
Behindertenanwalt Hansjörg Hofer präsentiert dem Sozialausschuss des Nationalrats seinen Tätigkeitsbericht 2017
Wien (OTS) – Am Mittwoch, 14. November 2018, präsentierte
Behindertenanwalt Hansjörg Hofer den aktuellen Tätigkeitsbericht der
Behindertenanwaltschaft im Sozialausschuss des Nationalrats. Die
Grundlage für die Vorlage des Berichts an den Nationalrat wurde durch
das Ende 2017 beschlossene Inklusionspaket geschaffen. Der Bericht
wurde vom Sozialausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und wird
nächste Woche im Plenum des Nationalrats behandelt.
Der Behindertenanwalt berät Menschen mit Behinderung, die sich im
Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Daneben kann der Behindertenanwalt unter anderem Untersuchungen in
Angelegenheiten, die die Gleichbehandlung von Menschen mit
Behinderung betreffen, anstellen, Berichte veröffentlichen und
Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung betreffenden Fragen abgeben. Dabei ist er in seiner
Funktion selbstständig, unabhängig und weisungsfrei. Seit Beginn des
Jahres 2018 hat der Behindertenanwalt die Möglichkeit, bei
Diskriminierungen im Sinne des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bei Gericht Verbandsklagen
einzubringen, wenn die allgemeine Interessen von Menschen mit
Behinderung wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt sind.
Das Jahr 2017 stand im Zeichen der Amtsübergabe von Erwin
Buchinger an Hansjörg Hofer, der am 5. Mai, dem Europäischer
Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, nach
einem umfangreichen öffentlichen Hearing zum Behindertenanwalt
ernannt wurde.
Es wandten sich 2017 etwa 1.200 Menschen mit Behinderung an die
Behindertenanwaltschaft. Die dabei geschilderten Sachverhalte
betrafen besonders die Bereiche Bildung, Wohnen, Verkehr und Kultur.
Ein weiterer Schwerpunkt waren Diskriminierungen im Zusammenhang mit
dem Abschluss von Versicherungen.
Die Einzelfälle erforderten teils umfangreiche Beratung und
Unterstützung, wie beispielsweise die Begleitung in
Schlichtungsverfahren nach den Bestimmungen des
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Daneben hielt der
Behindertenanwalt im vorigen Jahr unter anderem 10 Sprechtage in
allen Bundesländern ab. Außerdem wurde von der
Behindertenanwaltschaft eine Reihe von Stellungnahme zu
Gesetzentwürfen, die Menschen mit Behinderung besonders betreffen,
abgegeben.
In Zusammenarbeit mit InteressensvertreterInnen der Menschen mit
Behinderung konnte erreicht werde, dass die Abschaffung des
Pflegeregresses auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
ausgedehnt wurde. Auch eine Verschiebung des Inkrafttretens des 2.
Erwachsenenschutzgesetzes konnte verhindert werden.
Der Behindertenanwalt empfiehlt im Rahmen seines
Tätigkeitsberichts Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit
Behinderung nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören unter anderem
Änderungen des Mietrechts- bzw. Wohnungseigentumsgesetzes, um
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnbereich zu
erleichtern. Weiters regt Hansjörg Hofer an, Menschen mit Behinderung
bei der Vergabe von Stellen im Bundesdienst bei gleicher
Qualifikation zu bevorzugen, Barrierefreiheit als Pflichtgegenstand
in einschlägige Ausbildungen zu integrieren und die Unterstützung
pflegender Angehöriger durch flexible Kurzzeitangebote im ambulanten
und teilstationären Bereich zu verbessern.
Besonderen Handlungsbedarf sieht Behindertenanwalt Hofer bei der
Feststellung von Arbeitsunfähigkeit. Menschen mit Behinderung, die
nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften als arbeitsunfähig
gelten, erhalten weder von Seiten des Arbeitsmarktservice noch von
Seiten des Sozialministeriumservice Unterstützung und sind damit
meist auf das Angebot der Tagesstruktur durch das jeweilige
Bundesland beschränkt. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die
Teilhabechancen der Betroffenen, zumal diese statt eines
Arbeitsentgelts lediglich ein Taschengeld erhalten und nur in der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Der
Behindertenanwalt fordert in diesem Zusammenhang, dass die
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer längeren
Arbeitserprobung und Berücksichtigung vorhandener
Unterstützungsmöglichkeiten erfolgt. Während im Regierungsprogramm
lediglich eine Erhöhung des Taschengeldes vorgesehen ist, fordert
Hansjörg Hofer die schrittweise Einbeziehung von in Tagesstrukturen
tätigen Menschen in die gesetzliche Pensions- und Unfallversicherung.
Außerdem setzt sich der Behindertenanwalt für die Schaffung einer
bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Regelung für die
Inanspruchnahme persönlicher Assistenz ein.
„Maßnahmen, die die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderung stärken sind nicht nur aus rechtlicher Sicht geboten, sie
nutzen der gesamten Gesellschaft. Sie erhöhen den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und ermöglichen es Menschen mit Behinderung, ihre
Talente und Fähigkeiten einzubringen. Davon profitieren alle“, so
Hofer.
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at
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