
Wenn 12 Stunden Arbeit erlaubt sind, gibt es logischerweise weniger Überschreitungen der Höchstarbeitszeit
ÖGB appelliert an alle ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeitszeiten exakt zu notieren
Wien (OTS/ÖGB) – Laut einem Bericht des „Kurier“ hat das
Arbeitsinspektorat seit Einführung des 12-Stunden-Tag-Gesetzes im
September deutlich weniger Übertretungen der Höchstarbeitszeit
festgestellt. Dazu stellt der ÖGB fest: Arbeitszeiten länger als 10
Stunden und bis zu 12 Stunden sind seit September keine Übertretung
der Höchstarbeitszeit mehr. Es war also zu erwarten, dass weniger
Übertretungen festgestellt werden. Überlange und
gesundheitsschädliche Arbeitszeiten stehen aber nach wie vor auf der
Tagesordnung. Bedenklich ist der Anstieg der Verstöße gegen die
Aufzeichnungspflicht – der ÖGB appelliert an alle ArbeitnehmerInnen,
ihre Arbeitszeiten exakt zu notieren.
Im Oktober 2018 stellten die Inspektoren laut „Kurier“ in
Unternehmen 22 Übertretungen der Höchstarbeitszeit fest – im Oktober
2017 waren es 150. Von eben diesen Übertretungen betroffen waren im
Vormonat 62 Arbeitnehmer, 2017 waren es 457.
Verstöße gegen die Freiwilligkeit von 11./12. Stunde kann
Arbeitsinspektorat nicht prüfen
Ein weiterer Grund für den Rückgang der Beanstandungen könnte
sein, dass heuer die Kontrolleffizienzquote (Kleq) modifiziert wurde.
Gewerbetreibende werden jetzt beraten statt bestraft. Erst bei
fortgesetztem Fehlverhalten wird Bußgeld verhängt.
Was das Arbeitsinspektorat nicht überprüft und auch gar nicht
überprüfen kann, ist die Freiwilligkeit der geleisteten Arbeit in der
11. und 12. Stunde. In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Fälle
bekannt geworden, in denen ArbeitnehmerInnen gegen ihren Willen zu
überlangem Arbeiten herangezogen werden sollten.
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
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