Holzinger zu Lebendtiertransporten: Lange Beförderungen von Tieren müssen endlich ein Ende haben

Liste Pilz: Einhaltung der EU-Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport sicherstellen

Wien (OTS) – Der EuGH hat mit seinem Urteil in der Rechtssache
C-424/13 klar festgestellt, dass die EU-Regelungen über die
Tierschutzvorschriften für Tiertransporte nicht nur bis an die
EU-Grenzen, sondern auch in Drittländern einzuhalten sind. Im
Anlassfall ging es um einen Abfertigungsantrag über einen zehntägigen
Transport von 62 Rindern mit zwei LKW von Kempten (Deutschland) nach
Andijan (Usbekistan) über Polen, Weißrussland, Russland und
Kasachstan, also insgesamt ca. 7.000 Kilometer. Die Angabe der Ruhe-
und Umladeorte in den Drittländern entsprach jedoch nicht den
Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von
Tieren beim Transport, weswegen es aufgrund von Auslegungsfragen zu
einer Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH kam.

Art. 3 dieser Verordnung besagt, dass niemand eine Tierbeförderung
durchführen oder veranlassen darf, wenn den Tieren dabei Verletzungen
oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Daniela Holzinger,
Gesundheits- und Tierschutzsprecherin der Liste Pilz, dazu: „Durch
Videos von bekannten Tierschutzorganisationen wird uns jedoch immer
wieder vor Augen geführt, dass Tiere auf ihrem Transport – egal ob
per Lastwagen und/oder Schiff – zum häufig weit entfernten
Schlachthof oft furchtbaren Qualen ausgesetzt werden. Es ist nicht
selten der Fall, dass Tiere auf dem Transportweg verenden, weil die
Bedingungen einfach katastrophal sind.“

„Transporte, bei denen die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen
nicht möglich ist, dürfen ganz einfach nicht durchgeführt werden. Man
kann die Transportunternehmer aufgrund der Tatsache, dass außerhalb
des Unionsgebietes zum Beispiel keine ausreichenden Ruheorte zur
Verfügung stehen, nicht einfach von den ihnen auferlegten Pflichten
entbinden“, stellt Holzinger fest.

„Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren –
auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden“, so
lautet einer der Erwägungsgründe der Verordnung. „Wenn man das liest,
sollte man zu dem Schluss kommen, dass Transporte, wie im oben
geschilderten Anlassfall (10 Tage, 7.000 km), dieses Mindestmaß ganz
klar überschreiten und deshalb generell verboten werden sollten“,
äußert sich die Gesundheitssprecherin.

Weiters muss das Wohlbefinden der Tiere während des Transportes
regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten
werden. „Wie definieren also Personen, welche diese Kontrollen
durchführen, das Wort ‚Wohlbefinden‘? Für mich bedeutet es jedenfalls
nicht, dass die Tiere tagelang ohne ausreichende Versorgung mit
Wasser und Futter in einem Transportmittel eingepfercht und dazu
gezwungen sind, auf einer dicken Schicht ihrer eigenen Exkremente
auszuharren, bis sie dann durch einen gewaltvollen Tod im Schlachthof
ihre Endstation erreicht haben. Diese Qualen müssen endlich ein Ende
haben, ganz egal, ob sich das Transportziel im Unionsgebiet oder in
einem Drittland befindet“, meint Holzinger.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat dazu die Petition „Stoppt
die Tiertransporte ins EU-Ausland!“ gestartet. Holzinger dazu: „Die
darin enthaltenen Forderungen an die österreichische Bundesregierung
und an die EU-Kommission werden von mir ganz klar unterstützt.“

Hier der Link zur Petition:
[https://vgt.at/actionalert/tiertransporte2017/index.php?fbclid=IwAR0
UCkv2dp9U8RC5SEO3DGQmFsCGbWn30nAiirHb_sJda7xwZasbnnybvHQ]
(https://vgt.at/actionalert/tiertransporte2017/index.php?fbclid=IwAR0
UCkv2dp9U8RC5SEO3DGQmFsCGbWn30nAiirHb_sJda7xwZasbnnybvHQ)

Liste Pilz im Parlament
Mag. Martin Friessnegg
06648818 1043
martin.friessnegg@listepilz.at

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