
E-Wirtschaft definiert Rahmen für Erneuerbaren-Ausbau
Modernes Unterstützungssystem muss Effizienz und Systemverantwortung stärken
Wien (OTS) – 100 Prozent des Gesamtstromverbrauchs sollen in
Österreich bis 2030 aus erneuerbaren Energien (national bilanziell)
gedeckt werden. Berücksichtigt man den Erneuerbaren-Ausbaugrad bis
einschließlich 2016, den Zuwachs des Strombedarfes sowie die in der
#mission2030 enthaltenen Ausnahmen für Regel- und Ausgleichsenergie
und Strom zur Eigenversorgung in der Sachgüterproduktion, bedeutet
das bis zu 30 Mrd. Kilowattstunden (30 TWh) mehr Strom aus
Erneuerbaren. Eine genaue Definition der Ausbaukorridore wird
derzeit durch das BMNT erarbeitet. „Unabhängig davon, wie diese
Definition ausfällt, ist das Projekt 100 Prozent Strom aus
Erneuerbaren sowohl technisch wie auch finanziell überaus
ambitioniert und erfordert ein kosteneffizientes
Incentivierungssystem“, erklärte Karl Heinz Gruber, Sprecher
Erzeugung von Oesterreichs Energie. Erforderlich ist eine Steigerung
der inländischen Stromproduktion um knapp die Hälfte.
Gruber: „Um die #mission2030 zu erfüllen, müssen wir die Erzeugung
der Erneuerbaren bis 2030 um bis zu 30 TWh erhöhen. Das bedeutet,
dass wir einen guten Teil der ökologisch und ökonomisch machbaren
Ausbaupotenziale der in Österreich relevanten erneuerbaren Energien
nutzen werden.“ Konkret bedeutet das 6 bis 8 TWh Wasserkraft (rd. 60
Prozent des Potenzials), 11 bis 13 TWh Windkraft (rd. 65 Prozent des
Potenzials), 11 bis 13 TWh Photovoltaik (rund 40 Prozent des
Potenzials) und rund 2 TWh Biomasse-KWK, deren Bestand gesichert
werden muss.
Der Investitionsbedarf (nicht Förderbedarf) in der Erzeugung
beläuft sich auf Basis dieser Zahlen auf bis zu 30 Mrd. Euro. Das
ergaben erste Berechnungen der TU Wien im Auftrag von Oesterreichs
Energie. Zusätzlich sind Netzinvestitionen von rund 20 Mrd. Euro
erforderlich, die benötigt werden, um die zusätzliche Erzeugung auch
sicher ins Netz zu integrieren. Daraus ergeben sich
Gesamtinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft von rund 50 Mrd. Euro
bis 2030. In diesen Zahlen sind Investitionen in Speicher und
Flexibilitäten, deren Notwendigkeit sich aus der Erhöhung der
volatilen Erzeugung zur Systemstabilisierung ergeben, noch nicht
enthalten.
Modernes Incentivierungssystem muss Effizienz und
Systemverantwortung stärken
Eine effiziente Umsetzung wird entscheidend für das Gelingen des
Energiewende-Projekts, erklärte Christoph Gatzen, Associate Director
des Beratungsunternehmens Frontier Economics, der auch den
Impulsvortrag zum Trendforum „Sauber.Sicher.Fair, Energiegesetz neu –
ambitionierte Ziele brauchen einen passenden Rahmen“ halten wird.
Gatzen: „Die Energiewende ist eine große Aufgabe und ist nicht zum
Nulltarif zu haben.“ Vor allem müsse man dafür sorgen, die direkten
Unterstützungskosten sowie die Systemkosten für den Ausbau der
Erneuerbaren in den Griff zu bekommen.“ Punkte dafür seien eine
effiziente Auswahl des Mixes an erneuerbaren Energien und der
Projekte über Auktionen und der Beitrag der Erneuerbaren zur
Optimierung der Systemkosten unter dem Stichwort System- und
Bilanzverantwortung. Gatzen: „Die Systemkosten können beispielsweise
durch die Auswahl des erneuerbaren Energien-Mixes und eine
Optimierung der Standortwahl und des Einspeiseverhaltens verringert
werden.“
Neues Incentivierungsregime muss Ziele der #mission2030
unterstützen
Das jetzige Förderregime für erneuerbare Energien in Österreich
ist auf Basis der Energie- und Umweltbeihilfe-Leilinien der EU bis
längstens 2022 genehmigt. Da schon jetzt der Unterstützungsrahmen für
baureife Projekte größtenteils ausgeschöpft ist, soll vom zuständigen
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus in der ersten
Jahreshälfte 2019 ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als Entwurf
vorliegen und mit 2020 in Kraft treten.
Wesentliche Inhalte sind die Neu- und Umgestaltung der
Unterstützung des Erneuerbaren-Ausbaus im Strombereich in Richtung
einer marktwirtschaftlichen Incentivierung, die Adaptierung des
Gaswirtschaftsgesetzes in Richtung „Greening the Gas“, sowie
Maßnahmen zur besseren Integration erneuerbarer Stromerzeugung ins
Energiesystem durch Anpassungen des ElWOG 2010 und Sektorenkopplung.
Gruber: „Aus Sicht von Oesterreichs Energie muss das
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Sinne einer volks- und
energiewirtschaftlichen Effizienz jedenfalls wettbewerbsorientiert
aufgebaut sein und einen marktorientierten Umgang mit
Incentivierungsmitteln garantieren. Und es müssen unter allen
Umständen faire und gleiche Rahmenbedingungen für alle Technologien
und Teilnehmer sichergestellt werden.“
Das jährliche Unterstützungsvolumen soll sich auch zukünftig –
trotz des erhöhten Erneuerbaren-Ausbaus – in der Größenordnung der
jetzigen Kosten bewegen und wenn möglich unter einer Milliarde Euro
zu liegen kommen. Nachstehend sind dazu die Zahlen für das
Unterstützungsvolumen für die Erneuerbaren seit 2007 angeführt. 2017
wurden rund 10,5 TWh erneuerbarer Strom mit einem Volumen von 860
Mio. Euro gefördert, das entspricht einem Anteil von 17,9 Prozent am
Endverbrauch.
Für die zur Zielerreichung der #mission2030 zusätzlich benötigte
Erneuerbaren-Strommenge von 30 TWh bis 2030 würde bei Anwendung der
jetzigen Fördertarife für diese Menge eine Verdreifachung des
Unterstützungsvolumens notwendig sein.
Daher ist eine strategische Neuausrichtung der Incentivierung
nicht nur aus rechtlichen Gründen (EU-Richtlinie), sondern auch aus
volkswirtschaftlichen Gründen unverzichtbar.
Eine der weiteren zentralen Forderungen der E-Wirtschaft ist die
Heranführung aller erneuerbaren Technologien an den Wettbewerbsmarkt
mit einer Übernahme von Systemmitverantwortung. Berechnungen der TU
Wien zeigen: Mittels variablen Marktprämien, die bei Anlagen ab einer
bestimmten Leistung über Ausschreibungen wettbewerbsorientiert
ermittelt werden, liegt das durchschnittliche Incentivierungsvolumen
zwischen 2020 und 2030 bei rund 900 Mio. €/a – ähnlich dem bisherigen
Unterstützungsrahmen. Gruber: „Neben der Incentivierung und
Einführung der Erneuerbaren in den Markt müssen jetzt auch die
Überlegungen, wie wir den massiv steigenden Bedarf an gesicherter
Leistung sowie Speicher- und Flexibilitätskapazitäten abdecken
können, intensiviert werden. Wir von Oesterreichs Energie arbeiten
daran.“
Eckpunkte eines neuen Incentivierungssystems von Oesterreichs
Energie
Drei Punkte sind aus Sicht von Oesterreichs Energie im
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wesentlich, damit der notwendige Zuwachs
gelingen und dennoch die hohe Versorgungssicherheit erhalten werden
kann:
1. Es braucht ein technologiespezifisches Incentivierungssystem, das
die unterschiedlichen spezifischen Kosten und Genehmigungsdauern der
einzelnen Technologien berücksichtigt und regionale
Konzentrationseffekte begrenzt. Damit wird ein ausgewogener
Anlagen-Mix mit einem diversifizierten Erzeugungsmuster gewährleistet
und somit die Netz- und Systemstabilität gesichert. Für alle
Teilnehmer am Incentivierungssystem muss dabei ein level playing
field gelten, in dem die rechtlichen, technischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen
Erzeugungstechnologien gleichermaßen berücksichtigt werden.
2. Der Schwerpunkt der Incentivierung soll dabei auf variablen
Marktprämien, die über Ausschreibungen vergeben werden, beruhen.
Variable Marktprämien zeigen im Vergleich zu Investitionsförderungen
klare Kostenvorteile, weil für die Anlagenbetreiber eine geringere
Risikoabgeltung erforderlich ist, es zu einer Vermeidung von
einmaligen budgetären Belastungen kommt und Anreize zum effizienten
und langfristigen Betrieb der Anlagen geschaffen werden. Die
Vergütungsdauer für die Marktprämien beläuft sich auf einen Zeitraum
von 20 Jahren.
3. Es braucht für alle erneuerbaren Anlagen einen funktionsfähigen
Markt. Dafür benötigen wir die Heranführung aller Technologien an den
Wettbewerbs-Strommarkt mit der Übernahme von Systemmitverantwortung.
Das heißt, alle Betreiber von Erzeugungsanlagen müssen in Zukunft die
Marktsituation einkalkulieren und ihre Erzeugung danach ausrichten.
Geltungsbereich für Ausschreibungen
Der Geltungsbereich für Ausschreibungen umfasst Wasserkraftanlagen
mit einer Ausbauleistung von über 1 MW; Windkraft und feste
Biomasse-KWK-Anlagen mit einer Ausbauleistung von über 500 kW und
Photovoltaikanlagen mit einer Ausbauleistung zwischen 500 kW und 5
MW. Angemessene Präqualifikationskriterien sind vorgesehen, um die
tatsächliche Realisierung der Projekte mit einer großen
Akteursvielfalt zu gewährleisten.
Ausnahmefälle ohne Ausschreibung gelten für Windkraft,
Photovoltaik und für feste Biomasse-KWK < 500 kW bzw. für Wasserkraft
< 1 MW. Für diese gelten eigene Präqualifikationskriterien. Im
Bereich der PV-Kleinanlagen erscheinen aufgrund der vielen
unterschiedlichen Akteure Investitionsförderungen als einfach
administrierbarer Incentivierungsmechanismus sinnvoll; alle anderen
Technologien werden durch administrativ vergebene Marktprämien
incentiviert.
Brennstoffabhängige Bestandsanlagen mit einer Laufzeit über 20
Jahre sollen bei Bedarf nach Maßgaben des EU-Beihilfenrechts mittels
administrativ festgelegten Marktprämien incentiviert werden.
Übergangsregeln für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren
Um die ambitionierten Ausbauziele für sauberen Strom in nicht
einmal 12 Jahren zu erreichen, muss auch für den Zeitraum bis zum
voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Incentivierungssystems der
Ausbau vorangetrieben werden. „Es gibt eine Anzahl an erneuerbaren
Anlagen, die bereits eine Genehmigung haben, die aber aufgrund der
derzeitigen Markt- und Förderbedingungen keine
Investitionsentscheidung treffen können. Um den Ausbau bis 2030 etwas
zu vergleichmäßigen, braucht es sinnvolle Übergangsregelungen. Wir
von Oesterreichs Energie haben dazu Vorschläge vorgelegt“, so Gruber
abschließend.
Oesterreichs Energie
Ernst Brandstetter
Pressesprecher
0043 1 50198 – 260; Mobil: 0043 676 845019260
presse@oesterreichsenergie.at
www.oesterreichsenergie.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender