
ÖAMTC: Gefahr Dunkelheit – richtige Beleuchtung für Radfahrer lebenswichtig
Vorschriften gelten auch für E-Scooter, Verstoß kann teuer werden
Wien (OTS) – Die dunkle Jahreszeit bedeutet schlechte
Sichtbedingungen und ein erhöhtes Unfallrisiko für alle
Verkehrsteilnehmer. So ereigneten sich im November und Dezember 2017
rund 32 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden während der
dunklen Stunden – der Höchstwert im Jahresverlauf. Insbesondere
Radfahrer sind gefordert: Feuchtes Laub und nass-glatte
Straßenbahnschienen erhöhen die Sturzgefahr, Nebel und Dämmerung
trüben die Sicht. „Radfahrer sollten unbedingt auf eine
funktionierende Beleuchtung und gute Sichtbarkeit achten“, sagt
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Genauso in der Pflicht sieht er
Lenker von E-Scootern: Für die akkubetriebenen Tretroller gelten die
gleichen Vorschriften wie für Radler – denn sofern sie eine
Höchstleistung von 600 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von 25
km/h nicht überschreiten, gelten sie als E-Fahrräder.
Zwtl.: Beleuchtung regelmäßig checken – „Mangel an Licht“ kostet bis
zu 726 Euro
Laut Verordnung müssen Fahrräder vorne einen weißen und hinten
einen roten Reflektor haben. Die Rückstrahler müssen einzeln
angebracht oder können in den Scheinwerfer integriert sein. An den
Pedalen sind nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren ein Muss.
„Vorgeschrieben sind außerdem gelbe oder weiße Katzenaugen oder
Reflektorsticks an den Rädern“, weiß der ÖAMTC-Jurist. „Alternativ
sind Reifen mit reflektierenden Umrandungen möglich.“ Für E-Scooter
gelten die Beleuchtungsvorschriften entsprechend ihrer Bauweise
ebenfalls. Der Experte empfiehlt: „Der Zustand und die optimale
Funktion der Beleuchtung sollten regelmäßig überprüft werden.“
„Grundsätzlich sind Lenker von Fahrrädern und E-Fahrrädern, also
auch E-Scootern, bei Tageslicht und guter Sicht nicht verpflichtet
Scheinwerfer oder rotes Rücklicht zu verwenden – bei
Sichtbeeinträchtigung und Dunkelheit jedoch schon“, so Jurist
Authried. „Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht
nur die Sicherheit von sich und anderen. Für mangelhaft ausgerüstete
und unbeleuchtete Fahrräder können bei einer Anzeige bis zu 726 Euro
Strafe verhängt werden.“ Verursacht man wegen schlechter oder
fehlender Beleuchtung einen Unfall mit Personenschaden, muss zudem
mit Schadenersatzforderungen und einem gerichtlichen Strafverfahren
gerechnet werden.
Zwtl.: Helm und Reflektoren sind Must-haves für Lenker
Vorschriften für die Ausrüstung des Lenkers selbst gibt es nicht.
„Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben,
er schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und
sollte zur Grundausstattung gehören – in der dunklen Jahreszeit umso
mehr“, rät der ÖAMTC-Experte. Kommt ein Radfahrer „unter rennmäßigen
Bedingungen“ ohne Helm zu Sturz und erleidet dabei
Schädelverletzungen, kann ihn diesbezüglich sogar ein Mitverschulden
treffen.
Um noch besser sichtbar zu sein, sollte man unbedingt
reflektierende Materialien auf der Kleidung anbringen oder gleich
eine Warnweste tragen. „Jedes ergänzende Hilfsmittel, sei es durch
Stirnlampen oder LED-Lichter, macht Sinn. Zu beachten ist nur, dass
man den Gegenverkehr dadurch nicht blendet“, sagt der Experte.
Reflektierende Sticker für die Kleidung und Warnwesten erhält man
beispielsweise an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs – dort
findet man zahlreiche weitere „Helferlein“ für mehr Sichtbarkeit wie
Klackbänder für Arme und Beine und reflektierende Anhänger.
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