
Mehr Transparenz und Planungssicherheit bei Studienwechsel
Fachtagung zu Anerkennungen und Durchlässigkeiten im österreichischen Hochschulraum
Wien (OTS) – Im österreichischen Hochschulraum betreiben derzeit mehr
als 400.000 Studierende mindestens e i n Hochschulstudium. Dabei
werden parallele und folgende Studien immer mehr Realität im
Studierendenalltag.
Die „Durchlässigkeit“ innerhalb und zwischen den Hochschulsektoren
umfasst einerseits Übertritte innerhalb von Studien sowie
andererseits Anschlussstudien nach Abschluss eines Studienzyklusses.
Bei fast 70 postsekundären hochschulischen Bildungseinrichtungen gibt
es zahlreiche Kooperations- und Austauschmöglichkeiten. Die situativ
angewandten Methoden können je nach Sektor differieren.
Dem Thema „Anerkennungen – Durchlässigkeiten: Studienrechtliche
Gegensätze! Wie behandeln?“ widmet sich daher eine gemeinsame
Fachtagung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Wien, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
sowie der ministeriellen Ombudsstelle für Studierende am 19. November
2018 in Wien.
Mit den an den 22 öffentlich-rechtlichen Universitäten jeweils
eingerichteten monokratischen studienrechtlichen Organen erster
Instanz gibt es 22 für Anerkennungen jeweils zuständige Autoritäten.
Bei formalisierten Berufungs-Verfahren ist seit 2014 das
Bundesverwaltungsgericht Rechtsmittelinstanz. Die Entscheidungen
darüber werden im Internet veröffentlicht.
Im Verlauf der Tagung werden hochschulpolitische Grundsätze zu
Anerkennung und Durchlässigkeit sowie die unterschiedlichen Verfahren
in den verschiedenen Hochschul-Sektoren behandelt. Erfahrungen des
Bundesverwaltungsgerichtes mit bisherigen Beschwerden werden
analysiert. Darüber hinaus werden die Erhaltung der Autonomie bei
größtmöglicher Mobilität durch Anerkennungsmodalitäten sowie die
Erfahrungen aus studentischer Sicht erörtert.
Hochschulombudsmann Dr. Josef Leidenfrost ortet aus seinen
langjährigen Erfahrungen die Notwendigkeit von klaren
Erstinformationen und „größtmöglicher Klarheit bei den Verfahren, vor
allem in Bezug auf Entscheidungsgrundlagen und Beschlussfassungen“.
Hannah Lutz, Vorsitzende der Österreichischen
Hochschüler_innenschaft, kritisiert „die intransparenten Regelungen,
die häufig zu einem Nachteil für Studierende führen, wobei bei
Problemen die ÖH ein umfangreiches, rechtliches Beratungsangebot zur
Verfügung stellt.“
Studiendekanin Univ.-Prof. Schaffhauser-Linzatti von der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien hebt das
Spannungsverhältnis zwischen angestrebter hoher Durchlässigkeit
seitens des Ministeriums bei gleichzeitig im Universitätsgesetz 2002
verankerter Hochschulautonomie und daraus folgender
Wettbewerbssituationen zwischen den tertiären Bildungseinrichtungen
hervor.
Der für Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
zuständige Sektionschef im Wissenschaftsministerium Mag. Elmar Pichl
stellt fest, dass die Herausforderungen im Durchlässigkeitsmanagement
darin lägen, „eine Brücke zu bilden zwischen scheinbar konträren
Ansprüchen wie z.B. der Diversifizierung der Hochschulen und ihrer
Angebote einerseits und der Durchlässigkeit der Wege für Studierende
andererseits.“ Es gehe nicht um das Absenken von Anforderungsniveaus,
sondern um die Erhöhung der Transparenz durch Darstellung der
jeweiligen Anforderungen. „Studierende müssen wissen, woran sie sind
und woran sie sein werden“, so Pichl.
Frau Univ.-Prof. Bettina Perthold, Vizedekanin an der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, die bei der
Tagung über ein Projekt der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten zur
Erhöhung der Mobilität berichten wird, macht darauf aufmerksam, „dass
durch die Einführung von Zugangsbeschränkungen für das
Rechtswissenschaftliche Studium neue Mobilitätshürden geschaffen
wurden“.
Für die Fachhochschulen konstatiert FH-Vizerektor für Lehre
Univ.-Prof. Arthur Mettinger eine lange Tradition in der Anerkennung
hochschulisch und außerhochschulisch erworbener Qualifikationen. „Die
Fachhochschulen bekennen sich zur Recognition of Prior Learning sowie
zur Entwicklung entsprechender Validierungsverfahren. Diese sollen
transparent, treffsicher und nachvollziehbar sein und im Endeffekt
für Personen aus dem In- und Ausland gleichermaßen Gültigkeit haben“,
so Mettinger.
Der stellvertretende Universitätsdirektor der
Anton-Bruckner-Privatuniversität in Linz Mag. Markus Grimberger
wünscht sich als Vertreter der Privatuniversitäten für diesen Sektor
klarere, einheitliche gesetzliche Regelungen der Anerkennung von
Prüfungen und anderen Studienleistungen im Sinne des Lissabonner
Anerkennungsübereinkommens. „Die Verwirklichung des Europäischen
Hochschulraums benötigt das Bekenntnis, auch innerstaatliche
Durchlässigkeitshürden zwischen den Hochschulsektoren abzubauen.“
Die Tagungs-Ergebnisse aus parallelen Arbeitskreisen zur
Vertiefung aus den Hauptreferaten werden in Zukunftsempfehlungen
zusammengefasst und danach elektronisch und analog publiziert werden.
Dr. Josef Leidenfrost, MA
Tel.: 01-53120-5533
josef.leidenfrost@bmbwf.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender