Regelungen
gelten und dass die Kinder- und Jugendanwaltschaften in den einzelnen
Bundesländern nicht überall gleich gut ausgestattet sind. Einen
weiteren Missstand finde man im Bereich der Jugendlichen über 18
Jahre, gab die BR-Präsidentin zu bedenken, da diese ab diesem Alter
den Anspruch auf einen Platz in Wohngemeinschaften verlieren oder
keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Damit aber jedes Kind
in Österreich die bestmöglichen Chancen erhält – eine wichtige
Voraussetzung, um später ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben führen
zu können – brauche es einheitliche Qualitätskriterien und
Mindeststandards. Mit der heutigen Parlamentarische Enquete werde ein
weiterer wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen gesetzt; Ergebnisse einer Online-Diskussion liegen
bereits vor. Außerdem wies Posch-Gruska auf die engagierte Tätigkeit
des Kinderrechteausschusses des Bundesrates hin. Ihr Ziel sei es,
noch bis Ende des Jahres gemeinsam mit ExpertInnen konkrete
Vorschläge zur erarbeiten, wobei das Augenmerk immer auf den
Lebensrealitäten der Kinder und ihrer Familien liegen müsse.

Bogner-Strauß: Evaluierungsergebnisse sollen in die 15a-Vereinbarung
einfließen

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß erinnerte daran, dass erstmals
im Jahr 1954 ein Jugendwohlfahrtsgesetz erlassen wurde. Damals stand
die Verwaltung der Agenden im Vordergrund; von einer Servicefunktion
war man noch weit entfernt. In den 70er Jahren kam es zu einem
Paradigmenwechsel, der durch die Orientierung am Wohle des Kindes zum
Ausdruck kam. Die entscheidende Veränderung wurde jedoch erst mit dem
modernen Jugendwohlfahrtsgesetz des Jahres 1989 eingeläutet, als die
bis dato unantastbare Familienautonomie hinterfragt wurde. Einen ganz
wichtigen Fortschritt stellte dann das Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 2013 dar, das derzeit vom Institut für
Familienforschung evaluiert werde.

Nun stehe die Kinder- und Jugendhilfe vor einem weiteren
Entwicklungsschritt, führte die Ministerin aus, dieser Bereich soll
nämlich in die alleinige Verantwortung der Länder übergehen. Alle
Landeshauptleute haben sich dazu bekannt, diese Kompetenzbereinigung
durchzuführen. Ihr sei sehr wohl bewusst, dass man derzeit „weit weg
von einheitlichen Standards“ sei. Da müsse man auch in Hinkunft genau
hinschauen und sich an Best-practice-Beispielen orientieren.
Bogner-Strauß war aber überzeugt davon, dass dies im Rahmen der
geplanten 15a-Vereinbarung gut gelingen wird. Für wichtig erachtete
es die Ministerin auch, noch mehr in die Prävention und in die
Elternbildung zu investieren.

Königsberger-Ludwig: Oberste Prämisse ist ein einheitlicher und
qualitätsvoller Kinderschutz

Die niederösterreichische Landesrätin für soziale Verwaltung,
Gesundheit und Gleichstellung, Ulrike Königsberger-Ludwig, sprach von
einem sehr wichtigen Thema, das in der politischen Diskussion oft
etwas zu kurz komme. Es gehe dabei um Agenden, die sich in einem
großen Spannungsfeld befinden, einem Spannungsfeld zwischen den
Eltern, den Behörden und dem Wohl des Kindes. Nachdem
Königsberger-Ludwig auf die gesetzlichen Grundlagen auf Landes- und
Bundesebene genauer einging, kam sie auf die Grundsätze der gelebten
Kinder- und Jugendhilfe in Niederösterreich zu sprechen. Diese
bestünden vor allem in den zahlreichen niederschwelligen
Präventionsmaßnahmen wie etwa Schulsozialarbeit oder soziale Dienste
sowie Maßnahmen im behördlichen Kontext. Eine Fremdunterbringung von
Kindern könne immer nur „ultima ratio“ sein, betonte die Landesrätin,
und habe zudem das Ziel, eine Rückführung in die Herkunftsfamilie,
wenn es das Beste für das Kind ist, zu ermöglichen.

Was die aktuelle Diskussion über die Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern betrifft, so vertrat Königsberger-Ludwig die
Auffassung, dass Kinderschutz eine Materie ist, „die uns alle angehen
muss“. Kinder haben das Recht, bestens in das Erwachsenenleben
begleitet zu werden und altersgerecht in Familien bzw. einer Umgebung
aufzuwachsen, wo sie geschützt sind – egal, ob sie am Bodensee oder
Neusiedlersee zuhause sind. Aus diesem Grund müsse ganz genau darauf
geachtet werden, dass es zu keiner Verschlechterung beim Kinderschutz
kommt. Auch bei der letzten Konferenz der Landes-Kinder- und
JugendhilfereferentInnen habe man gemeinsam festgehalten, dass sich
die Grundsatzgesetzgebung durch den Bund und die
Ausführungsgesetzgebung durch die Länder sehr bewährt habe. Sollte
der Bundesgesetzgeber den Artikel 12 B-VG aufheben, so dürfen die
bisher bestehenden Standards in der Kinder- und Jugendhilfe und im
Kinderschutz nicht gesenkt werden, forderte Königsberger-Ludwig.

Matiasek plädiert für einheitliche Standards in der Kinder- und
Jugendhilfe

Die Zweite Wiener Landtagspräsidentin Veronika Matiasek war der
Auffassung, dass Österreich in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe
grundsätzlich gut aufgestellt ist. Die Schwerpunkte der Arbeit der
zuständigen Behörden liegen in den Bereichen Prävention,
Unterstützung und Begleitung, denn Kinder haben ein Recht auf Schutz
und Unversehrtheit, auf ein gedeihliches Aufwachsen und auf Chancen.
Was die grundsätzlichen Kriterien der Kinder- und Jugendhilfearbeit
betrifft, so schloss sich Matiasek der Meinung von Ministerin
Bogner-Strauß an, wonach es einheitliche Standards geben müsse.
Entscheidend sei natürlich auch immer, dass eine gute Familienpolitik
die richtigen Rahmenbedingungen schafft und ausreichende Ressourcen
zur Verfügung stellt. Es dürfe in diesem Bereich keine personellen
Einsparungen geben, appellierte die Zweite Wiener
Landtagspräsidentin. Außerdem ersuchte sie die Medien, über Maßnahmen
der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. im Rahmen der Überführung in
die Fremdbetreuung, mit großer Sorgfalt zu berichten. Reißerische
Artikel könnten nämlich dazu führen, dass schutzsuchende Kinder oder
Familien davon abgehalten werden, sich an die Behörden zu wenden.
(Fortsetzung Enquete) sue

HINWEIS: Fotos der Parlamentarischen Enquete finden Sie auf der
Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/ARCHIV.

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender