
Köck: Österreich hat sich als Brückenbauer bei der UN-Generalversammlung in New York bestens präsentiert
Plenartag des Bundesrates mit aktuellen politischen Themen
Wien (OTS/ÖVP-PK) – In der heutigen Sitzung des Bundesrates erstmals
mit dabei: der neue steirische ÖVP-Bundesrat Ing. Bruno
Aschenbrenner, der das Mandat von Gregor Hammerl übernommen hat und
zu Beginn der Plenarsitzung angelobt wurde. Aschenbrenner, Jahrgang
1970, ist seit 2015 Bürgermeister der steirischen Gemeinde St.
Marein-Feistritz und von Beruf Bezirksförster.
Zu Beginn der heutigen Tagesordnung diskutierten die Bundesräte mit
Außenministerin Karin Kneissl in einer Aktuellen Stunde über die
letzte UN-Generalversammlung in New York mit dem Schwerpunkt Jemen
und Syrien. In diesem Zusammenhang hob ÖVP-Bundesrat Eduard Köck
hervor, dass sich Österreich „gerade als UN-Amtssitzland und
Brückenbauer“ in New York hervorragend präsentiert habe. Was die
Krisengebiete Syrien und Jemen betrifft, sprach sich Köck dafür aus,
jene, die die Folgen dieser Konflikte tragen müssen – also die
Menschen vor Ort und in der Region – zu unterstützen, damit diese
ihre Heimat nicht verlassen müssen und wieder eine Perspektive sehen
können. In diesem Zusammenhang sprach sich Köck auch dafür aus, der
Schlepperei und den Schleppern mit politischen Mitteln das Handwerk
zu legen. „Die Schlepperei ist das größte illegale Geschäft der Welt.
Wenn wir unsere Außengrenzen u.a. durch eine Stärkung von Frontex
besser schützen und den Menschen vor Ort eine Perspektive geben,
können wir den Schleppern das Handwerk legen und den Menschen in den
Krisengebieten am besten helfen.“
Ihre erste Rede seit ihrer Angelobung zur Bundesrätin hielt die
Tiroler ÖVP-Mandatarin Elisabeth Mattersberger. Dabei ging es um die
vieldiskutierte Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland
lebende Kinder ab 1.1.2019. Künftig soll die Auszahlung dieser
Familienbeihilfe an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst
werden. „Das ist fair und gerecht“, sagte Mattersberger.
„EU-Rechtsexperten haben festgestellt, dass unser Beschluss kein
Verstoß gegen Diskriminierung oder gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit
ist.“ Darüber hinaus läge die österreichische Familienbeihilfe etwa
für in osteuropäischen Staaten lebende Kinder von in Österreich
tätigen Pflegerinnen künftig trotz Indexierung noch immer um ein
Mehrfaches über den dortigen Werten, so Mattersberger. Das Geld, das
sich der österreichische Staat dadurch erspare, werde künftig für
Familien und Kinder in Österreich eingesetzt.
(Schluss)
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