
Koza zu Mattle: „Dahingeschluderte Vorschläge machen noch lange keine seriöse Pensionsdebatte!“
Grüne: Kürzungen à la Mattle schwächen das Pensionssystem – Update des Pensionssystems muss in der Erwerbsphase ansetzen
„Aus dahingeschluderten, wenig durchdachten Vorschlägen entsteht keine intelligente und seriöse Pensionsdebatte“, meint Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen, zu den unausgegorenen Pensionsideen des Tiroler Landeshauptmanns Mattle. „Wer will, dass Menschen länger arbeiten, muss auch sicherstellen, dass Unternehmen mehr Menschen über 60 Jahren beschäftigen, dass ältere arbeitslose Menschen Jobs finden und dass Menschen nicht über Kinderbetreuungsverpflichtungen und Pflegeaufgaben aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden.“
Mattles Vorschlag, den Pensionsantritt an 45 Arbeitsjahre zu knüpfen, zeugt von profunder Unkenntnis, so Koza weiter: „Laut Jahresbericht der PVA sind 2025 Frauen im Durchschnitt nach 31 Jahren beitragspflichtiger Beschäftigung – also Arbeitsjahren – Männer nach 37,6 Arbeitsjahren in Pension gegangen. Ziel muss es also sein, die Erwerbsphasen vor dem 65. Lebensjahr besser zu nutzen und zu erhöhen. Das geschieht über den Ausbau professioneller Kinderbetreuung und Pflegeangebote, über bessere und gesündere Arbeitsbedingungen, über ein Bonus-Malus-System zur Beschäftigung von Menschen über 60 sowie eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik“.
Das Pensionskonto berücksichtigt bereits heute, dass Menschen, die später in den Beruf einsteigen und dadurch kürzer und weniger Pensionsbeiträge zahlen, niedrigere Pensionen beziehen, als Menschen, die länger ins Pensionssystem einbezahlt haben. „Was Herr Mattle – vielleicht sogar ohne es zu verstehen oder zu wollen – fordert, ist tatsächlich die Enteignung von Frauen mit Kinderbetreuungsverpflichtungen, von Menschen, die arbeitslos waren und Menschen, die in ihre Ausbildung investiert haben. Die Konsequenz seines absurden Vorpreschens ist nämlich, dass deren Beiträge auf dem Pensionskonto im Alter von 65 Jahren weniger wert wären, als die Beiträge anderer. Das ist selbstverständlich unsachlich“, erläutert Koza. „Gegen derartige Enteignungs-Phantasien schützt glücklicherweise sowohl die österreichische Bundesverfassung als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.“
„Tatsächlich“, so Koza abschließend, „brauchen wir eine seriöse Debatte darüber, wie wir das Pensionssystem auch für kommende Generationen absichern. Aber Maßnahmen zur Absicherung müssen sinnvollerweise in der Erwerbsphase der Menschen ansetzen. Dahingeschluderte Enteignungs-Fantasien sind denkbar ungeeignet.“
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