Patientensicherheit steht im Vordergrund

BMASGK unterstreicht Schutz der Patientinnen und Patienten

Wien (OTS) – Das BMASGK hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor
Missbrauch zu schützen. Die unterschiedlichen Behandlungsmethoden von
Esoterikern, Heilpraktikern und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten
der Wirtschaftskammer, die Menschen Verbesserung des
Gesundheitszustandes versprechen, müssen unter gesundheitspolitischen
Gesichtspunkten offenbar noch weiter erörtert werden.

„In Hinblick auf die verstärkte Selbstverantwortung des
Individuums und das stärkere Gesundheitsbewusstsein müssen weitere
öffentliche Diskussionen zu diesem Thema stattfinden! Ich bedanke
mich für die vielen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren und
werde selbstverständlich versuchen diese zu berücksichtigen“, betont
die Gesundheitsministerin Beate Hartinger- Klein.

Kompetenzen hinsichtlich der Ausübung von Ostheopathie

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kompetenz einer Reihe von
Gesundheitsberufen zukommt. Betreffend der Diskussion über die
Ausübung von Osteopathie muss festgehalten werden, dass in Österreich
kein eigenes Berufsgesetz für Osteopathinnen und Ostheopaten
existiert. Die Ausübung der Osteopathie ist sowohl Ärztinnen und
Ärzten (insbesondere Ärzten und Ärztinnen für Allgemeinmedizin und
Fachärztinnen und Fachärzten entsprechender Sonderfächer) als auch
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erlaubt, sofern eine
entsprechende Weiterbildung erfolgt und die Behandlung lege artis
durchgeführt wird. Ein Tätigwerden von Physiotherapeutinnen und
Physiotherapeuten an Kranken erfordert eine ärztliche Anordnung (§ 2
Abs. 1 MTD-Gesetz iVm § 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998).

Die Ausübung der Osteopathie, ohne dass zuvor bereits die
Berufsberechtigung für einen einschlägigen gesetzlich geregelten
Gesundheitsberuf erworben worden ist, ist daher nicht zulässig.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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