
Rendi-Wagner/Heinisch-Hosek: 100 Jahre Frauenwahlrecht
Meilensteine wie Familienrechtsreform, Fristenregelung, Gleichbehandlungsgesetz, Gewaltschutzgesetze wurden erreicht – Frauenrechte müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden
Wien (OTS/SK) – 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht für Frauen und
Männer eingeführt. Seither wurden wichtige Errungenschaften wie unter
anderem die Familienrechtsreform, die Fristenregelung, das
Gleichbehandlungsgesetz, die Gewaltschutzgesetze durchgesetzt.
„Frauenrechte müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden“, sagen
die geschäftsführende SPÖ-Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner und
SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek. ****
„Die Sozialdemokratie ist immer auf der richtigen Seite der
Geschichte gestanden. Jetzt müssen wir wachsam sein und die
Demokratie schützen“, sagt Rendi-Wagner. „Es darf keinen
frauenpolitischen Backlash geben. Es muss besser werden für die
Frauen“, so Heinisch-Hosek. Das Frauenwahlrecht wurde hart erkämpft.
In der ersten Republik gab es sehr wenige Frauen in der Politik. Von
den ersten 8 weiblichen Abgeordneten, die ins Parlament eingezogen
sind, waren 7 Sozialdemokratinnen: Anna Boschek, Emmy Freundlich,
Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und
Maria Tusch. Bis zu einer echten Gleichstellung ist es aber noch ein
weiter Weg. „Die Sozialdemokratie kämpft unbeirrt für die Rechte der
Frauen. Wir lassen nicht locker“, so Rendi-Wagner und Heinisch-Hosek.
Veranstaltungshinweis: 100 Jahre Frauenwahlrecht – Frauen in das
Parlament
Datum: Montag, 12.11.2018, 16:30 – 17:30 Uhr
Ort: Parlamentsausweichquartier in der Hofburg
Heldenplatz, 1010 Wien
(Schluss) mr/mp
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01/53427-275
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